Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt nächstes Jahr in Kraft. Ziel ist weniger Müll, mehr Recycling – klingt gut, macht aber vielen Betrieben vor allem eins: Kopfschmerzen. Besonders kleine und mittlere Händler fragen sich: Was muss ich jetzt tun? Welche Verpackungen darf ich überhaupt noch nutzen? Muss ich mich im Ausland registrieren? Und überhaupt: Wird es besser mit der Bürokratie?
Die Entwicklung der Verpackungsvorschriften in Deutschland und der EU
Dabei ist das Thema Verpackungen nichts Neues für die Wirtschaft. Von der Verordnung zur Richtlinie zum Gesetz – und wieder zurück zur Verordnung: Die Verpackungsregeln haben in den letzten 30 Jahren einige Schleifen gedreht, meist mit unattraktiven Wendungen für den Handel. Die Regulierung von Verpackungen hat in Deutschland bereits in den 1990er-Jahren Fahrt aufgenommen: Mit der Einführung der ersten Verpackungsverordnung 1991 war Deutschland europaweit Vorreiter im Kampf gegen Verpackungsmüll. Sie brachte unter anderem die Einführung des Grünen Punkts und die Verpflichtung zur Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen. Über die Jahre wurde die Verordnung mehrfach novelliert, bis sie schließlich 2019 im neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) aufging. Hier ist die Einführung des LUCID-Registers für die meisten sicher noch im Gedächtnis.
Parallel dazu wurden auf EU-Ebene zunehmend einheitlichere Regelungen entwickelt – mit dem Ziel, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung zu fördern. Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist nun der nächste große Schritt: Sie soll das Verpackungsrecht in allen Mitgliedstaaten harmonisieren und die Transformation zu weniger, wiederverwendbaren und besser recycelbaren Verpackungen beschleunigen.
(Hinweis: Mit Rechts-Klick auf das Bild kann dieses in einem neuen Tab geöffnet und dort per Klick in größerem Format angeschaut werden.)
Nach dem Verpackungsgesetz kommt die Verpackungsverordnung
Ab August 2026 tritt nun also also eine weitere EU-Verordnung in Kraft, die vielen Händlern schon jetzt Sorgenfalten auf die Stirn treibt: die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Was auf dem Papier nach einem sinnvollen Schritt Richtung Nachhaltigkeit aussieht und Hoffnungen weckt, bedeutet in der Praxis vor allem eins – mehr Regeln, mehr Aufwand, mehr Unsicherheit. Wieder neue Vorschriften, wieder neue Pflichten, wieder die Frage: Was genau gilt eigentlich für mich? Und wie verhindere ich, dass ich wegen irgendeiner Kleinigkeit abgemahnt werde?
Besonders für kleine und mittlere Unternehmen ist das Thema frustrierend. Doch es gibt auch gute Nachrichten: Die Verordnung soll in vielen Bereichen vereinheitlichen und vereinfachen, Bürokratie abbauen (zumindest im Idealfall) und klare Standards schaffen, die für alle EU-Länder gleichermaßen gelten. Einige Anforderungen treten zudem erst ab 2030 oder später in Kraft – es bleibt also noch Zeit, um sich vorzubereiten.
Im nachfolgenden FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die neue Verordnung.
FAQ – Was Händler jetzt wirklich wissen müssen
Was ist die PPWR überhaupt?
Die PPWR ist die neue Verpackungsverordnung der EU. Sie regelt ab August 2026 einheitlich, wie Verpackungen in ganz Europa gestaltet, genutzt und entsorgt werden dürfen – mit dem Ziel: mehr Recycling, weniger Müll, mehr Wiederverwendung. Im Gegensatz zu bisherigen Richtlinien gilt sie direkt und verbindlich in allen Mitgliedstaaten.
Was ist neu im Vergleich zu den aktuellen Regeln?
Die wichtigsten Unterschiede:
- EU-weit einheitliche Vorgaben statt nationaler Einzelregelungen
- Pflicht zur Recyclingfähigkeit aller Verpackungen ab 2030
- QR-Codes auf Verpackungen mit Infos zu Material, Recycling, Wiederverwendung
- Striktere Materialvorgaben, z. B. keine unnötigen Materialkombinationen
- Zentrale Registrierung statt Einzelanmeldungen in jedem Land
Warum kommt die PPWR, reichen nicht die aktuellen Vorschriften?
Nach Meinung der Experten nein, denn der Verpackungsmüll in der EU wächst stetig – während die Recyclingquoten stagnieren. Viele der aktuellen nationalen Regeln sind widersprüchlich oder lückenhaft. Mit der PPWR will die EU Klarheit, Einheitlichkeit und echte Fortschritte beim Ressourcenschutz schaffen.
