Die Last der Bürokratie ist ein Thema, das Unternehmen aller Art und Größe beschäftigt: Bürokratie verschlingt Zeit, personelle Ressourcen, Geld und hindert insbesondere auch die kleinen und mittleren Firmen daran, sich auf Kerngeschäfte, Wachstum und Innovationen zu konzentrieren. An Kritik aus der Wirtschaft mangelt es folglich nicht. Nun könnte ein neues Gesetz allerdings Abhilfe schaffen und für Entlastung sorgen.
Bürokratische Last soll für alle sinken
Im Zuge eines Gesetzesentwurfs plant die EU-Kommission, kleine und mittelgroße Unternehmen von bisherigen Pflichten auszunehmen. Einerseits betrifft dies die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit (CSRD), andererseits ist unter anderem angedacht, die Sorgfaltspflichten rund um die Lieferkette (CSDDD) künftig weniger streng ausfallen zu lassen. Vereinfacht werden soll überdies auch die EU-Taxonomie, also das System zur Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten.
Ein entsprechender Entwurf soll nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung „die bisherigen Gesetze unter einem Dach bündeln (,Omnibus‘)“ und von der Europäischen Kommission bereits am Mittwoch vorgelegt werden.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, hatte als klares Ziel gesetzt, die bürokratischen Lasten für Unternehmen um 25 Prozent zu mindern. Für kleine und mittlere Firmen soll die Senkung mit 35 Prozent nochmals stärker ausfallen. Mit dem Schritt solle die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Wirtschaft gestärkt werden.
CSRD: Wer soll von Pflichten ausgenommen werden?
Um nachhaltiger zu werden und mehr Verantwortung bei Aspekten wie Luft- und Wasserverschmutzung, aber auch sozialer Inklusion oder dem Schutz indigener Völker zu übernehmen, müssen Wirtschafts-Player in der EU aktuell verschiedene Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) erfüllen. Bisher gelten die Regelungen für Firmen mit mehr als 250 Angestellten und einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro.
Mit den anvisierten Änderungen soll der Anwendungsbereich der Richtlinie derart verkleinert werden, dass jene Unternehmen ausgenommen werden, die im Schnitt höchstens 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und im Jahr einen Umsatz von weniger als 450 Millionen Euro haben. Die Einführung weiterer sektorspezifischer Standards der Berichterstattung wolle die EU-Kommission hingegen aufgeben.
CSDDD: Staaten erhalten mehr Zeit für die Umsetzung
Auch die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD, die im Juli 2024 in Kraft getreten war, hatte in der Vergangenheit viel Kritik ausgelöst, da sie den Befürchtungen zufolge hohe bürokratische Hürden mit sich bringe. Im Zentrum der Richtlinie steht der Kampf gegen Umweltverbrechen und Kinderarbeit sowie der Schutz von Menschenrechten. Die EU-Kommission plane hier, den Katalog von Vorschriften zu kürzen. Unternehmen sollen dabei etwa auch deutlich mehr Zeit erhalten, eigene Lieferketten-Partner zu überprüfen, ob diese die vorgeschriebenen EU-Standards einhalten. Die Frist soll von einem Jahr auf fünf Jahre angehoben werden.
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