Um Temu, Shein und anderen außereuropäischen Billiganbietern Einhalt zu gebieten, hat die EU-Kommission am Mittwoch Pläne vorgelegt, um sichere und nachhaltige Einfuhren im Online-Handel zu gewährleisten. Darin finden sich Punkte wie Umweltschutz, Verbraucherschutz, internationale Zusammenarbeit oder auch die bereits bekannte Zollreform, nach der die Zollfreigrenze von derzeit 150 Euro fallen soll.
Dazu gehört auch mehr Unterstützung für die Zollbeamt:innen, die die Flut an Paketen von Temu und Co. kontrollieren müssen. „Unsere Zollbehörden sind die ersten Augen an der Grenze, daher müssen wir sie mit den geeigneten Instrumenten ausstatten, um unsere Durchsetzungskapazitäten in enger Zusammenarbeit mit anderen Behörden, die für die Kontrolle von Waren, die auf den EU-Markt gelangen, von entscheidender Bedeutung sind, zu stärken“, so Maroš Šefčovič, Mitglied der Kommission für Handel und wirtschaftliche Sicherheit der EU.
Neue Regeln helfen nicht
Der Digitalverband Bitkom begrüßt den Vorstoß der Kommission, Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder mahnt aber: „Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter.“
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) begrüßt die EU-Pläne grundsätzlich, warnt aber vor neuen Regelungen, „die zu weiteren bürokratischen Belastungen führen.“ Wichtig sei die konsequente Anwendung des bestehenden Rechts. „Dazu brauchen wir zum Beispiel dringend eine Verbesserung der digitalen und analogen Infrastruktur für den Zoll. Auch die angekündigte Abstimmung der Maßnahmen aus den einzelnen Politikbereichen wie beispielsweise Umwelt, Produktsicherheit, Steuern und Zoll, ist dabei unerlässlich.“
Gebühr für Pakete der richtige Weg?
Die geplante Gebühr für Pakete, die sich im Kern ganz konkret gegen Temu und Shein richten soll, wird von der deutschen Wirtschaft begrüßt. „Im europäischen Binnenmarkt müssen endlich gleiche Regeln für alle Marktteilnehmer gelten. Anbieter wie Temu und Shein dürfen nicht länger ungeschoren mit Regelbrüchen davonkommen“, sagt etwa der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland, Stephan Tromp. DIHK-Handels- und Digitalexperte Dirk Binding ergänzt: „Es geht nicht darum, internationalen Handel zu verhindern, sondern um gleiche Wettbewerbsbedingungen.“
vzbv: „Chance vertan“
Es gibt aber auch kritische Stimmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sagt etwa: „Die Europäische Kommission hat mit der Mitteilung eine große Chance vertan.“ Es sei zwar richtig, bestehende Strukturen zu stärken und geltendes Recht durchzusetzen. „Wo Lücken deutlich sind, muss aber auch gehandelt werden. Bisher werden Anbieter nicht daran gehindert, unsichere Produkte über Online-Marktplätze zu verkaufen. Das muss sich ändern. Unsichere Produkte sollten Verbraucher:innen auf den Plattformen erst gar nicht zugänglich gemacht werden. Dafür brauchen wir strengere Sorgfaltspflichten“, so Stefanie Grunert, Referentin im Team Recht und Handel des vzbv.
Betreiber von Online-Marktplätzen müssten aus Sicht des Verbandes stärker prüfen, ob Angebote auf ihren Plattformen den EU-Anforderungen entsprechen. Zudem sollten Marktplatzbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen haften, wenn Händler:innen auf den Plattformen Verbraucherrechte missachten.
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