Am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Aktion Mensch, Google und die Stiftung Pfennigparade haben die 65 meistbesuchten Shopping-Portale in Deutschland auf die wesentlichen Aspekte der Barrierefreiheit hin untersucht. Von den 65 untersuchten Webseiten waren lediglich ein Drittel zumindest teilweise barrierefrei, wie die Aktion Mensch in einer Pressemitteilung bekannt gab.
Keine Tastatur-Bedienbarkeit, fehlende Kontraste
Die Tests der Online-Shops wurden von Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen durchgeführt. Dabei wurde unter anderem auf die Bedienbarkeit mit der Tastatur, ausreichende Kontraste und einen logischen Seitenaufbau geachtet. Das Ergebnis war ernüchternd. Lediglich 20 der 65 überprüften Seiten ließen sich über die Tastatur bedienen. Für viele Menschen, die Schwierigkeiten haben, eine Maus zu bedienen, ist dies eine grundsätzliche Voraussetzung, die Webseite nutzen zu können.
Bei vielen der Webseiten fehlten außerdem starke Kontraste. Kontrastreiche Designs sind notwendig, damit Personen mit eingeschränkter Sehkraft die Webseite nutzen können.
Kaum Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr
Besonders ernüchternd ist, dass es kaum Verbesserungen im Vergleich zu den Vorjahren gibt. Die Untersuchung wurde bereits 2023 und 2024 durchgeführt, auch hier gab es bereits unbefriedigende Ergebnisse: Lediglich 25 Prozent der getesteten Shops erfüllten die Basiskriterien für Barrierefreiheit.
„Die Zeit der Ausreden ist vorbei – in wenigen Tagen müssen digitale Angebote barrierefrei sein. Doch unsere Ergebnisse sind alarmierend: Zu viele Unternehmen nehmen mögliche Bußgelder in Kauf und schließen noch immer Menschen mit Behinderung und damit potenzielle Kund*innen aus. Dabei liegt es auch in ihrem eigenen Interesse, das zu ändern – denn von einem barrierefreien, komfortablen Zugang zu Webseiten profitieren letztlich alle”, äußerte sich Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch zu den Ergebnissen.
BFSG tritt am 28. Juni in Kraft
Ab dem 28. Juni gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Der Händlerbund bietet einen BFSG-Schnellcheck für Unternehmen an, so kannst du prüfen, ob du vom BFSG betroffen bist. Um deinen Shop für möglichst viele Leute zugänglich zu machen und keine potenziellen Kund:innen auszuschließen, empfiehlt es sich auch ohne Verpflichtung, die Grundsätze der Barrierefreiheit einzuhalten, hier kannst du checken, ob dein Shop barrierefrei ist. In unserem FAQ zur Barrierefreiheit sind wir außerdem auf die häufigsten Fragen zum BFSG eingegangen. Auf unserer Themenseite Barrierefreiheit haben wir zudem zahlreiche Artikel zum BFSG veröffentlicht.
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Für die meisten Abmahnanwält:innen dürfte es dabei gar nicht so einfach sein, bei jedem Unternehmen nachzuvollziehen, ob sie nicht unter eine der Ausnahmeregelungen fallen.
Gruß, die Redaktion