Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie muss Deutschland neben dem Widerrufsbutton auch ein neues Gewährleistungslabel einführen. Ab September 2026 müssen Händler Verbraucher klar und einheitlich über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren. Anders als viele meinen, gilt dieses Label nicht nur für ausgewählte Produkte, sondern für (fast) alle Waren.
Anwendung: Das neue Label im Überblick
Das Gewährleistungslabel soll Verbrauchern künftig auf einen Blick zeigen, wie lange die konkrete gesetzliche Gewährleistung für das jeweilige Produkt läuft und welche weiteren Bedingungen und Rechte es gibt (z. B. Hinweis auf ein Rücktrittsrecht).
Der Hoffnungsschimmer, das Label sei nur für Elektrogeräte vorgesehen, muss jedoch verneint werden. Das Label gilt unabhängig davon, ob es um Kleidung, Technik, Möbel oder andere Waren geht. Es ist für alle Produkte verpflichtend, für die das gesetzliche Gewährleistungsrecht besteht.
Beispiele:
- Hausgegenstände und Elektronik: z. B. Waschmaschinen, Fernseher, Möbel.
- Alltagswaren: z. B. Kleidung, Schuhe, Spielzeug.
- Digitale Inhalte: z. B. E-Books, Software.
Sonderfälle: Lebensmittel und Verschleißteile
Besonders interessant ist die Frage, wie das Gewährleistungslabel bei Waren funktioniert, die naturgemäß einem schnellen Verbrauch oder Verschleiß unterliegen – bei denen die Frage der Gewährleistung also von Beginn an anders beurteilt werden muss.
Rechtlich gilt: Auch für Verschleißteile wie Druckerpatronen, Batterien oder Autoreifen besteht zunächst die volle gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Allerdings umfasst diese nicht den normalen, erwartbaren Verschleiß, sondern ausschließlich Mängel, die bereits bei der Lieferung vorlagen. Ein Reifen, der nach Jahren abgenutzt ist, fällt nicht unter die Gewährleistung – sehr wohl aber ein Reifen, der von Anfang an Materialfehler oder Produktionsmängel aufweist. Das Label ändert daran nichts, sondern stellt lediglich klar, dass Gewährleistungsrechte grundsätzlich bestehen.
Ähnlich verhält es sich bei Lebensmitteln. Auch hier gilt formal das zweijährige Gewährleistungsrecht. Praktisch kommt es jedoch fast immer auf das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum an: Verdirbt ein Joghurt naturgemäß bereits vor Ablauf des angegebenen Datums, liegt ein Mangel vor, für den die Gewährleistung greift. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums entfällt dieser Anspruch in der Regel.
Ob das neue Gewährleistungslabel tatsächlich auch auf solche Sonderfälle wie Lebensmittel oder Verschleißteile angewendet werden muss, ist bislang offen und dürfte in der Praxis noch für Diskussionen sorgen, provoziert es sogar eher Irrtümer und falsche Vorstellungen beim Konsumenten. Wie und in welchen Fällen Händler das Label also rechtssicher kommunizieren sollen, ist unbedingt zu klären.
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bei dem neuen Gewährleistungslabel handelt es sich nicht um ein physisches Label, welches gedruckt und an Produkte angebracht werden muss! Stattdessen handelt es sich um eine Anforderung an Online-Shops, in welchen das Label neben den Produktdetails stehen soll.
Weitere Informationen dazu findest du auch in diesem Artikel: Wir wurden gefragt: Gewährleistungslabel: Muss es nur in den Shop oder auch auf Produkt und Verpackung?
Gruß, die Redaktion
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