Online-Händler werden erneut verstärkt in die Haftung genommen. Bereits im Jahr 2022 einigte sich die Europäische Union auf neue Vorschriften zur Produkthaftung, um Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Rechte bei defekten Produkten einzuräumen. Damit sollte die Produktsicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 1985 auch in das Digitalzeitalter geholt und der Produktbegriff auf Software und digitale Konstruktionsunterlagen erweitert werden, teilt der Rat der Europäischen Union in einer Pressemitteilung mit. Der Rat hat der Anpassung nun zugestimmt – mit Auswirkungen für Händler.
Produkthaftung auch bei fehlerhafter Software
Wer durch ein defektes Produkt einen Schaden erleidet, soll künftig einfacher eine Entschädigung verlangen können – auch bei digitalen Produkten. Die neuen Haftungsregeln sollen nicht nur für materielle Schäden, sondern auch immaterielle wie beispielsweise psychische Schäden gelten. Darüber hinaus wird der Begriff „Produkt“ auf digitale Fertigungsdateien und Software ausgeweitet. Werden beispielsweise Daten durch eine fehlerhafte Software von einer privaten Festplatte gelöscht, könnte hier ein Schadensersatz gefordert werden.
Mit den neuen Regelungen soll sichergestellt werden, dass immer ein Unternehmen in der EU, wie zum Beispiel ein Hersteller, Importeur oder ein Bevollmächtigter, zur Verantwortung gezogen werden kann, selbst wenn das Produkt außerhalb der EU gekauft wurde.
Online-Händler können haften
Die Haftung für eine fehlerhafte Software gilt dabei für Einzelanwendungen, integrierte Softwarekomponenten und Cloudprodukte. Für Produkte mit integrierten digitalen Diensten muss ebenfalls gehaftet werden, wenn sie ohne diese Dienste nicht verwendet werden können. Softwarehersteller haften also auch dann, wenn kein unmittelbarer Vertrag mit den Verbrauchern geschlossen wurde. Solange Hersteller Programme verkaufen und Updates oder Upgrades selbst oder über Dritte bereitstellen können, müssen sie auch für die entstandenen Schänden einstehen, erklärt Golem.
Nach den neuen Vorschriften können nun auch Online-Händler für in die EU eingeführte Produkte zur Verantwortung gezogen werden. Denn künftig sollen auch Importeure für Schäden haftbar gemacht werden, wenn fehlerhafte Produkte in Nicht-EU-Ländern hergestellt wurden.
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