Registrierungspflicht für Einwegkunststoffprodukte: Droht die nächste Sanktionswelle auf Marktplätzen?

Veröffentlicht: 10.10.2024
imgAktualisierung: 10.10.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.10.2024
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ca. 2 Min.
Plastikmüll vor türkisfarbenen Hintergrund
AntonMatyukha / Depositphotos.com
Das Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller und ggf. Verkäufer von Einwegkunststoffprodukten, sich zu registrieren.


Ziel des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) ist es, die Umweltbelastungen durch Kunststoffabfälle zu verringern und die Kosten für deren Entsorgung zu decken. Online-Händlerinnen und -Händler müssen die neuen Vorgaben unbedingt beachten. Besonders, wenn sie auf Plattformen wie Amazon oder Ebay aktiv sind, denn jegliche Versäumnisse können zu Verkaufsverboten und anderen Sanktionen führen.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Registrierungspflicht betrifft zahlreiche Einwegkunststoffprodukte. Dazu gehören unter anderem Lebensmittelbehälter, Getränkebecher, Plastiktragetaschen, Feuchttücher und Tabakprodukte mit Filtern. Shops, die solche Produkte verkaufen oder importieren, müssen gewährleisten, dass entweder sie selbst als Hersteller im Portal des Umweltbundesamtes (DIVID) registriert sind oder überprüfen, ob das Zulieferunternehmen registriert ist. Dazu muss man sich entweder eine Bestätigung von dem Vertragspartner einholen oder eine Recherche im DIVID-Register durchführen.

Diese Registrierung muss bis spätestens 31. Dezember 2024 erfolgen. Die Abgabe richtet sich nach dem Gewicht des Kunststoffs, mit Sätzen, die je nach Produkt variieren. Vergleichbar mit dem Verpackungsregister muss die entsprechende Nummer nicht im Shop (z. B. dem Impressum) angegeben werden.

Was passiert bei Verstößen?

Da die meisten schon mitten im Weihnachtsgeschäft stecken und viele Shops bereits genug mit den Vorbereitungen auf die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) zu tun haben, sollte man sich schon jetzt um die Registrierung kümmern. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass besonders Amazon frühzeitig mit der Überprüfung der Vorgaben beginnt, um zum Stichtag alle Shops auf Kurs gebracht zu haben.

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Shops den Verkauf von Einwegkunststoffprodukten auf Marktplätzen nur durchführen, wenn die entsprechenden Registrierungsnummern vorliegen. Fehlen diese, wird das Produktangebot deaktiviert oder es kommt zu anderen Sanktionen. Zudem drohen bei Nichteinhaltung Bußgelder sowie Abmahnungen. Verantwortliche sollten also rechtzeitig handeln und sicherstellen, dass sie oder ihre Zulieferunternehmen korrekt registriert sind. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 10.10.2024
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Expertin für IT-Recht

KOMMENTARE
11 Kommentare
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Susanne
21.10.2024

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Ich bin nicht sicher ob wir uns registrieren müssen oder unser Großhändler der die (in unserem Fall) Latex Luftballons an uns Händler vertreibt. Deshalb bin ich bei DIVID auf die Homepage gegangen um in das öffentliche Register zu sehen. Leider gibt es dort keine Suchfunktion. Auch keine alphabethische Ordnung, das heißt ich muß jetzt 642 Seiten durchsuchen? Gibt es da eine bessere Möglichkeit?
Susanne
14.10.2024

Antworten

Liebe Frau Bachmann, bitte erläutern Sie den Begriff "Einwegkunststoffe". In den Fragen unten habe ich und andere ein Problem den Begriff genau zu verstehen. Insbesondere wenn es um die Verpackung von z.b. Keksen o.ä. geht.
Redaktion
14.10.2024
Hallo Susanne,
ein ausführlicher Beitrag dazu ist aktuell in Arbeit. Bis dahin findest du hier schon einmal anfängliche Informationen: Bundestag hat Abgabe für Hersteller von Einweg-Kunststoffprodukten beschlossen (Link)
Gruß, die Redaktion
André
13.10.2024

Antworten

Grüner Punkt, LUCID, EAR,... überall zahlen und Bürokratie und nun noch dies, ja die EU möchte offensichtlich nur noch Arbeiter bei großen Firmen, keine kleinen Selbständigen mehr und man macht mit aller Macht alles kaputt, was sich die vielen kleinen Händler hier jahrelang aufgebaut haben. Warum geht keiner dagegen vor? EU Austritt und Schluss mit dem Unsinn, die ganze Welt lacht uns für unsere Dummheit aus.
Tatiana
11.10.2024

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Ich verpacke meine Seife in der Plastiktüte und bezahle dafür an Landbell. Muss ich nochmal dafür bezahlen?
Susanne
11.10.2024

Antworten

Betrifft das Lebensmittelbehälter für to-go Essen oder auch die Keksverpackung?
Hans
11.10.2024

Antworten

Die EU geht mir langsam aber sicher auf den Geist. Die Verursachen immer mehr Bürokratie und Arbeit für die Wirtschaft.
Harald
11.10.2024

Antworten

Der EU-Feldzug gegen europäische Händler nimmt seinen Lauf. Das Ausland lacht einmal mehr
Tatjana
11.10.2024

Antworten

Alter Schwede!! Wir zahlen für Kunststoffmüll bereits bei LANBELL. Müssen wir jetzt also doppelt und dreifach zahlen??
Azizi
11.10.2024

Antworten

Guten Tag, ich hatte bei der Auskunft die Information erhalten, dass die Einwegkunststoffverpackungen für Lebensmittel nur dann zu dieser Verordnung zugehören, wenn Sie kurzfristig gezehrt werden. Das sind z.B. Getränkeflaschen etc. Könnte das vielleicht auch hier einmal konkretisiert werden? Vielen Dank!
Sjaak
11.10.2024

Antworten

Die nächste Verordnung kommt auf uns zu und es ist unglaublich, was die EU uns Händlern zumutet. Wenn nur produzierende Unternehmen sich registrieren müssten, wäre das Problem auf wenige Hersteller beschränkt. Doch nein, jede kleine Firma muss sich registrieren. Wenn die Hersteller die Abgaben zahlen würden, wären diese Kosten bereits im Produktpreis enthalten. Das wird so nicht beschlossen weil dann offensichtlich wird, dass wir in Europa nicht mehr mit dem Rest der Welt mithalten können. Wir schaffen uns selbst ab und scheinen die einzigen zu sein, die sich um das Klima kümmern.