Das EU-Parlament hat am Mittwoch Änderungen an der Mehrwertsteuerrichtlinie gebilligt. Die Handhabe der Mehrwertsteuer im Online-Handel wird sich damit künftig deutlich ändern. Bis 2030 soll die Richtlinie umgesetzt werden. Große Online-Marktplätze müssen dann die Mehrwertsteuer selbst abführen, wenn die Händler:innen dies nicht tun. Dies werde einer Marktverzerrung ein Ende setzen, da ähnliche Dienstleistungen in der traditionellen Wirtschaft bereits der Mehrwertsteuer unterliegen, heißt es in einer Mitteilung des Parlaments. Mit der Neuregelung ende der Preisvorteil von Marktplätzen durch Steuervermeidung.

Mit den Änderungen an der Richtlinie sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden. So wird den Mitgliedstaaten etwa die Möglichkeit eingeräumt, KMU von der neuen Mehrwertsteuerregelung zu befreien. Da allerdings die wenigsten Marktplätze kleine oder mittlere Unternehmen sind, dürfte diese Befreiung nicht viele betreffen.

Digitalisierte Mehrwertsteuermeldepflichten

Wirklich bedeutsam für alle Online-Händler:innen: Mit dem Update der Richtlinie sollen Mehrwertsteuermeldepflichten für grenzüberschreitende Transaktionen bis 2030 vollständig digitalisiert werden. Unternehmen können dann elektronische Rechnungen für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen ausstellen und die Daten automatisch den jeweiligen Steuerbehörden melden. Dies soll die Behörden in die Lage versetzen, Mehrwertsteuerbetrug effektiver zu bekämpfen.

Entlastung mit Mehrwertsteuer-One-Stop-Shop

Damit an dieser Stelle nicht das nächste Bürokratiemonster entsteht, sondern tatsächlich eine Entlastung für Händler:innen eintritt, sollen die Online-Mehrwertsteuer-One-Stop-Shops gestärkt werden. Die Idee: Grenzüberschreitend tätige Unternehmen sollen ihren Mehrwertsteuerpflichten über ein einziges Online-Portal und in ihrer jeweiligen Muttersprache nachkommen können. Ob das funktioniert wie geplant, wird sich zeigen müssen.

Die Aktualisierung der Mehrwertsteuerrichtlinie ist bereits seit 2022 in Planung und gehört zum EU-Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)“. Mitgliedstaaten werden nach Berechnungen der EU-Kommission bis zu elf Milliarden Euro an entgangener Mehrwertsteuer pro Jahr zurückerhalten. Unternehmen sollen durch die Neuerungen jährlich über vier Milliarden Euro an Compliance-Kosten und fast neun Milliarden Euro an Registrierungs- und Verwaltungskosten einsparen.

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