Social-Media-Plattformen und Marktplätze nutzen in vielen Fällen manipulative Designs, sogenannte Dark Patterns. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 18 Plattformen überprüft und bei jeder Plattform unzulässige Designs gefunden. Der vzbv fordert nun die Europäische Kommission und die Bundesnetzagentur dazu auf, die Regeln des Digital Services Act (DSA) durchzusetzen, wie in einer Pressemitteilung gemeldet wird.
Designs verleiten Verbraucher:innen zu Kaufentscheidungen
Besonders kritisiert werden Designs, die Verbraucher:innen zu Kaufentscheidungen verleiten sollen und durch die sie sowohl mehr Geld ausgeben, als auch mehr Daten preisgeben. Dazu zählen unter anderem aufdringliche Benachrichtigungen und Gamification oder Glücksspiel-Elemente. Nach Aussage des vzbv wird durch diese Designs nicht nur suchtähnliches Verhalten gefördert, auch Auswirkungen auf die mentale Gesundheit sind nicht auszuschließen.
Glücksspiele und Benachrichtigungen bei Temu und Shein
Temu und Shein sorgten mit zahlreichen Benachrichtigungen für Kritik. Neben Push-Mitteilungen wurden parallel auch E-Mails verschickt, die Käufer:innen sowohl zum Kauf auffordern oder auf Angebote aufmerksam machen.
Auf beiden Marktplätzen finden sich zusätzlich zahlreiche Glücksspiele und andere Gamification-Elemente, die Nutzer:innen dazu verleiten, regelmäßig die App zu verwenden. Auch AliExpress nutzt Spiele innerhalb der App, mit denen Nutzer:innen mit Gewinnen und Rabatten angelockt werden.
Angebotsverknappung bei Kaufland und Otto
Daneben sollen bei Kaufland, Otto, Wish und MediaMarkt Countdowns und künstliche Verknappungen die Kundschaft zu einer schnellen Kaufentscheidung drängen. Wish stellte Verbraucher:innen beim Öffnen der App sogar einen Gutschein von 75 Prozent Rabatt in Aussicht, wenn sie innerhalb von 10 Minuten bestellen. Auch Shein stellte Nutzer:innen Rabattcoupons in Höhe von 200 Euro in Aussicht, wenn sie innerhalb weniger Minuten bestellen.
Autoplay und Infinite Scroll auf Amazon, TikTok und LinkedIn
Auf Plattformen wie TikTok und Snapchat wurde das Design-Element des Infinite Scroll kritisiert. Nutzer:innen werden dabei immer wieder neue Inhalte angezeigt, ein Ende ist nicht sichtbar. Auch auf Marktplätzen wie Shein, AliExpress, Wish und Temu können sich Verbraucher:innen quasi endlos lang neue Artikel anzeigen lassen.
Auf Amazon und LinkedIn wurde in erster Linie die Autoplay-Funktion kritisiert. Sobald die App geöffnet wird, starten automatisch Videos. Auf Amazon wurden sowohl Trailer für Angebote auf Amazon Prime gestartet, als auch Werbevideos von Produkten. Auch auf LinkedIn starten sowohl Videos aus dem Feed als auch Werbevideos, ohne dass diese extra gestartet werden müssen.
Untersuchung von 18 Plattformen
Zu den untersuchten Plattformen zählen AliExpress, Amazon, Ebay, Facebook, Instagram, Kaufland, LinkedIn, MediaMarkt, Otto, Pinterest, Shein, Snapchat, Temu, TikTok, X, Wish, YouTube und Zalando. Diese wurden auf die Vorgaben von Artikel 25 des DSA hin untersucht. Artikel 25 legt fest, dass Online-Plattformen nicht so gestaltet sein dürfen, dass Nutzer:innen keine freien Entscheidungen treffen können, ohne dabei getäuscht, manipuliert oder wesentlich beeinträchtigt zu werden.
„Trotz umfassenden Verbots im Digital Services Act nutzen Plattform-Anbieter weiterhin manipulative und schädliche Designs in ihren Apps.[...] Die zuständigen Stellen müssen bestehende Regelungen jetzt konsequent durchsetzen. Sonst bleibt der Digital Services Act ein zahnloser Tiger – zum Schaden der Verbraucher:innen“, so Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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