Eine EU-weite Untersuchung von Second-Hand-Websites zeigt unzählige Verstöße gegen Verbraucherschutzrechte. Über die Hälfte der Online-Händler informiert Verbraucher nicht ausreichend oder intransparent. Von mangelhaften Widerrufsbelehrungen bis hin zu irreführenden Umweltaussagen ist alles dabei.
Verbraucherschutzverstöße aufgedeckt: Fehlende Transparenz und Verbrauchertäuschung
Die EU-Kommission hat in einer aktuellen Untersuchung gravierende Mängel beim Handel mit Gebrauchtwaren aufgedeckt. Im Rahmen eines sogenannten Sweeps, einer EU-weiten Marktüberprüfung, wurden 356 Second-Hand-Websites untersucht. Das erschreckende Ergebnis: Mehr als die Hälfte der Anbieter verstößt gegen Verbraucherschutzvorgaben (52 Prozent). Besonders betroffen sind Informationspflichten zu Widerrufsrechten, Gewährleistungen und Preisangaben.
Laut den Untersuchungsergebnissen informierten 45 Prozent der geprüften Plattformen Verbraucher nicht über ihr Recht auf Rückgabe fehlerhafter Waren, also über das klassische Gewährleistungsrecht. Bei 40 Prozent fehlten klare Widerrufsbelehrungen, die Kundinnen und Kunden informieren, dass auch gebrauchte Produkte innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden können. Zudem hielten sich 57 Prozent der Unternehmen nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgewährleistung für Gebrauchtwaren von einem Jahr.
Ein weiteres Problem sind zweifelhafte Umweltaussagen. Zudem ist auch ein Teil der Anbieter durch die Werbung mit nachhaltigen oder umweltfreundlichen Eigenschaften aufgefallen. Doch nur 20 Prozent dieser Aussagen waren tatsächlich belegbar, während knapp ein Drittel (28 Prozent) als irreführend oder unlauter eingestuft wurden.
Konsequenzen für Unternehmen
Die Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten prüfen nun weitere Schritte gegen die betroffenen Plattformen. „Es ist wichtig, dass alle Händler, auch diejenigen, die mit Gebrauchtwaren handeln, die Verbraucherrechte wahren. Die Ergebnisse unserer jüngsten Untersuchung zeigen, dass dies nicht immer der Fall ist. Ich fordere alle betroffenen Händler auf, sicherzustellen, dass ihre Praktiken vollständig mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang stehen“, erklärt Michael McGrath, Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz.
In Deutschland waren das Umweltbundesamt, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Wettbewerbszentrale an der Untersuchung beteiligt. Bereits in drei Fällen verpflichteten sich Unternehmen nach Beschwerden zur Unterlassung.
Die EU will nun den Druck auf Unternehmen weiter erhöhen, um faire und transparente Geschäftsbedingungen sicherzustellen. Mit der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel sollen Kundinnen und Kunden künftig umfassender über die Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit von Produkten informiert werden. Außerdem sollen strengere Regeln gegen Greenwashing und vorzeitige Obsoleszenz eingeführt werden.
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