Liebe Händlerinnen und Händler, wir wissen, dass die bevorstehenden Änderungen durch die neue General Product Safety Regulation (GPSR) ab dem 13. Dezember 2024 für die meisten herausfordernd sind. Mit einem Augenzwinkern möchten wir trotz der Sorgenfalten heute drei interessante Fakten zur GPSR präsentieren, die nicht nur informativ sind, sondern auch zeigen, dass die neuen Regelungen durchaus positive Aspekte mit sich bringen.
Die GPSR ist ein Kind der 80er
Man könnte meinen, die GPSR sei ein Frischling im Regelungsdschungel. Doch ihre Wurzeln reichen tatsächlich bis in die 1980er Jahre zurück. Damals begann die EU, Produktsicherheitsstandards auf den Weg zu bringen, um den Handel zu harmonisieren. Die spätere „General Product Safety Directive“ (GPSD) wurde 2001 eingeführt und bildet das Fundament der modernen GPSR. Jetzt ist sie im digitalen Zeitalter angekommen – über 20 Jahre später. Kein Wunder, dass sie sich auf ein ordentliches Update gefreut hat!
Der Föhn im Pool
Die GPSR sorgt dafür, dass viele Produkte Warnhinweise tragen, die uns oft auf den ersten Blick absurd erscheinen. Doch tatsächlich beruhen diese Hinweise oft auf realen Unfällen – ja, Menschen haben tatsächlich versucht, ihre Haare in der Badewanne zu föhnen. Oder kommt dir das bekannt vor? „Nicht geeignet zum Waschen von Katzen“ oder „Nicht in der Nähe von Flammen verwenden“ auf Kleidung eines schwedischen Modelabels? Solche Hinweise könnten mehr und mehr werden, denn die GPSR verlangt von Herstellern, sich gegen die kreativsten Nutzungsideen abzusichern.
Das Gesetz macht keinen Unterschied: Ein Teddy unterliegt gefühlt denselben strengen Sicherheitsvorgaben wie ein Skalpell. So werden Spielzeuge getestet, als müssten sie einem Tornado standhalten – gequetscht, verdreht, gebissen und geworfen. Und was kommt dabei heraus: solche absurden Warnhinweise.
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die GPSR setzt hier grundsätzlich Grenzen und sagt, dass man als Hersteller im Rahmen der Sicherheitsprüfung von einem sachgemäßen Umgang ausgehen kann. Man muss also keine Dinge frei erfinden.
Die beschriebenen Fälle gehen dabei auf bekannte Präzedenzfälle bestimmter Produkte zurück und sind keineswegs als universell zu sehen.
Gruß, die Redaktion
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