Seit dem 20. Juni 2025 gilt in der EU eine neue Kennzeichnungspflicht für bestimmte elektronische Geräte – darunter Smartphones, Tablets und Smartwatches. Händler:innen, die solche Produkte online verkaufen, müssen ab sofort zusätzliche Informationen gut sichtbar auf der Produktdetailseite darstellen.
Das ist neu
Neben Energieeffizienz und Akkulaufzeit sind nun auch Daten zur Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit verpflichtend anzugeben – in Form eines standardisierten EU-Labels. Dieses soll Verbraucher:innen eine bessere Kaufentscheidung ermöglichen und die Nachhaltigkeit fördern.
Pflichtangabe für Online-Händler:innen
Die Label müssen nicht nur im stationären Handel, sondern auch in Online-Shops und auf Marktplätzen eingebunden sein – direkt beim Produkt und vor dem Kauf. Die bloße Verlinkung reicht nicht aus.
Wer ist betroffen?
Alle Händler:innen, die neue Geräte der betroffenen Kategorien an Endverbraucher:innen in der EU verkaufen – unabhängig vom Vertriebsweg oder dem Sitz des Unternehmens.
Was droht bei Verstößen?
Fehlt das Label oder ist es unvollständig eingebunden, drohen Abmahnungen und Bußgelder. Auch Plattformen wie Amazon oder Ebay könnten Angebote ohne gültige Kennzeichnung sperren.
Tipp: Jetzt handeln
Wer sich noch nicht um die neuen Vorgaben gekümmert hat, sollte das jetzt dringend nachholen. Hersteller sind verpflichtet, die Label bereitzustellen – es lohnt sich, gezielt danach zu fragen.
Kommentar schreiben