Sojamilch, vegane Wurst und Veggieschnitzel: Die Frage, wie vegane und vegetarische Produkte genannt werden dürfen, beschäftigt seit einiger Zeit sowohl Verbraucher:innen als auch die Gerichte. Vor zwei Jahren hat Frankreich seine Regeln verschärft und entschieden, dass vegetarische Alternativprodukte nicht wie typische Fleischprodukte bezeichnet werden dürfen.

Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass Mitgliedsstaaten diese Bezeichnungen nicht verbieten dürfen, wie beck-aktuell berichtete

Französischer Staatsrat fragte EuGH an

Nachdem Frankreich das Dekret beschlossen hatte, klagten mehrere Verbände und Unternehmen, die Fleischersatzprodukte herstellen, auf Nichtigerklärung vor dem französischen Staatsrat. Da dieser auch die Vereinbarkeit mit der EU-weit geltenden Lebensmittelinformations-Verordnung infrage stellt, wurde die Frage zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben.

Der EuGH entschied nun, dass Mitgliedstaaten nicht ohne Weiteres verbieten dürfen, dass vegetarische Produkte die für Fleischprodukte üblichen Bezeichnungen nutzen. Ein solches Verbot ist nur dann zulässig, wenn für die entsprechenden Produkte zuvor eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung eingeführt wurde.

Sprich, wenn ein Land verbieten möchte, dass ein vegetarisches Produkt Schnitzel genannt wird, muss es zuvor gesetzlich festlegen, was ein Schnitzel ist. Es reicht nicht aus, dass von einer „verkehrsüblichen Bezeichnung“ die Rede ist. 

EU-Verordnung schützt Verbraucher:innen ausreichend

Der EuGH stellte in seinem Urteil darauf ab, dass die Lebensmittelinformations-Verordnung die Verbraucher:innen bereits ausreichend schützt. Die Informationen, die Verbraucher:innen durch die Verordnung mitgeteilt bekommen, seien ausreichend. Die Lebensmittelinformations-Verordnung sieht unter anderem vor, dass auf jedem Produkt die Inhaltsstoffe und die Nähwerte abgedruckt sein müssen.

Sollten Behörden in einem konkreten Fall in einem Produkt eine Verbraucherirreführung vermuten, können diese einschreiten und im Einzelfall eine bessere Aufklärung verlangen.

Das EU-Parlament stimmte im Jahr 2020 bereits gegen eine EU-weite Regelung, die Bezeichnungen wie „Wurst“ oder „Schnitzel“ für vegetarische Produkte untersagt. Strenger zeigte sich die EU allerdings bei Milchprodukten. Lediglich Produkte, die aus der Eutersekretion von Tieren gewonnen werden, dürfen Milch genannt werden. Auch vegane Alternativen für Käse oder Butter dürfen nicht als solche bezeichnet werden.

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