Mit der Pflicht zum Verbau von USB-C-Anschlüssen soll Elektroschrott reduziert und der Komfort für Verbraucher erhöht werden. Wir erklären noch einmal kurz alle wichtigen Neuerungen zur Regelung und beantworten die Frage, was mit Altgeräten passieren soll.
Warum hat die EU diese Vorschrift eingeführt?
Die EU-Kommission verfolgt mit der USB-C-Pflicht zwei Hauptziele: die Reduzierung von Elektroschrott und mehr Verbraucherfreundlichkeit. Laut Schätzungen entstehen in der EU jährlich etwa 11.000 Tonnen Elektroschrott allein durch nicht mehr genutzte Ladegeräte. Verbraucher sollen künftig nicht mehr verschiedene Ladegeräte für unterschiedliche Geräte benötigen. Besonders Hersteller wie Apple sind von dieser Regelung betroffen, da sie bisher auf den Lightning-Anschluss gesetzt haben.
Seit dem Stichtag müssen Hersteller und gewerbliche Händler ihre Kundschaft zudem besser informieren, indem sie ein Piktogramm und ein Etikett auf der Produktverpackung anbringen. Das Piktogramm zeigt, ob ein Ladegerät im Lieferumfang enthalten ist, während das Etikett die Ladeleistung und die Unterstützung des Schnellladeprotokolls USB PD angibt. Außerdem müssen Händler elektronische Geräte nach Wahl der Kundschaft auch ohne Ladegerät anbieten können.
Hält man sich nicht an die Vorgaben, kann es zu Abmahnungen oder Sanktionen auf Marktplätzen wie Ebay kommen.
Welche Geräte betrifft die USB-C-Pflicht?
Die USB-C-Pflicht gilt für eine Vielzahl von Geräten, die wiederaufladbar sind und eine kabelgebundene Stromversorgung nutzen. Dazu zählen unter anderem:
- Smartphones
- Tablets
- Kopfhörer
- Kameras
- Laptops (ab April 2026)
- E-Reader
- Tragbare Lautsprecher
- Spielkonsolen
Geräte, die kabellos geladen werden, sind von der Regelung ausgenommen.
Dürfen Händler Altgeräte noch normal abverkaufen?
Ja, Händler dürfen Altgeräte mit anderen Anschlüssen auch nach dem Inkrafttreten der Regelung weiterhin abverkaufen. Andernfalls würden die Ziele der Neuerung ins Gegenteil verkehren, denn die Geräte müssten vom Markt genommen werden. Das ist natürlich nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Betroffene Geräte, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, müssen die Anforderungen nicht erfüllen. Die Verpflichtung betrifft lediglich neue Gerätemodelle, die seit Ende Dezember neu auf den Markt kommen.
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