GPSR-Countdown: 3 Fakten, die du noch nicht kanntest

Veröffentlicht: 09.12.2024
imgAktualisierung: 09.12.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
09.12.2024
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Auf einer Tafel steht "Did you know?"
artursz / Depositphotos.com
Die GPSR steht vor der Tür. Heute haben wir jedoch statt Rechtstipps drei Fakten zur GPSR.


Liebe Händlerinnen und Händler, wir wissen, dass die bevorstehenden Änderungen durch die neue General Product Safety Regulation (GPSR) ab dem 13. Dezember 2024 für die meisten herausfordernd sind. Mit einem Augenzwinkern möchten wir trotz der Sorgenfalten heute drei interessante Fakten zur GPSR präsentieren, die nicht nur informativ sind, sondern auch zeigen, dass die neuen Regelungen durchaus positive Aspekte mit sich bringen.

Die GPSR ist ein Kind der 80er

Man könnte meinen, die GPSR sei ein Frischling im Regelungsdschungel. Doch ihre Wurzeln reichen tatsächlich bis in die 1980er Jahre zurück. Damals begann die EU, Produktsicherheitsstandards auf den Weg zu bringen, um den Handel zu harmonisieren. Die spätere „General Product Safety Directive“ (GPSD) wurde 2001 eingeführt und bildet das Fundament der modernen GPSR. Jetzt ist sie im digitalen Zeitalter angekommen – über 20 Jahre später. Kein Wunder, dass sie sich auf ein ordentliches Update gefreut hat!

Der Föhn im Pool

Die GPSR sorgt dafür, dass viele Produkte Warnhinweise tragen, die uns oft auf den ersten Blick absurd erscheinen. Doch tatsächlich beruhen diese Hinweise oft auf realen Unfällen – ja, Menschen haben tatsächlich versucht, ihre Haare in der Badewanne zu föhnen. Oder kommt dir das bekannt vor? „Nicht geeignet zum Waschen von Katzen“ oder „Nicht in der Nähe von Flammen verwenden“ auf Kleidung eines schwedischen Modelabels? Solche Hinweise könnten mehr und mehr werden, denn die GPSR verlangt von Herstellern, sich gegen die kreativsten Nutzungsideen abzusichern.

Das Gesetz macht keinen Unterschied: Ein Teddy unterliegt gefühlt denselben strengen Sicherheitsvorgaben wie ein Skalpell. So werden Spielzeuge getestet, als müssten sie einem Tornado standhalten – gequetscht, verdreht, gebissen und geworfen. Und was kommt dabei heraus: solche absurden Warnhinweise.

Auch du kannst profitieren – wirklich!

Ernsthaft? Sicher, Händlerinnen und Händler stöhnen bei den neuen Vorschriften, aber letztendlich profitieren alle von der GPSR. Wusstest du, dass allein 2022 in der EU über 2.000 gefährliche Produkte zurückgerufen wurden? Von denen war rund ein Viertel (23 Prozent) Spielzeug. Insgesamt wurde das EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Nichtlebensmittel im Jahr 2022 2.117-mal ausgelöst. Darauf folgten 3.932 Rückrufaktionen, Verkauf- und Importstopps. Die GPSR sorgt also dafür, dass Produkte sicher sind, Rückrufe effizient ablaufen und der Markt fair bleibt. Das nächste Mal, wenn dein smarter Staubsauger nicht deine Wohnung anzündet, kannst du getrost denken: „Danke, EU!“ Und wenn es doch passiert, weißt du spätestens seit der GPSR wenigstens, wen du anrufen musst.

