Die Bundesregierung hat gestern einen Aktionsplan für den Bereich E-Commerce beschlossen. Das Vorhaben soll nationale Online-Händler:innen stärken. Im Fokus steht dabei die Stärkung einzelner Händler:innen gegenüber Plattformen, wie Amazon, sowie gegenüber Unternehmen aus Drittstaaten, wie etwa Temu und Shein.
„Mit dem Aktionsplan E-Commerce setzen wir ein starkes Zeichen für fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren und gefährlichen Produkten im Online-Handel. Unsere hohen europäischen Standards müssen für alle gleichermaßen gelten“, erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck (Die Grünen) dazu.
Drei Säulen für einen starken E-Commerce
Der Plan soll den E-Commerce mit drei Säulen stabilisieren.
Stärkung der Marktüberwachung und des Zolls
Die Marktüberwachung soll national und europaweit intensiviert werden. Dabei sollen die Marktüberwachungsbehörden in Deutschland und anderen EU-Staaten den Online-Handel verstärkt kontrollieren. Weiterhin ist eine Anpassung des EU-Zollrechts geplant, um E-Commerce-Plattformen eine größere Verantwortung für die über sie vertriebenen Waren zu übertragen.
Konsequente Durchsetzung der Pflichten von Online-Handelsplattformen
Die Bundesregierung strebt eine konsequente Durchsetzung der Pflichten für E-Commerce-Plattformen nach dem Digital Services Act (DSA) an. Dies umfasst die Anwendung des „Know your business customer“-Prinzips, welches vorschreibt, dass Marktplätze nur Händler:innen mit einem vollständigen Impressum zulassen dürfen. Die Plattformen selbst müssen sich über die Richtigkeit der Angaben vergewissern. Bei Nichteinhaltung müssen die Plattformen die entsprechenden Accounts sperren. Zudem wird geprüft, ob die bestehenden Sorgfaltspflichten und Haftungsregelungen für sehr große E-Commerce-Plattformen (ab 45 Millionen monatlichen Nutzern) ausreichend sind, um fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Stärkung der Verantwortung gegenüber Umwelt und Verbraucher:innen
Die Bundesregierung strebt an, die Verantwortung im Online-Handel bezüglich Umwelt und Verbraucherschutz zu stärken. Dies umfasst den Einsatz gegen manipulative, irreführende und suchterzeugende Designs und Praktiken („Dark Patterns“ und „Addictive Designs“) sowie unlautere Personalisierungsmaßnahmen. Zusätzlich soll die Rechtsdurchsetzung verbessert und bestehende Regelungen vereinfacht und zusammengefasst werden.
Kampf gegen Temu, Wish und Co.
Besonderer Schwerpunkt scheint außerdem der Kampf gegen illegale Produkte aus Drittstaaten zu sein. Erst kürzlich wurde festgestellt, dass 85 bis 95 Prozent aller Produkte, die bei Temu, Shein und AliExpress gekauft werden, nicht der europäischen Gesetzgebung entsprechen.
Schon im September 2024 forderten Deutschland, Dänemark, Frankreich, die Niederlande, Österreich und Polen beim Wettbewerbsfähigkeitsrat in Brüssel ein koordiniertes und entschiedenes Handeln der EU gegen weitgehend unkontrollierte Direktimporte aus Drittstaaten über E-Commerce-Plattformen.
Als erster Erfolg der Bestrebungen wird angemerkt, dass sich Temu seit dem 31. Oktober 2024 mit einem förmlichen Verfahren der EU-Kommission konfrontiert sieht, welche mögliche Verstöße gegen den DSA prüft.
Der Verkauf solcher Produkte über Plattformen soll bekämpft werden.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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