Gilt die neue Verpackungsverordnung auch für mein kleines Unternehmen?
Ja. Die Verordnung gilt für alle, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen – unabhängig von Größe oder Umsatz. Auch als kleiner Online-Shop oder Einzelunternehmer bist du betroffen, wenn du Produkte mit Verpackung vertreibst, verschickst oder importierst.
Was bedeutet die PPWR konkret für Händler?
Ab August 2026 musst du:
- sicherstellen, dass deine Verpackungen den neuen Anforderungen entsprechen
- dich korrekt registrieren (künftig zentral)
- bei Bedarf Nachweise über die Einhaltung der Vorgaben erbringen
Das betrifft sowohl die Verpackung selbst als auch das verwendete Füllmaterial und die Etikettierung.
Muss ich meine Verpackungen jetzt komplett umstellen?
Nicht zwangsläufig – aber du solltest sie frühzeitig prüfen lassen. Viele gängige Verpackungen sind nicht recyclingfähig oder enthalten problematische Materialmischungen. Auch zu viel Leerraum ist künftig ein Problem. Frühzeitig umzustellen bedeutet, spätere Abmahnungen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Kommt eine Pflicht zu Mehrwegverpackungen?
Ja, aber nur in bestimmten Bereichen. Für den Online-Handel ist Wiederverwendbarkeit (noch) keine Pflicht, wird aber als nachhaltige Lösung gefördert und könnte künftig an Bedeutung gewinnen.
Wird der Verpackungsmüll pro Paket begrenzt?
Ja. Ab 2030 darf der Leerraum in Verpackungen nur noch max. 50 Prozent betragen. Also: Keine Riesenkartons mehr für kleine Produkte.
Muss ich QR-Codes auf meine Verpackungen drucken?
Ja, ab 2026. Der QR-Code soll Informationen zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und ggf. Wiederverwendung liefern. Ziel ist mehr Transparenz für Verbraucher und bessere Sortierbarkeit im Recyclingprozess.
Werde ich als Händler entlastet oder wird alles noch komplizierter?
Beides. Die Anforderungen steigen, aber gleichzeitig werden Prozesse vereinfacht. Besonders wichtig: Die Registrierungspflicht wird zentralisiert, sodass du dich nicht mehr in jedem EU-Land einzeln anmelden musst. Das spart Zeit, Nerven – und Geld.
Muss ich mich weiterhin in jedem EU-Land einzeln registrieren?
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung wird die Registrierungspflicht für Verpackungen deutlich vereinfacht. Statt sich wie bisher in jedem EU-Land einzeln registrieren zu müssen, soll künftig eine zentrale EU-weite Registrierung über ein gemeinsames System möglich sein (Vergleichbar mit dem „One-Stop-Shop“ aus dem Steuerbereich). Dieses System wird voraussichtlich von der EU-Kommission zentral betrieben oder koordiniert. Die Details (z. B. technische Umsetzung, Übergangsfristen) müssen noch in Durchführungsverordnungen geregelt werden.
Müssen alte Verpackungen ersetzt werden?
Ja – sofern sie nicht recyclingfähig oder gesetzeskonform sind. Verpackungen mit zu viel Materialmix, falschen Etiketten oder unnötigen Bestandteilen solltest du nach Möglichkeit bald austauschen. Wer sich rechtzeitig kümmert, vermeidet Lieferprobleme und Sanktionen.
Gilt das auch für Füllmaterial wie Papier oder Chips?
Ja, das gesamte Versandmaterial fällt unter die Regelung. Auch Füllstoffe müssen künftig recyclingfähig und sinnvoll gewählt sein. Luftpolsterfolie oder Chips aus Kunststoff sind kritisch – nachhaltige Alternativen sind gefragt.
Muss ich Verpackungen ganz neu designen?
Nicht zwangsläufig, aber Anpassungen sind in vielen Fällen notwendig – z. B. bei Etiketten, Klebstoffen, Materialkombinationen oder übermäßigem Leerraum. Oft lassen sich auch durch bessere Verpackungen Porto- und Lagerkosten sparen.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?
Dann drohen wie bisher Abmahnungen, Bußgelder oder Verkaufsverbote – insbesondere bei systematischen Verstößen. Auch Plattformen wie Amazon oder Ebay verlangen künftig, dass deine Verpackungen gesetzeskonform sind. Wer nicht mitzieht, kann im schlimmsten Fall vom Handel ausgeschlossen werden.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben