Wichtiger Hinweis der Redaktion: Ebay hat die aktuelle Bitte zur Hinterlegung der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer im System zurückgezogen. Nähere Informationen haben wir hier zusammengefasst:
>> Ebay rudert bei der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer zurück <<
Bereits im Herbst letzten Jahres ließ eine anstehende Änderung für Unternehmen aufhorchen: Um alle wirtschaftlich tätigen Akteurinnen und Akteure eindeutig identifizieren und zuordnen zu können, wurde die Einführung einer neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) verkündet. Die Vergabe startete im November 2024 bereits automatisch, das heißt ohne separate Beantragung, und sollte dann stufenweise erfolgen.
Nun fordert Ebay seine Händlerinnen und Händler auf, tätig zu werden: „Im Rahmen unseres Engagements für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie in Übereinstimmung mit dem deutschen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sind alle gewerblichen Ebay-Verkäuferinnen und -Verkäufer in Deutschland verpflichtet, eine neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) anzugeben, sofern sie eine haben“, heißt es in der offiziellen Meldung.
Ebay versucht, Umstellung zu vereinfachen
Die altbekannten Nummern – konkret die bisherige Steuernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach dem PStTG – werden von der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer nicht ersetzt. Vom Aufbau her wird die neue W-IdNr. auf der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) basieren – allerdings wird an diese unter Umständen noch die Endung „-00001“ gehängt. Als Beispiel nennt Ebay die W-IdNr. „DE123456789-00001“, wobei es sich bei der vorderen Buchstaben/Zahlen-Folge „DE123456789“ um die USt-IdNr. handelt.
Bei vielen Unternehmen bleibt jedoch alles beim Alten und beide Nummern sind identisch. Wenn ein Unternehmen eine steuerliche Einheit ist, also z. B. keine umsatzsteuerlichen Betriebsstätten mit eigener USt-IdNr. unterhält, dann entspricht die W-IdNr. der bestehenden USt-IdNr., ohne zusätzlichen Suffix wie „-00001“.
Grundsätzlich besitzt Ebay die USt-IdNr. seiner Seller schon, da diese mit Blick auf andere gesetzliche Regelungen notwendig ist. Um Händlerinnen und Händlern die Hinterlegung der neuen W-IdNr. so einfach wie möglich zu machen, generiert der Marktplatz diese aus der USt-IdNr. und dem genannten Zahlenanhang automatisch. Die Marktplatz-Seller müssen diese nun nur noch bestätigen. Sie ist „vorausgefüllt im Feld für die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)“ zu finden.
Wozu dient die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Die W-IdNr. soll eine eindeutige Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen in Verfahren rund um Steuer und Verwaltung ermöglichen. Laut Bundeszentralamt für Steuern soll sie als Grundstein sowohl für die Digitalisierung als auch die Entbürokratisierung der Steuerverwaltung dienen und in diesem Zuge speziell auch eine bundesweite Kommunikation zwischen Behörden ermöglichen.
Wie erhält man die W-IdNr.?
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wir automatisch vergeben und ist ohne Antrag entweder im Zuge der öffentlichen Bekanntmachung oder online über das Steuerportal ELSTER abzurufen.
Weitere, ausführliche Informationen rund um die W-IdNr. finden sich auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern.
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