Seit ihrem Markteintritt in Europa stehen Billiganbieter aus Asien in der Kritik: Unternehmen wie Temu und Shein sollen nicht nur den hiesigen Konkurrenzkampf unter Sellern verschärfen, sondern durch die immense Warenflut auch den Zoll in Bedrängnis bringen. Eine Regulierung durch die Politik, speziell eine zollrechtliche Antwort durch die EU, wird seit Längerem gefordert. Nun schreiten die entsprechenden Pläne weiter voran.
Neue Bearbeitungsgebühr schon ab 2026?
Laut dem Europarat soll es künftig eine Bearbeitungsgebühr geben, die im Zuge der Abfertigung von Waren unterhalb der 150-Euro-Freigrenze erhoben werden soll. Darauf haben sich die EU-Mitgliedstaaten Ende vergangener Woche „nach langwierigen Verhandlungen“ geeinigt, so der Spiegel.
Eine solche Gebühr hatte im Vorfeld bereits die EU-Kommission auf den Tisch gebracht. Sie zielt speziell auf Waren ab, die über Online-Plattformen direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher versendet werden. Entrichtet werden soll die neue Abgabe bereits ab dem kommenden Jahr, die Rede ist konkret von Herbst 2026. Mit ihr sollen die Zollbehörden finanziell entlastet werden, da sie jene Kosten decken soll, „die den Zollbehörden durch die Abfertigung entstehen“, heißt es weiter.
Abschaffung der Zollfreigrenze
Immer wieder wurde in der Vergangenheit die bestehende EU-Zollfreigrenze kritisiert, die – mit wenigen Ausnahmen – für importierte Waren im Wert bis 150 Euro besteht. Dieser Freibetrag soll allerdings abgeschafft werden. Entgegengesetzte Bestrebungen durch Mitgliedsländer der EU werden demnach nicht erwartet.
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