Am 20. Juli 2025 wird die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU abgeschaltet. Für Händler:innen besteht dann nicht mehr die Pflicht, den OS-Link im Shop anzugeben. Grund für die Regeländerung ist die Tatsache, dass die Plattform kaum genutzt wurde: Jährlich wurden europaweit weniger als 200 Fälle eingereicht.
Das müssen Händler:innen jetzt tun
Um nicht gleich in eine neue Abmahnfalle zu tappen, müssen Händler:innen den Link nun aus dem Shop entfernen. Sowohl im Impressum als auch in den AGB sollte der Link am 20. Juli nicht mehr zu finden sein. Findet sich der Link dennoch im Shop, kann das als Verbrauchertäuschung gewertet werden, da auf eine Möglichkeit der Streitbeilegung hingewiesen wird, die so nicht existiert.
Aber Achtung: Händler:innen sollten den Link nicht voreilig entfernen. Bis zum Stichtag, dem 20. Juli, ist der Link noch verpflichtend, vorher sollte er nicht aus dem Shop entfernt werden.
Für Händlerbund-Mitglieder stehen die neuen Rechtstexte bereit. Alle Informationen zur Anpassung der Rechtstexte wurden bereits in einem Sondernewsletter mitgeteilt.
Was passiert mit Unterlassungserklärungen?
Wer bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet hat, die sich auf den OS-Link bezogen hat, sollte diese in jedem Fall von Expert:innen prüfen lassen. Manche Erklärungen enthalten eine Klausel, mit der die Erklärung bei einer Rechtsänderung gegenstandslos wird. Einige Erklärungen müssen allerdings gekündigt werden, damit die Pflicht nicht weiterhin besteht.
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da hast du natürlich Recht!
Weitere Informationen zu dieser Fragestellung findest du hier: OS-Link Ende: Dieser Hinweis ist weiterhin Pflicht
Gruß, die Redaktion
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