Am 13. Dezember tritt die GPSR in Kraft. Und damit kommen auf Online-Händler:innen einige Pflichten zu. Unter anderem müssen Herstellerinformationen zu den Produktbeschreibungen hinzugefügt werden. Gerade auf Marktplätzen ist das gar nicht so einfach. Welche Umsetzung rechtssicher ist und was sich am Ende als problematisch herausstellt, wird sich wohl erst im Laufe der Zeit zeigen. Bei Amazon könnte vor allem die Angabe der verantwortlichen Personen für Probleme sorgen.

Besorgte Händler:innen auch bei Otto.de

Auch die Umsetzung auf Otto.de läuft bei einigen Händler:innen nicht reibungslos. So wurde unter anderem kritisiert, dass die Umsetzung um ein Vielfaches einfacher wäre, wenn die Herstellerinformation für einen Hersteller zentral für alle Produkte des Herstellers angegeben werden könnte, anstatt für jedes Produkt einzeln. Das ist allerdings nicht möglich. In einem Statement von Otto heißt es diesbezüglich: „Die Herstellerangaben auf Einzelartikelebene dienen der Qualitätssicherung und letztlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.“ Zudem wurde aus Händlerkreisen von einer gewissen Fehleranfälligkeit berichtet. 

Otto: Umsetzung sei „So einfach wie möglich“

Angesprochen auf die Probleme gab Otto an, dass die Umsetzung für Verkäufer:innen „so einfach wie möglich“ gestaltet sei. Von einem Otto-Sprecher heißt es dazu:

„Wir haben unsere Marktplatzpartner bereits in der ersten Jahreshälfte über das Inkrafttreten der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) informiert. In E-Mails, Newslettern sowie dem integrierten Newsfeed haben wir auf die neuen gesetzlichen Anforderungen zur Angabe des Herstellernamen, der Hersteller-Adresse sowie einer E-Mail-Adresse oder URL zu einem Kontaktformular hingewiesen.

Die Pflege dieser Angaben machen wir unseren Partnern so einfach wie möglich – über ein intuitives User Interface oder eine API-Schnittstelle. Zur Bedienung liefern wir Verkäufern auf unserem Marktplatz Hilfestellung durch dedizierte Helpdesk-Artikel, Webinare und How-to-Guides. Die Herstellerangaben auf Einzelartikelebene dienen der Qualitätssicherung und letztlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.“