CDU, CSU und SPD haben sich nunmehr auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Unternehmen und Wirtschaft vertraten zentrale Forderungen vor der Wahl mit Nachdruck. Allen voran müsse die neue Regierung die angespannte wirtschaftliche Lage verbessern, Bürokratie und Steuern reduzieren und den Standort Deutschland (wieder) stärken. Was nun im Einzelnen geplant ist und inwieweit Interessen der Online-Händler:innen und kleinen Unternehmen dabei berücksichtigt oder auch herausgefordert werden – wir geben einen Überblick.
Steuerentlastungen: Investitions-Booster für Unternehmen
Unter anderem will Schwarz-Rot Steuerentlastungen in neue Gesetze gießen. Geplant ist, dass Unternehmen in den ersten Jahren nach der Anschaffung von Ausrüstung größere Beträge von der Steuer absetzen können. Durch diesen sogenannten „Investitions-Booster“ soll die Steuerlast in den ersten Jahren geringer ausfallen, sodass Unternehmen mehr Ressourcen für Investitionen erhalten. Konkret dürfen sie 30 Prozent des jeweils noch nicht abgeschriebenen Restwerts pro Jahr abschreiben. Eingeführt werden diese degressiven Abschreibungen für die Jahre 2025, 2026 und 2027, heißt es in dem Papier.
In fünf Schritten soll die Körperschaftsteuer um einen Prozentpunkt gesenkt werden. Derzeit beträgt sie 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2028 soll sie dann zunächst auf 14 Prozent fallen. Auch Personengesellschaften sollen davon profitieren können. Bei Firmenneugründungen werde geprüft, ob gewerbliche Einkünfte unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen könnten.
Darüber hinaus soll die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen sinken, was gegebenenfalls Einzelunternehmer:innen persönlich bzw. deren Angestellten zugutekommen könnte, da von ihrem Nettogehalt mehr übrig bleibt.
Der teils umstrittene Solidaritätszuschlag soll unverändert bestehen bleiben.
Umfassender Bürokratieabbau
Insgesamt sollen die Bürokratiekosten um 25 Prozent (rund 16 Milliarden Euro) reduziert werden. Einzelne Maßnahmen will man mindestens einmal pro Jahr in einem Bürokratieabbaugesetz bündeln. Auch soll es ein digitales Bürokratieportal geben, über das der Regierung Hemmnisse und Verbesserungsvorschläge mitgeteilt werden können.
Statistikpflichten sollen ausgesetzt werden. So wird das Außenhandelsstatistikgesetz und das Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz überprüft. „Bei den fünf für die Wirtschaft aufwändigsten Statistiken werden wir nationale Übererfüllung von EU-Vorgaben vollständig beseitigen“, ist in dem Schreiben zu lesen.
„Start-ups sind die Hidden Champions und DAX-Konzerne von morgen“, schreiben die Parteien euphorisch im Koalitionsvertrag. Um Gründer:innen bei bürokratischen Prozessen zu entlasten, soll eine „Gründerschutzzone“ geprüft werden. Notarielle Vorgänge sollen vereinfacht und digitale Beurkundungsprozesse sowie der automatische Datenaustausch zwischen Notariat, Finanzamt und Gewerbeamt ermöglicht werden: „Wir schaffen einen vollständigen One-Stop-Shop, der alle Anträge und Behördengänge auf einer Plattform digital bündelt und eine Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht“, so das Versprechen. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung will man stärken.
Aus für das nationale Lieferkettengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll komplett abgeschafft werden. Stattdessen wolle man es durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzen, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ umsetze. Die Berichtspflicht nach dem LkSG soll unmittelbar abgeschafft werden und komplett entfallen. Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten will man bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktionieren.
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