Das Europaparlament hat sich mehrheitlich für eine Gesetzesänderung ausgesprochen, die Begriffe wie „Burger“, „Schnitzel“ oder „Wurst“ für vegetarische und vegane Fleischersatzprodukte verbieten soll. Die Entscheidung ist noch nicht endgültig und geht nun in die Verhandlungen mit den 27 EU-Mitgliedstaaten. Wie die Länder dazu stehen, bleibt unklar.

Kritik von Verbraucherschützern und wirtschaftliche Folgen

Befürworter argumentieren, das Verbot stärke den Verbraucherschutz und schütze Landwirte. Gegner wie Foodwatch-Geschäftsführer Chris Methmann halten laut dem Spiegel dagegen: Niemand kaufe versehentlich Tofuwürstchen, weil er glaube, es seien Rinderwürste. Auch Unternehmen wie Aldi Süd, Lidl und Beyond Meat kritisieren das Vorhaben. Laut Branchenvertretern könnte ein Verbot den Verkauf erschweren und insbesondere Deutschland wirtschaftlich schaden. Selbst der Fastfood-Riese Burger King hat sich gegen das Verbot ausgesprochen. Begriffe, wie „Schnitzel“ und „Salami“ böten Verbraucher:innen Orientierung.

Folgefrage: Was wird mit „Vöner“, „Vurst“ und Co.?

Schon jetzt verwenden einige Unternehmen nicht die Bezeichnungen der Vorbilder. Da wird wie beim „Vöner“ oder der „Vurst“ einfach ein V dazu gemogelt; oder man findet gleich kreative Wortschöpfungen, wie etwa Cordon Bleuff (The Vegetarian Butcher).

Mit dem geplanten Verbot stellt sich daher zwangsläufig die Frage, wie solche Kunstwörter künftig bewertet werden. Im Verbraucherschutz geht es schließlich um den Schutz vor Irreführung – aber traut man Verbraucher:innen wirklich nicht zu, beim schnellen Einkauf ein „V“ nicht mit einem „W“ zu verwechseln? Schließlich möchte man ihnen offenbar nicht einmal zutrauen, Produkte, mit dem klaren Zusatz „vegetarisch“ oder „vegan“ als eben solche zu erkennen.