Die Nachricht, dass auch bei Privatverkäufen Daten an das Finanzamt gemeldet werden müssen, sorgte für viel Verunsicherung bei allen den Leuten, die gerne auf Kleinanzeigen oder Vinted ihre gebrauchten Sachen verkaufen (wir berichteten). Denn nach dem Plattformsteuertransparenzgesetz müssen bei 30 verkauften Artikeln oder bei Einnahmen über 2000 Euro auf einer P mit Verkäufen eingenommen wurden, Daten der Händler:innen von der Plattform an das Finanzamt weitergegeben werden. An der Steuerpflicht änder das allerdings erst einmal nichts.
Steuerpflicht ändert sich nicht
Tatsächlich ändert das Plattformsteuertransparenzgesetz an der Steuerpflicht nichts. Weiterhin müssen private Verkäufe nicht versteuert werden. Mit der Weitergabe an das Finanzamt sollen scheinprivate Händler:innen allerdings schneller erkannt werden. Werden die Daten an das Finanzamt weitergegeben, kann so also genauer hingeschaut werden und eventuelle Maßnahmen können einfacher ergriffen werden. Die Frage, ab wann man gewerblich handelt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Höhe der Einnahmen ist dabei häufig kein ausschlaggebendes Kriterium. Entscheidend ist, ob es sich um ein selbstständiges und planmäßiges, auf Dauer angelegtes Anbieten von entgeltlichen Leistungen am Markt handelt. Die Voraussetzungen dafür haben sich auch mit dem Plattformsteuertransparenzgesetz nicht geändert.
Vinted beruhigt Händler:innen
Vinted ist mit einem Positionspapier nun noch mal auf die wichtigsten Fragen der Händler:innen eingegangen. Hier stellt Vinted auch noch einmal klar, dass private Verkäufe nicht versteuert werden müssen. Personen, die den Schwellenwert überschritten haben, werden am Ende des Jahres von Vinted aufgefordert, ihre Daten in ein vorbereitetes Formular einzufügen. Die Daten werden dann verschlüsselt und sicher an das Finanzamt weitergegeben. Vinted ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Daten der Händler:innen an das Finanzamt weiterzugeben. Geben die Händler:innen die Daten Vinted gegenüber nicht an, wird Vinted die Verkaufsfunktionen einschränken.
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