Neues Gewährleistungslabel: Welche Produkte sind betroffen?

Veröffentlicht: 18.09.2025
imgAktualisierung: 18.09.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
18.09.2025
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ca. 3 Min.
Ein Mann hat Luftballons in Fragezeichenform in der Hand
Artjita / Depositphotos.com
Das neue Gewährleistungslabel kommt. Händler müssen sich darauf einstellen, dass (fast) alle Produkte gekennzeichnet werden.


Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie muss Deutschland neben dem Widerrufsbutton auch ein neues Gewährleistungslabel einführen. Ab September 2026 müssen Händler Verbraucher klar und einheitlich über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren. Anders als viele meinen, gilt dieses Label nicht nur für ausgewählte Produkte, sondern für (fast) alle Waren.

Anwendung: Das neue Label im Überblick

Das Gewährleistungslabel soll Verbrauchern künftig auf einen Blick zeigen, wie lange die konkrete gesetzliche Gewährleistung für das jeweilige Produkt läuft und welche weiteren Bedingungen und Rechte es gibt (z. B. Hinweis auf ein Rücktrittsrecht).

Der Hoffnungsschimmer, das Label sei nur für Elektrogeräte vorgesehen, muss jedoch verneint werden. Das Label gilt unabhängig davon, ob es um Kleidung, Technik, Möbel oder andere Waren geht. Es ist für alle Produkte verpflichtend, für die das gesetzliche Gewährleistungsrecht besteht.

Beispiele:

  • Hausgegenstände und Elektronik: z. B. Waschmaschinen, Fernseher, Möbel.
  • Alltagswaren: z. B. Kleidung, Schuhe, Spielzeug.
  • Digitale Inhalte: z. B. E-Books, Software.

Sonderfälle: Lebensmittel und Verschleißteile

Besonders interessant ist die Frage, wie das Gewährleistungslabel bei Waren funktioniert, die naturgemäß einem schnellen Verbrauch oder Verschleiß unterliegen – bei denen die Frage der Gewährleistung also von Beginn an anders beurteilt werden muss.

Rechtlich gilt: Auch für Verschleißteile wie Druckerpatronen, Batterien oder Autoreifen besteht zunächst die volle gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Allerdings umfasst diese nicht den normalen, erwartbaren Verschleiß, sondern ausschließlich Mängel, die bereits bei der Lieferung vorlagen. Ein Reifen, der nach Jahren abgenutzt ist, fällt nicht unter die Gewährleistung – sehr wohl aber ein Reifen, der von Anfang an Materialfehler oder Produktionsmängel aufweist. Das Label ändert daran nichts, sondern stellt lediglich klar, dass Gewährleistungsrechte grundsätzlich bestehen.

Ähnlich verhält es sich bei Lebensmitteln. Auch hier gilt formal das zweijährige Gewährleistungsrecht. Praktisch kommt es jedoch fast immer auf das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum an: Verdirbt ein Joghurt naturgemäß bereits vor Ablauf des angegebenen Datums, liegt ein Mangel vor, für den die Gewährleistung greift. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums entfällt dieser Anspruch in der Regel.

Ob das neue Gewährleistungslabel tatsächlich auch auf solche Sonderfälle wie Lebensmittel oder Verschleißteile angewendet werden muss, ist bislang offen und dürfte in der Praxis noch für Diskussionen sorgen, provoziert es sogar eher Irrtümer und falsche Vorstellungen beim Konsumenten. Wie und in welchen Fällen Händler das Label also rechtssicher kommunizieren sollen, ist unbedingt zu klären.

Exkurs: Gebrauchtwaren

Auch für Gebrauchtwaren gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Händler können die Frist allerdings von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen – sofern sie dies ausdrücklich mit dem Verbraucher vereinbaren. Genau diesen Punkt greift das neue Gewährleistungslabel auf: In der Musterfassung findet sich der Hinweis, dass für „second-hand goods“ eine kürzere Frist gelten könne, aber niemals weniger als ein Jahr.

Problematisch ist dabei, dass die Darstellung auf dem Label starr vorgegeben ist und nicht auf den konkreten Verkauf von Gebrauchtware angepasst werden darf. Das birgt die große Gefahr von Irrtümern.

