Bei einem Treffen in Brüssel haben die EU-Finanzminister dem Gesetzespaket für die Neuregelung der Mehrwertsteuer zugestimmt. In der Europäischen Union gelten damit künftig neue Vorschriften für den Online-Handel. Mit dem Paket, das ab 2030 final gelten wird, sollen kleine Händler:innen entlastet werden (wir berichteten), gleichzeitig soll damit Mehrwertsteuerbetrug eingedämmt werden.
Unternehmen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen verkaufen, müssen ab 2030 jede grenzüberschreitende Transaktion in Echtzeit digital melden. Was zunächst nach mehr Aufwand klingt, soll durch einen Mehrwertsteuer-One-Stop-Shop einfacher als bisher funktionieren. Aktuell müssen Steuerbehörden alle paar Monate über internationale Verkäufe informiert werden. In Zukunft sollen sich Unternehmen nur noch einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren müssen.
Mehrwertsteuerbetrug eindämmen
Das bisherige System biete Betrügern eine Lücke, die durch die direkte digitale Meldung von Verkäufen geschlossen werden soll. Betroffen von der neuen Regelung sind auch Online-Plattformen zum Mieten von Wohnungen, wie etwa Airbnb oder Booking.com, so das Handelsblatt. Künftig soll die Mehrwertsteuer dabei direkt von den Kund:innen eingesammelt und an die Steuerbehörden gemeldet werden. Auch diese Neuerung soll Mehrwertsteuerbetrug eindämmen.
Das Europaparlament hat den neuen Regeln bereits zugestimmt. Sie müssen nun noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht und in nationales Recht übersetzt werden. Zudem muss die technische Grundlage für die digitale Meldung der Mehrwertsteuer geschaffen werden. Bis 2030 sollte dafür genug Zeit sein.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben