Brüssel steht aktuell nicht still, wenn es darum geht, chinesische Online-Plattformen zu kontrollieren. Nachdem in dieser Woche die Pläne um eine Paketgebühr, die vor allem Plattformen außerhalb der EU treffen soll, für Aufsehen sorgten und parallel ein Verfahren gegen Shein eingeleitet wurde, legt die Kommission noch einmal nach.
In einer Mitteilung vom Donnerstag heißt es, dass man im Rahmen des Digital Services Acts (DSA) ein Auskunftsersuchen an Shein gerichtet habe. Konkret wird der Fast-Fashion-Anbieter aufgefordert, „interne Dokumente und detailliertere Informationen über die Risiken von illegalen Inhalten und Waren auf seinem Marktplatz, über die Transparenz seiner Empfehlungssysteme und über den Zugang zu Daten für qualifizierte Forscher vorzulegen.“
Frist bis 27. Februar
Außerdem soll Shein ausführlich darüber Auskunft geben, welche Maßnahmen zur Risikominderung bei Verbraucherschutz, öffentlicher Gesundheit und Wohlergehen der Nutzer:innen unternommen werden. Und nicht zuletzt soll Shein auch darlegen, wie personenbezogene Daten der Nutzer:innen geschützt werden.
Das Auskunftsersuchen bezieht sich auf das laufende DSA-Verfahren gegen Shein. Das Unternehmen muss die erforderlichen Informationen nun bis zum 27. Februar vorlegen. Auf dieser Grundlage werde die EU-Kommission die weiteren Schritte festlegen. Im für Shein schlimmsten Fall könnte die förmliche Eröffnung eines Verfahrens im Zuge des DSA drohen. Die Folge könnten empfindliche Geldstrafen sein.
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