Fazit

Das Gewährleistungslabel wird für (fast) alle Produkte verpflichtend – von der Waschmaschine bis zum Fahrradschlauch. In der Praxis wirkt das teils überzogen und sorgt bei Händlern für Verunsicherung. Wie genau die Umsetzung aussehen wird, klärt sich in den kommenden Monaten hoffentlich. Sicher ist nur: Händler aller Branchen sollten sich vorbereiten.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 18.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 18.09.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
26 Kommentare
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Wolf
24.09.2025

Antworten

Es dauert nicht mehr lange liebe Leute, dann wird es in der kompletten EU einen Rechtsruck geben. So langsam muss ich leider eingestehen, dass ich mich dagegen nicht mehr wehren werde, weil man sieht ja eindeutig was die anderen Parteien vor haben: Nämlich kleine und mittlere Betriebe systematisch zerstören durch Bürokratie Wahnsinn, den diese kleinen Betriebe einfach nicht schultern können. Wir verkaufen hunderte Produkte mit Millionen Varianten. Es ist schier unmöglich hier für jedes Produkt ein Label zu generieren/zu drucken vor allem nicht im Dropshipping Bereich! Mal ganz davon abgesehen, was für ein Müll damit unnötig produziert wird. Im digitalen Zeitalter doch auch ernsthaft einfach nur absoluter Schwachsinn! Liebe EU du wirst scheitern, wenn du so weiter machst...
Redaktion
24.09.2025
Hallo Wolf,
bei dem neuen Gewährleistungslabel handelt es sich nicht um ein physisches Label, welches gedruckt und an Produkte angebracht werden muss! Stattdessen handelt es sich um eine Anforderung an Online-Shops, in welchen das Label neben den Produktdetails stehen soll.
Weitere Informationen dazu findest du auch in diesem Artikel: Wir wurden gefragt: Gewährleistungslabel: Muss es nur in den Shop oder auch auf Produkt und Verpackung?
Gruß, die Redaktion
Ralf
16.10.2025
Wenn man sich mit einem Thema nicht auseinandersetzt und nur meckert dann kommt eben so eine Meinung raus. Entweder ist man Unternehmer oder man lässt es bleiben.
Sigi
21.09.2025

Antworten

" für „second-hand goods“ eine kürzere Frist gelten könne, aber niemals weniger als ein Jahr." nach dem bisherigen Recht in DE kann die Frist bei Verkauf von Gebrauchtware an Gewerbetreibende sowohl beliebig gekürzt als auch die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden. was nun: ändert die EU dadurch die Gesetzeslage in Deutschland?
Pusches
21.09.2025

Antworten

Einfach die möglichen rechtlichen Schlupflöcher nutzen und bei dem irren Wahnsinn einfach nicht mitmachen. Ich verhalte mich grundsätzlich so wie es für meine Kunden für meine Wirtschaftlichkeit und die Umwelt am besten ist, Das ist für mich selbstverständlich. Da brauche ich die EU und Brüssel nicht dafür. Ich bilde mit jedem Verkauf eine Prozentuale Rückstellung für den Händlerbund Beitrag und etwaige Rechtsstreitigkeiten. (und die hab ich noch nie gebraucht ;o).
Yildiz
20.09.2025

Antworten

Ich habe nie so viele heiße Kommentare über ein Thema begegnet wie dieses. Wieder so eine sinnlose Besserwisser Geschicklichkeit von EU Bürokraten. Gewährleistung?? Wozu? Viel einfacher wäre es den Vermerk „ZU VERSCHENKEN „ anstatt einen Preis auf jeder Produktseite zu setzen und noch jede Menge Hinweise angeben müssen. Denn „dem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“.
Ralf
16.10.2025
Warum sind Sie jemals Unternehmer geworden? Von nichts kommt nichts.
Rene
19.09.2025

Antworten

Tja was soll ich sagen, mir reicht es ich höre auf bevor das auch noch wirksam wird. Schon jetzt bin ich zu über 1/3 mit Bürokratie beschäftigt und das geht für kleine Betriebe nicht mehr. Traurig für alle die noch viele Jahre weiter machen müssen. Auch ich verkaufe zu 90% gebrauchtes und muss mir wieder alles vorschreiben lassen während die Welt lacht und alles verkauft, vorran die Chinese mit Temu und Ali ect. Wozu dieses Label man muss jetzt schon 1 Jahr Gewährleistung geben, warum muss ich das nun wieder kommunizieren. Dann bitte zukünftig auch Anleitungen auf der Verpackung wie man Klopapier, Zahnbürsten, Zahnseide, Tampons ect. benutzt. Wie hier geschrieben wurde bin ich auch dafür das Kunden nur im Netz kaufen dürfen wenn sie einen Führerschein dafür gemacht haben, echt nicht zu fassen. Die reinste EU Diktatur, mal sehen wann statt Abmahnungen dann Inhaftierung droht, dann sind wir wieder in Deutschland angekommen was es schon mal gab, nur sitzen die Diktatoren diesesmal in Brüssel. Bisher habe ich nur draufgezahlt und Arbeit gehabt, geholfen und geschützt hat mich niemand, sondern ganz im Gegenteil. Danke für gar nichts...................
Melanie
19.09.2025

Antworten

Kleine, aber zentrale Ergänzung: Der Hinweis muss m.W. nur auf die Webseite, nicht auf das Produkt selbst. Der Bürokratiewahn ist unerträglich geworden. Das wird noch der Untergang für sehr viele KMU sein.
Andreas S.
19.09.2025

Antworten

Bisher nannte man so etwas „Werben mit Selbstverständlichkeiten“ und wurde deshalb abgemahnt. Und jetzt kommt die EU daher und schreibt genau das verpflichtend vor? Versteh einer noch diese Bürokraten. Die machen langsam aber sicher den Verbraucher zum hirnlosen Trottel, dem man alles vorkauen muss. Es gibt doch heute schon die Widerrufsbelehrung, in der alles das, worauf doch auch dieses Label abzielt, bereits enthalten ist. Ist es jetzt etwa schon zu viel erwartet, dass der Kunde auf den entsprechenden Link klickt?
MiRa
19.09.2025

Antworten

Bringt natürlich nicht viel, wenn große Elektronikmärkte weiterhin so tun, als gäbe es nur (meist 1 jährige) Garantie und keine 2 jährige Gewährleistung.
Trizia
19.09.2025

Antworten

Die neuen Vorgaben zu Recyclinghinweisen für alle Verpackungskomponenten, zusätzlichen Gewährleistungshinweisen, Sicherheitshinweisen usw. führen uns in eine absurde Situation: Schon heute sind Produktverpackungen oft zu klein, um all diese Informationen sichtbar und lesbar unterzubringen. In naher Zukunft werden wir kaum noch genug Platz haben, um unsere Produkte ansprechend zu gestalten – sie drohen zu kleinen Gesetzestexten zu werden. Dazu kommt: Jeder dieser Schritte verursacht Mehrkosten. Nicht nur die reinen Druck- oder Etikettenkosten, sondern vor allem: der enorme Zeitaufwand, um sich überhaupt über die Details der Vorschriften zu informieren, die Suche nach technischen Daten (welches Material genau wurde für meine 5-cm-Plastiktüte verwendet, die mir als „recycelbar“ verkauft wurde – ist sie es wirklich?), die Unsicherheit, ob die Angaben rechtssicher sind, und am Ende oft die Notwendigkeit, juristische Beratung einzukaufen, nur um sich vor Abmahnungen zu schützen. Das bedeutet: Jeder kleine Händler und Hersteller wird gezwungen, noch mehr Ressourcen für Bürokratie statt für sein Kerngeschäft einzusetzen. Die Konsequenz: steigende Preise, steigender Druck, steigender Frust. Und gleichzeitig erleben wir, dass der Konsument bei Temu bestellt, dort ein zerknülltes Plastikpäckchen erhält – ohne Garantie, ohne Hinweise, oft ohne ordentliche Rechnung – und dennoch zufrieden ist, weil der Preis niedrig war. Dieses Missverhältnis ist kaum mehr vermittelbar. Wenn die Bürokratielast in Europa nicht realistisch angepasst wird, trifft sie genau die Falschen: die kleinen, ehrlichen Händler, die eigentlich geschützt und gestärkt werden müssten.
Enibas
19.09.2025

