EU beschließt neue Mehrwertsteuerregelung für Online-Händler

Veröffentlicht: 12.03.2025
imgAktualisierung: 12.03.2025
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 1 Min.
12.03.2025
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Euro-Banknoten
rostov777 / Depositphotos.com
In Zukunft müssen Verkäufe in der EU sofort digital gemeldet werden. Damit soll Betrug eingedämmt werden.


Bei einem Treffen in Brüssel haben die EU-Finanzminister dem Gesetzespaket für die Neuregelung der Mehrwertsteuer zugestimmt. In der Europäischen Union gelten damit künftig neue Vorschriften für den Online-Handel. Mit dem Paket, das ab 2030 final gelten wird, sollen kleine Händler:innen entlastet werden (wir berichteten), gleichzeitig soll damit Mehrwertsteuerbetrug eingedämmt werden.

Unternehmen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen verkaufen, müssen ab 2030 jede grenzüberschreitende Transaktion in Echtzeit digital melden. Was zunächst nach mehr Aufwand klingt, soll durch einen Mehrwertsteuer-One-Stop-Shop einfacher als bisher funktionieren. Aktuell müssen Steuerbehörden alle paar Monate über internationale Verkäufe informiert werden. In Zukunft sollen sich Unternehmen nur noch einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren müssen.

Mehrwertsteuerbetrug eindämmen

Das bisherige System biete Betrügern eine Lücke, die durch die direkte digitale Meldung von Verkäufen geschlossen werden soll. Betroffen von der neuen Regelung sind auch Online-Plattformen zum Mieten von Wohnungen, wie etwa Airbnb oder Booking.com, so das Handelsblatt. Künftig soll die Mehrwertsteuer dabei direkt von den Kund:innen eingesammelt und an die Steuerbehörden gemeldet werden. Auch diese Neuerung soll Mehrwertsteuerbetrug eindämmen.

Das Europaparlament hat den neuen Regeln bereits zugestimmt. Sie müssen nun noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht und in nationales Recht übersetzt werden. Zudem muss die technische Grundlage für die digitale Meldung der Mehrwertsteuer geschaffen werden. Bis 2030 sollte dafür genug Zeit sein.

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Veröffentlicht: 12.03.2025
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Christoph Pech

Christoph Pech

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11 Kommentare
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RG
13.03.2025

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Die EU schafft ja noch nicht einmal eine gemeinsame Datenbank für Straftäter, da bekommt sie ein einheitliches mit allen EU-Ländern abgestimmtes System mit den zig unterschiedlichen Steuersätzen, dem dann alle EU-Länder zustimmen müssen, nicht hin. Mutig wäre gewesen, den Entwicklungsauftrag für die Software den Esten oder Dänen zu geben. Die wissen, wie man digital vorankommt. Einmal entwickelt in alle EU-Sprachen übersetzt, schon stünde das Ding. Es wird ein Traum bleiben.
Hans Wurst
13.03.2025

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Vielleicht sollte man mal lieber über einen einheitlichen mwst Satz nachdenken.
Adam
14.03.2025
Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz in der ganzen EU klingt vielleicht praktisch, ist aber total unrealistisch. Jedes Land hat unterschiedliche Wirtschaftsstrukturen, Löhne und soziale Prioritäten. Ein Einheitssatz würde für manche zu hohen Einnahmeverlusten führen und für andere unbezahlbar sein. Außerdem nutzen Staaten die Mehrwertsteuer gezielt zur Förderung bestimmter Branchen. Eine komplette Vereinheitlichung würde also mehr Chaos als Nutzen bringen.
Matthias
13.03.2025

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Eine richtige, bürokratische Entlastung sehe ich hier leider nur dann, wenn auch ab 2023 somit eine EU einheitliche MwSt. gemacht wird. Also z.B. 19% MwSt. in jedem EU Land gleich und auch 7%. Wenn hier wieder jedes Land seine eigenen MwSt. Sätze hat, wird es eher noch schlimmer als es eh schon ist. Aktuell ist es ja aufgrund dessen der Trend, dass immer mehr kleine Händler nur noch in 1 oder 2 EU liefern, da man die MwSt. Sätz in jedem einzelnen EU Land kaum überblicken und ständig nachprüfen kann. Bis auf die One Stop Lösung natürlich. Bin auch mal gespannt, ob das mit der EU bis 2023 noch so sein wird wie jetzt. In den 5 Jahren kann sich da auch nämlich noch viel ändern.
Jens
13.03.2025

