Müssen Online-Händler und -Händlerinnen die Pflichten zur entwaldungsfreien Lieferkette doch nicht so zeitnah umsetzen, wie ursprünglich geplant? Obwohl die 18-monatige Übergangsfrist der seit Juni 2023 geltenden Entwaldungsverordnung (EUDR) für Unternehmen eigentlich zum 30. Dezember 2024 endet, soll nun noch mehr Aufschub gewährt werden.
Umsetzung verschiebt sich um ein Jahr
Mit der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte wollte die EU eine nachhaltige Lieferkette schaffen, um den Schutz von Wäldern und der Biodiversität zu sichern. Vor allem der Import und der Verkauf von Produkten, die mit einer globalen Entwaldung und Waldschädigung verbunden sind, sollen reguliert werden. Auf Hersteller:innen, Importeure und Händler:innen kommen damit ab 30. Dezember 2024 zahlreiche neue Pflichten zu – insbesondere Transparenz- und Sorgfaltspflichten.
Jetzt aber scheint der Stichtag nicht mehr in Stein gemeißelt zu sein: Vor wenigen Tagen kündigte die EU-Kommission eine Verschiebung an. Damit soll den Betroffenen noch mehr Zeit für die notwendigen Vorbereitungen eingeräumt werden. Statt bis Ende 2024 sollen große Unternehmen bis zum 30. Dezember 2025 und KMU bis zum 30. Juni 2026 Zeit bekommen, die Pflichten umzusetzen. Ob es nur einen zeitlichen Aufschub geben wird oder ob den Unternehmen weitere Unterstützungsmaßnahmen, wie beispielsweise aus der Politik oder der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gefordert, bereitgestellt werden, ist noch unklar.
Das Europäische Parlament und der Rat müssen dem Vorschlag der EU-Kommission allerdings noch zustimmen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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