Antworten

Langsam wird es unerträglich. Der Online Shop ist nur noch eine reine Verwaltungsangelegenheit die rechtssicher und fast nur noch zum Verbraucherschutz existiert. Als ob alle Online Händler per se nur darauf aus sind zu betrügen. Es wird reguliert und reguliert, jede Woche neue Dinge die man mal wieder für viel Geld und Zeit umsetzem muss. Bald sieht man keine Produkte mehr, wie im Strassenverkehr, Schilder über Schilder. Ich fiebere der Rente entgegen das hält kleine Firma mehr aus! Wir haben einfach keine Lobby. Nur bezahlen dürfen wir die IHK und sämtliche Institutionen. Ich habe so die Sch... voll, das kann ich gar nicht mehr ausdrücken. Die Verpackungsverordnung, der barrierefreie Online Shop, das Lieferkettengesetz mit Herstellerinformationen, der Widerrufsbutton, jetzt noch ein Label! Kann sich in Brüssel nicht mal jemand um diese millionenfachen China Pakete kümmern, die laut Weltpostvertrag zum Preis eines innerdeutschen Pakets von China hierher verfrachtet werden, natürlich alle unter der Zollfreigrenze. Kann man mal diese Lieferanten in die Pflicht nehmen in alle Angaben Impressum, Widerrufsrecht ect. in der EU in einer verständlichen Sprache zu machen? Was muss noch passieren, sämtliche Kommentare deuten darauf hin, dass wir das nicht mehr lange durchhalten, aber die Politik macht fleissig weiter, bis wir nur noch fleissige Amazonen und chinesische Anbieter haben. Wir organisieren uns einfach nicht, dazu haben wir auch keine Zeit mehr! Ein Schelm der Böses dabei denkt!
Asmira
19.09.2025

Antworten

Und schon wieder neue Richtlinien! Alle paar Wochen denken die sich was neues aus!!! Man hat so langsam echt die Schnauze voll von diesen ständigen Änderungen die teilweise nicht mal Sinn machen und völlig konfus sind! Neue Regelungen aber keine klaren Vorgaben zur Umsetzung! Siehe GPSR....
ralf
19.09.2025

Antworten

Und schon wieder beleidigt die Politik die Intelligenz der Bürger. Wie bringt man das Label an einem Kugelschreiber an? Oder müssen dann umfangreiche Verpackungen produziert werden um Hersteller Informationen und EU-Label darauf abbilden zu können. Es ist nicht nur umweltpolitisch bedenklich, sondern lähmt auch die Produktivität. Während der Rest der Welt freien Handel betreibt, bekommen wir immer Handschellen angelegt. Dass es hier noch tatsächlich um Verbraucherschutz geht, wird immer unglaubwürdiger. Jedenfalls sind es Kosten und Kosten führen zu weiteren Preisteigerungen und damit auch die Reduzierung der Wettbewerbsfähigkeit im Internationalen Handel.
cf
19.09.2025

Antworten

Ich bin für ein Label für Kunden, oder einen Online-Einkaufsberechtigungs-Führerschein. Nur Kunden die mittels eines Barcodes belegen können, dass sie einen Onlineshopper-Kurs belegt haben, dürfen künftig noch online einkaufen. Warum nicht einmal andersherum? Begründung: Schutz der Marktwirtschaft :-)
Tomski
19.09.2025

Antworten

Leider erweckt der folgende Satz im Artikel den Eindruck, als würde die gesetzliche Gewährleistung bei anderen Produkten als Verschleißteilen auch den erwartbaren Verschleiß umfassen. Das ist meines Wissens nicht korrekt: Die Gewährleistung gilt stets nur für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren – unabhängig davon, ob es sich um Verschleißteile oder andere Produkte handelt. Eine präzisere Formulierung hätte hier Missverständnisse vermieden. Satz: "Allerdings umfasst diese nicht den normalen, erwartbaren Verschleiß, sondern ausschließlich Mängel, die bereits bei der Lieferung vorlagen. "
Jan
19.09.2025

Antworten

Ich hoffe meine Branche wird ausgeschlossen, ansonsten "eine coole Sache" , vermutlich finden meine Kunden das nicht so cool, zum Verkauf bei mir gibt es Briefmarken.
Swen
19.09.2025
Hallo Jan, dann bist du bestimmt auch einer der Leidensgenossen denen Österreich als Geschäft weggebrochen ist .... einen Obmann für ein paar Briefumschläge anzuheuern ist schon sportlich .... wir haben es nicht gemacht :-)
Schmidt
19.09.2025