Alles Wichtige zur GPSR haben wir auf unserer Themenseite zusammengestellt.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 09.12.2024
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Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

KOMMENTARE
13 Kommentare
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CF
12.12.2024

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Ein "gesundes" Maß an Sicherheitshinweisen finde ich auch sinnvoll - zum Beispiel bei Sprayflaschen der Hinweis, ob der Inhalt brennbar ist. Aber so wie es hier dargestellt wird, müssten für jedes Produkt alle möglichen und unmöglichen Risiken aufgelistet werden und das kann letztlich ALLES sein. Es müssen klare Grenzen in der Verordnung festgelegt werden, ab wo die "Absurdität" einsetzt (Beispiel Hamster in der Mikrowelle). Wenn es so weiter geht, dann wird das eine neue Abmahnin/Rechtsindustrie - es werden Produkte gekauft und damit etwas derart absurdes angestellt, dass ein Schadenersatz gefordert wird, weil es nicht explizit in den Sicherheitshinweisen angegeben war. So könnte man z.B Stecknadeln kaufen und mit der Spitze nach oben in den Teppich stecken und als Sportler dann drauftreten. Damit wäre man dann kurzfristig berufsunfähig, da man nicht laufen kann. Und explizit wird dieses Vorgehen sicher nicht in der Anleitung für Stecknadeln stehen, oder?
Redaktion
12.12.2024
Hallo CF,
die GPSR setzt hier grundsätzlich Grenzen und sagt, dass man als Hersteller im Rahmen der Sicherheitsprüfung von einem sachgemäßen Umgang ausgehen kann. Man muss also keine Dinge frei erfinden.
Die beschriebenen Fälle gehen dabei auf bekannte Präzedenzfälle bestimmter Produkte zurück und sind keineswegs als universell zu sehen.
Gruß, die Redaktion
Günter
11.12.2024

Antworten

Zitat"Das nächste Mal, wenn dein smarter Staubsauger nicht deine Wohnung anzündet, kannst du getrost denken: „Danke, EU!“ Und wenn es doch passiert, weißt du spätestens seit der GPSR wenigstens, wen du anrufen musst." Wieso weiß ich wen ich anrufen soll? Die Verpackung ist im Müll,der Händler hat das Produkt nicht mehr im Angebot,somit keine Daten mehr im Shop. Ich habe für die Garantie die Rechnung vom Verkäufer,die hatte ich auch vor der GPSR. An den wende ich mich als erstes,oder an die Firma auf der Garantiebestimmung.Habe ich die nicht und der Händler das Produkt nicht mehr im Shop,habe ich doch gar nichts gewonnen.
Marion
11.12.2024

Antworten

Es werden meiner Meinung nach nur Lieferantenadressen ausgespäht, damit die Großhändler die kleinen Händler vom Markt bekommen und auch noch das letzte Produkt selbst verkaufen können.Da stehen garantiert wieder Lobbyisten dahinter. Die Warnhinweise stehen eh in der Gebrauchsanweisung, also was soll das? Der Bürokratieaufwand ist so gigantisch und kostet Milliarden. Wirtschaft kaputt machen, ist scheinbar in der EU zum Hobby geworden. Da kann man nichts schön reden...
Hannelore
14.12.2024
Man sollte lieber mal schauen,was alles in unseren Lebensmitteln ist.Es sind ja nicht nur diese merkwürdigen EU Vorschriften, nein DHL macht da ja auch noch mit.Immer teurer und immer weniger Leistung.Es ist alles so gewollt.
Andrea
15.12.2024
genau so ist es...
Frank
11.12.2024

Antworten

Die GPSR in der Form, wie sie jetzt umgesetzt wird, ist nicht witzig und nicht nützlich. Sie vernichtet Existenzen und ist in Zeiten, in denen von Bürokratie-Abbau gefaselt wird, allenfalls eine bittere Lachnummer.
Eugen
11.12.2024

Antworten

Wer seinen Föhn ins Bad mitnimmt, wird auch ganz sicher die 300 Seiten Warnhinweise durchlesen.
Rainer Kratzer
10.12.2024

Antworten

Oh man, wie krank ist das alles! Anstatt unsere Lehrer und Ausbilder vernünftig zu bezahlen und vor allem als Eltern die Kinder vernünftig zu erziehen und zu unterrichten werden abertausende von Seiten an Vorschriften und Anleitungen erstellt - die eh keine S.. liest! Heute habe ich einen kleinen USB-Winkelsadapter erhalten, da liegt ein riesiges Blatt mit einer Warnung bei, dass beim Verschlucken Erstickungsgefahr besteht und man es vor Kinder unter 3 Jahren fernhalten soll! Ja gehts noch? Da muss ich jeden Kieselstein ums Haus beschriften, jeden einzelnen Lego-Stein und vieles mehr. Es gehört zum gesunden Menschenverstand (welcher wohl immer rarer wird...), dass ich eine Katze nicht in der Mikrowelle trockne, nicht auf den heissen Herd fasse und mich nicht im Kühlschrank verstecke! Und auch nicht irgendwelche technischen Geräte verschlucke. Wer das seinen Kindern nicht beibringt ist selbst schuld. Und all die Beipackzettel werden eh nicht gelesen und fliegen sofort in den Müll. Stattdessen sollten wieder vernünftige Bedienungsanleitungen und technische Hinweise verpflichtend beigefügt werden. Die muss ich mir i.d.R. immer erst im Internet zusammensuchen. Dafür ist die EU-Vorschrift wie ein Steckernetzteil/Ladegerät gekennzeichnet werden muss über 50 Seiten lang. O Herr schmeiß Hirn vom Himmel und schick das ganze EU-Kommisions-Pack in Rente - aber nur mit Rentenbezügen wie sie unsereins auch erhält!
Ernest
10.12.2024

Antworten

Hier wird schön geredet, was nicht schön ist. Der böse Online-Handel werden wieder Lasten auferlegt, die es so im Einzelhandel nicht gibt. Wer liest im Ladengeschäft die drei Seiten Warnhinweise zu einer Haushaltsmaschine? Wenn ich auf einer Seite im Internet 5 Geräte übersichtlich darstellen möchte, muss ich 15 Seiten Warnhinweise hinzufügen!
Lutz
10.12.2024

Antworten

Hallo Allerseits Ich lese die Beiträge immer mit großem Interesse. Vielen Dank dafür. Leider bemerke ich in der letzten Zeit viel reißerisches in Euren Beiträgen. Driftet mir bitte nicht zusehr in Richtung diverser Tageszeitungen ab. Vor allem wünsche ich mir, dass diverse Fakten nicht kurz vor knapp immer wieder neu präzisiert werden. Solche umfangreichen Änderungen im Geschäft , wie das GPSR kann für manche Wirtschaftsakteure exitenzbedrohend werden. Nicht , weil vielleicht die Produkte mangelhaft sind, sondern hauptsächlich, weil in dem ganzen Prozess eine kleine Nebensächichkeit in Prduktbeschreibungen ausser acht gelassen wurde. Es sollte also viel früher und viel genauer darüber informiert werden. Der obige Artikel ist ganz nett geschrieben, aber es ist nichts ,was man nicht schon weiß. Nicht überlnehmen, aber das wäre etwas fürs Sommerloch und nichts für ein paar Tage vor Einführung des GPRS.
Michi 67
10.12.2024

Antworten

Ich halte diesen Beitrag für Schöngerede kurz vor dem Tag der (Abmahn)- Wahrheit. Wenn jemand in der Pflicht ist die Bürger vor gefährlichen Produkten zu schützen (z.B. vor giftigen Kinderspielwaren) dann ist das der Staat b.z.w. die EU, diese haben die macht und werden von uns mit unseren Steuern genau dafür sehr gut bezahlt. Diese Verantwortung auf den kleinen Händler abzuschieben ist einfach nur schäbig...
Ralf
10.12.2024

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Das hört sich alles sehr schön an - und trifft im wesentlichen wohl auf billige Importprodukte zu. So weit so gut. Für uns als Anbieter von Einzelstücken ist die GPSR, wo bei fast allen Produkten keine GPSR-Informationen seitens der Hersteller vorliegen (mehrere Jahrzehnte alte Oldtimer-Teile) , ein Bürokratiemonster, wodurch wir einen Teil unseres Geschäftes aus wirtschaftlichen Gründen voraussichtlich aufgeben werden. Der zu betreibende Aufwand, mit dem Risiko bei den zur Verfügung zu stellenden Informationen, doch etwas falsch zu machen, steht in keinem gesunden Verhältnis zum zu erwartenden Ertrag.