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"Zudem muss die technische Grundlage für die digitale Meldung der Mehrwertsteuer geschaffen werden. Bis 2030 sollte dafür genug Zeit sein." Das ich nicht lache.. Im Juli gibt es das OSS schon 4 Jahre (!!) und seither haben es die EU-Länder nicht geschafft, eine digitale Plattform zur Verfügung zu stellen. Die Händler sind verpflichtet die Umsätze zu melden, aber die Behörden wurden nicht verpflichtet die entsprechenden Hausaufgaben zu erledigen. Wir melden unsere EU Umsätze quartalsmäßig "analog" auf einem Stück Papier, welches vom Steuerbüro mehr oder weniger händisch erstellt werden muss. Hier ist die Gier der Regierungen größer, als der Wille für tatsächlichen Fortschritt. Dieser Kontrollwahn führt Notgedrungen zu mehr Bürokratie, anstatt zu entlasten - wartet mal ab.
Max Sonntag
13.03.2025

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"Künftig soll die Mehrwertsteuer dabei direkt von den Kunden eingesammelt und an die Steuerbehörden gemeldet werden." Was ist das bitteschön denn für ein Müll? Mal davon abgesehen, dass derlei "Verbesserungen" immer auch eine Änderung in der Shopsoftware nach sich zieht und die Entwickler sich das bezahlen lassen, sehe ich nicht, wie hierbei - ggü. der aktuellen Regelung der quartalsweisen Meldung - Betrug unterbunden wereden soll. Wer betrügen will, findet auch mit der neuen Regelung eine "Lösung". Anschi**en ist der ehrliche Händler, der dadurch Kosten hat und der Kunde, dem diese Kosten letztlich weitergegeben werden. Es ist schon erstaunlich, was sich die Eurokraten in ihrer Brüssler Blase unter dem Deckmäntelchen des Verbraucherschutzes und Steuergerechtigkeit alles ausdenken. Die müssen echt viel Zeit haben. Aber wirklich wichtige Dinge, wie z.B. einheitliche Versandpreise in der ganzen EU, kriegen die nicht hin.
Königs Automobile
13.03.2025

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Ja klar. Politisch nichts aber auch gar nichts auf die Reihe bekommen, aber denen die ehrlich Ihr Geld verdienen wollen das Leben schwer machen und jeden Cent abgreifen, den sie kriegen können.
Stephan Krug
13.03.2025

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finde ich voll fair. Erst 2030 einführen. Bis dahin haben Verbrecher noch n bissel Zeit zu prüfen, wie sie die Lücke umgehen können
TT
13.03.2025

Antworten

acha, technische Anpassung wieder mal nötig. Damit verbunden die Kosten. acha und Kleinunternehmen sollen entlastet werden. An wen darf ich die zusätzlichen Kosten verrechnen? Und wieder ein Schlag ins Gesicht und bald ein Unternehmen weniger. Macht keinen Spass mehr.
Bernhard Schlüter
13.03.2025

Antworten

Und wieder neue Softwareanforderungen die mit Einrichtung, Schulungen... in die tausende gehen. Von wegen Entlastung der kleinen Händler. Temu, Alibaba und Co. wird das wieder kaum interessieren. Und die Damen und Herren vom Finanzamt werden wieder mal bei Beginn nichts davon kennen, und tausende Fehler machen. Die haben das one-stop shop doch nun noch nicht begriffen.
cf
13.03.2025

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Der nächste Sargnagel für Kleinstverkäufer die selber keine professionelle Buchhaltung betreiben sondern am Monatsende dem Steuerberater den sprichwörtlichen "Karton" übergeben. Was auch immer "Echtzeit" bedeutet, wird vermutlich ja darauf hinauslaufen, dass man entsprechende Spezialsoftware benötigt, die diesen ganzen Meldequatsch macht - was auch zu Schulungskosten, Betriebs- und Wartungskosten führt, etc. etc.... Wie schreibt die EU auf ihrer Seite: "Es sollen Handelshemmnisse innerhalb der EU abgebaut werden"... ja, is klar....