Antworten

Es kann doch nicht sein das man jeden Morgen von OnlinehändlerNews DAILY ein neues Gesetz / Verordnung mitgeteilt bekommt. Jetzt nimmt es überhand, und es scheint keinen von unserer Politik zu interessieren. Warum auch es läuft doch... @OnlinehändlerNews Vielen Dank für die Infos, macht weiter so. (nicht Ironisch gemeint!)
MiRa
19.09.2025
Blinder Aktionismus. Wenn die Bürger mit der Politik unzufrieden sind, lässt man sich neue, lustige Gesetze einfallen, damit man sagen kann, man würde was für die Bürger tun. Was heute Werben mit Selbstverständlichkeiten ist, scheint morgen im Angebot und auf dem Artikel angegeben werden zu müssen.
genny
19.09.2025

Antworten

Warum machen wir keine Petition? Unsere Vertreter!!! wissen doch gar nicht! wie es ist. Wir zahlen diese und wie sagt man „der Sitz in trocknen Tücher“ Denke wir haben andere Probleme? Der Kunde z.B. trägt den Schuh 2 Jahre und dann! Möchte mein Geld zurück! Doch SUPER
B
19.09.2025

Antworten

Die Kunden kommen dann kurz vor Ende der Gewährleistungspflicht mit einem beschädigten Artikel daher, den Sie bei mir gekauft und unsachgemäß behandelt haben, und wollen ihr Geld zurück. Dann gibt es wieder endlose Diskussionen, die Zeit und Nerven kosten. Ich frage mich, wie weit der Käuferschutz noch geht. Das ist doch ein Freifahrtschein für Lug und Betrug und die Abmahnanwälte haben auch eine neue Einnahmequelle!
Sven
19.09.2025

Antworten

Wann hört die Überregulierung und Bevormundung der Regierung und EU endlich auf. Muss wirklich Deutschland erst blau wählen, um Dem ein Riegel vorzuschieben. Muss wegen dem Bürokratie Wahnsinn die KMU's erst vor die Hunde gehen, eh man endlich versteht, dass wir einen erheblichen Teil des Wirtschaftswachstums und Umweltschutzes beitragen, mit dem Handel von Gebrauchtwaren. Wer nicht des lesens und Betrachtens von Fotos und Angeboten mächtig ist, in der Schule nur singen und klatschen hatte, sollte von Onlinkäufen, seitens der EU ausgeschlossen werden, schon alleine des Eigenschutzes wegen, sowie einer gerechten Verteilung zwischen Käufern und Verkäufern. Wie realitätsfremd soll die Gesetzgebung noch werden?
Sjaak
19.09.2025

Antworten

Halt — wie war das nochmal mit dem Bürokratieabbau? Wird man davon bald etwas merken, oder war das nur eine Nebelkerze? Man könnte den Verbraucher so sehr schützen, dass er gar nicht mehr online einkauft: Kein Kauf, kein Risiko. Er müsste nicht nach einem Widerrufsbutton suchen und hätte keine schlaflosen Nächte wegen Gewährleistungsfragen. Wäre das nicht die einzige richtige Lösung?
cf
19.09.2025

Antworten

Meinung: Das ist mal wieder so ein Schildbürgerstreich der EU. Ein Label das an alle Produkte angebracht werden muss, könnte auch gleich im Footer des Shops mit einem Stern-Verweis stehen - genau genommen wird es dann überhaupt nicht mehr gebraucht. Es hängt ja auch nicht an jeder Ampel der Hinweis, dass grün = gehen/fahren und rot = stop bedeutet (warum eigentlich? Was, wenn jemand das nicht weiss?). Ich würde verstehen, wenn es für die Varianten mit verkürzter Zeit ein anderes Label in anderen Farben geben würde, aber so? Und dann später wundern sich alle, dass wir so viel CO2 produzieren, weil unsere Server mit sinnlosen Bildern vollgestopft werden die Speicherplatz belegen und bei jedem Laden der Seite übertragen werden müssen. Ich werde am Tag nach der Einführung online einen Blumenstrauß bestellen und nach 2 Monaten mit dem Hinweis auf dieses Gewährleistungslabel den verblühten Riechbüschel reklamieren (natürlich mit einem Augenzwinkern). Mal gucken was passiert :-)