Das EU-Lieferkettengesetz wird offenbar entscheidend abgeschwächt. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat beschlossen, die Sorgfaltspflichten auf große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro zu begrenzen. Ursprünglich sollten bereits Firmen mit 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz einbezogen werden. Eine weitere wesentliche Änderung: Auf EU-Ebene soll es keine Regelung zur zivilrechtlichen Haftung bei Verstößen mehr geben.
Deutliche Kritik von NGOs
Diese geplanten Lockerungen stoßen auf Kritik. Die Hilfsorganisationen Misereor etwa sieht in der Reform eine Demontage des Gesetzes und eine Entrechtung der Schwächsten, wie es im Handelsblatt heißt. Nach den neuen Vorgaben wären in Deutschland lediglich rund 120 Unternehmen betroffen, während ursprünglich etwa 2.700 in den Geltungsbereich gefallen wären. Kritiker befürchten, dass der ursprüngliche Zweck des Gesetzes – der weltweite Schutz von Menschenrechten entlang globaler Lieferketten – erheblich geschwächt wird.
Abgeschwächtes Gesetz
Ein endgültiger Kompromiss zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten steht noch aus. Die Verhandlungen darüber sollen Ende nächster Woche beginnen. Ziel der Richtlinie bleibe es weiterhin, Menschenrechte weltweit zu schützen und Unternehmen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Doch ob das Gesetz in seiner geschwächten Form diesem Anspruch gerecht wird, bleibt umstritten.
Der zuständige Verhandlungsführer des Europaparlaments, Jörgen Warborn von der EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, habe im Vorfeld damit gedroht, zur Not Stimmen von rechten und rechtsextremen Kräften zu akquirieren, sollte es nicht zu einer Einigung kommen. Auf die Kritik ging er aber nicht weiter ein und erklärte lediglich, dass es gut sei, nun eine Mehrheit zu haben.
Lieferkettengesetz in Deutschland ohnehin aufgeweicht
In den Mitgliedstaaten wurde in den vergangenen Wochen ohnehin an einer Aufweichung der bestehenden Lieferkettengesetze gearbeitet. In Deutschland hatte die Bundesregierung die Berichtspflichten Anfang September stark verwässert und zuletzt wurde das Gesetz faktisch ausgesetzt. Dagegen richten sich laute Proteste. Ob diese aber gehört werden, ist fraglich.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben