Mit dem Recht auf Reparatur sollen Handys, Staubsauger und andere Elektrogeräte vor dem Wegwerfen gerettet werden. Stattdessen sollen Verbraucher:innen die Möglichkeit bekommen, Geräte reparieren zu lassen. Die EU-Richtlinie, die seit 2024 gilt, muss bis Juli 2026 in deutsches Recht umgewandelt werden.

Aus einer Befragung des Kölner Handelsforschungsinstituts IFH geht jetzt hervor, dass Händler:innen und Herstellerunternehmen davon ausgehen, dass auf Verbraucher:innen höhere Kosten zukommen, wie die Tagesschau berichtet

Mehr Personalaufwand und höhere Lagerkosten

Vor allem der gestiegene Personalaufwand und die höheren Lagerkosten verursachen Mehrkosten für Reparaturen, wie knapp zwei Drittel der Hersteller:innen und 68 Prozent der befragten Fachhändler:innen bei der Erhebung angaben. 63 Prozent der befragten Fachhändler:innen gehen außerdem davon aus, dass die Preise für Neugeräte steigen werden, von den Hersteller:innen glauben dies lediglich 37 Prozent. 

„Die Studienergebnisse deuten darauf hin, dass die Richtlinie potenziell zu erhöhten Reparaturpreisen führen und damit die mit ihr verbundenen Nachhaltigkeitsbemühungen wie die Reduzierung von Elektromüll konterkariert würden”, so IFH-Experte Ralf Deckers.

Nur knapp die Hälfte der Verbraucher:innen informiert

Lediglich 44 Prozent der befragten Verbraucher:innen haben bisher vom Recht auf Reparatur gehört. Das sind lediglich sechs Prozent mehr als noch vor einem Jahr. Die Studie wurde unter mehr als 4.100 Verbraucher:innen, 164 Fachhändler:innen und 20 Hersteller:innen durchgeführt. 

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