Laut dem Bundesrat haben viele Fake-Shops eine Domain, die bei Verbraucher:innen besonders vertrauenswürdig angesehen wird. Um das zu verhindern, verlangt die Länderkammer, im Zuge der Umsetzung der 2. EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2), eine „Verpflichtung zur Identitätsprüfung von Domain-Anmeldungen und Domain-Übertragungen über qualifizierte Identifizierungsverfahren“, wie Heise berichtet.
Beispielsweise mit einem Video-Ident-Verfahren oder der Vorlage eines elektronischen Dokumentennachweises könne man sich so Gewissheit über die Anbieter der Domain verschaffen.
Daten werden Behörden zur Verfügung gestellt
Bei berechtigten Nachfragen sollen die Daten zur Identifizierung bestimmten Behörden, aber auch Verbraucherschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden. Dazu sollen klare Regeln geschaffen werden, in welchen Fällen die Domains bei Missbrauch blockiert werden können. Auch soll geprüft werden, ob dabei automatisierte Verfahren genutzt werden können.
„Zur Fake-Shop-Bekämpfung bei Missbrauch sind die zeitnahe und vollständige Verfügbarkeit der Registrierungsdaten für die Erkennung von Vorfällen und die Reaktion darauf von wesentlicher Bedeutung“, begründet der Bundesrat den Gesetzesvorschlag.
Fehlende Anonymität sorgt für Kritik
Die damit verbundene fehlende Anonymität im Netz sorgt auch für Kritik. EU-Abgeordneter Patrick Breyer gibt zu bedenken, dass eine Zwangsidentifizierung Webseitenbetreiber gefährde. Nur Anonymität kann wirksam vor Datenklau, Stalking, Identitätsdiebstahl, Doxing (also das Veröffentlichen von personenbezogenen Daten, etwa Adressen, ohne die Einwilligung der Person) und sogenannten Todeslisten schützen, so Breyer. Gerade marginalisierte Gruppen, aber auch Whistleblower und politische Aktivisten bräuchten Optionen für Anonymität.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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