Zwei-Personenzustellung für schwere Pakete: Lieferkosten könnten steigen

Veröffentlicht: 12.12.2024
imgAktualisierung: 12.12.2024
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 3 Min.
12.12.2024
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Zwei Zusteller tragen ein großes, schweres Paket gemeinsam eine Treppe hoch
AndreyPopov / Depositphotos.com
Das Bundeskabinett hat einer Gesetzänderung in der Postnovelle zugestimmt, um Zusteller zu entlasten. Was bedeutet das aber für Händler?


Mit dem Postmodernisierungsgesetz, das seit diesem Sommer gilt, stehen zum Jahreswechsel bereits einige Neuerungen in der Post- und Paketzustellung an. Die Novelle bringt bereits so einige neue Pflichten für Händler:innen mit sich. Jetzt könnten die Vorgaben noch einmal verschärft werden: Pakete ab einem Gewicht von 23 Kilogramm sollen stets nur noch von zwei Personen zugestellt werden dürfen. Das Bundeskabinett stimmte jetzt einem Änderungsvorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMVK) zu.

Bisher ist im neuen Postgesetz vorgesehen, dass bei einem Gewicht über 20 Kilogramm technische Hilfsmittel bereitgestellt werden müssen – nur, wenn diese fehlen, ist eine Zustellung durch zwei Personen erforderlich. Doch dafür müsste zunächst festgelegt werden, welche Kriterien für technische Hilfsmittel gelten, argumentiert das BMWK. Die Änderung soll dieses Verfahren vereinfachen, damit die Vorschrift besser umsetzbar und kontrollierbar sei sowie Arbeitsbedingungen zügig verbessere. „Gerade in der Vorweihnachtzeit steigt das Paketaufkommen und damit die körperliche Belastung für die vielen Tausend Zustellerinnen und Zusteller deutlich. Mit dem nun beschlossenen Gesetzesvorschlag setzen wir ein Zeichen für den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in der Paketbranche“, erläutert die parlamentarische Staatssekretärin Franziska Brantner (Grüne) zum Kabinettsbeschluss.

Kosten für Lieferungen könnten steigen

Verbände der Kurier- und Paketdienstleister teilen zwar die Auffassung, dass für Zusteller:innen weniger Gesundheitsrisiken durch schwere Lasten entstehen sollten. „Der Vorschlag, Pakete ab 23 Kilogramm nur noch durch zwei Personen zustellen zu lassen, wirft jedoch einige kritische Fragen hinsichtlich seiner praktischen Umsetzbarkeit und der Auswirkungen auf die Paketbranche auf“, kritisiert etwa der Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX).

Die Pflicht ziehe „erhebliche Änderungen in den betrieblichen Abläufen und der Personalplanung“ nach sich, so der Verband. Und das wird teurer. Neben Kostensteigerungen sei mit Beeinträchtigungen bei der Effizienz und Geschwindigkeit in der Paketlogistik zu rechnen – „Aspekte, die für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen entscheidend sind“, mahnt BPEX.

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) bezeichnete den Vorstoß als „Nacht-und-Nebel-Aktion“. Sie sei „ein Schlag ins Gesicht besonders der Einzel- und Klein-Unternehmer, die von diesen Entscheidungen betroffen sind“. Ihnen drohe der Verlust ihrer Existenzgrundlage. „Es ist absolut inakzeptabel, dass Gesetzesänderungen hinter verschlossenen Türen und ohne Beteiligung der Betroffenen durchgeboxt werden sollen“, so die Verbandsvorsitzende Andrea Schumann. Sie fordert einen transparenten Gesetzgebungsprozess mit der fairen Beteiligung aller betroffenen Kreise.

Verbände fordern Einbindung von Händler:innen

Sackkarren und Hebehilfen sowie optimierte Prozesse könnten schon jetzt die Handhabung schwerer Sendungen verbessern. Diese Ansätze gelte es, weiterzuentwickeln, fordert BPEX. Zudem sollten Händler:innen stärker eingebunden werden: Sie könnten Informationen zum Gewicht der Sendungen sowie zur Zustellsituation, etwa örtliche Gegebenheiten bei der Empfangsadresse, an den Paketdienst übergeben. Das passiere bisher nicht. Wie Händler:innen Letzteres erfassen und umsetzen sollten, bleibt dabei allerdings unklar.

BPEX und BdKEP sprechen sich dafür aus, auch Hilfsmittel für Sendungen über 23 kg zuzulassen – als Alternative zur Zustellung mit 2 Personen. Das können Hilfsmittel für horizontale Transporte, Bewegungen über schiefe Ebenen oder mit Fahrstühlen und zwischen einzelnen Stockwerken sein. Der BPEX vertritt Paketdienste wie Hermes, DPD, GLS und UPS, der BdKEP ist die Interessenvertretung unter anderem für zahlreiche kleine Paket- und Kurierdienste.

Bundestagsbeschluss steht noch aus

Branchenriese DHL begrüßte indes die Änderungen, befördere jedoch laut Wirtschaftswoche/dpa vergleichsweise weniger schwere Pakete. Der Konzern sprach sich dabei für scharfe Kontrollen aus, „damit das Gesetz auch tatsächlich allen Beschäftigten der Branche zugutekommt“.

Ob die Gesetzesänderung vor den Neuwahlen im Februar noch den Bundestag passiert, bleibt allerdings abzuwarten. Bis zur Neuwahl stehen zum einen nur noch wenige Sitzungen an, zum anderen ist auch eine notwendige Mehrheit fraglich. Der ehemalige Koalitionspartner FDP will voraussichtlich nicht zustimmen, da entsprechende Hilfsmittel für schwere Pakete vorhanden seien. Die Unionsfraktion begrüßt die Gewichtsgrenze von 23 Kilogramm, will sich mit umfassenderen Änderungen am Postgesetz aber erst in der nächsten Legislaturperiode befassen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 12.12.2024
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Hanna Behn

Hanna Behn

Expertin für Handel & Unternehmertum

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Joachim
03.01.2025

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Wie soll das gehen? Ein Paket mit der Größe eines Schuhkartons und 23 kg Gewicht. Wie sollen hier 2 Personen das tragen. Gerne mal Probieren, das geht nicht und wird sowie so nicht gemacht. Das wäre auch bei einem Versuch das Paket zu tragen gefährlicher als wenn es nur eine Person macht, alleine schon wegen der Sturzgefahr dabei. Kleine Pakete sind gefühlt immer leichter, große Pakete sind gefühlt immer wesentlich schwerer. Ich gehe davon aus, dass ein Gesetz welches nicht umgesetzt werden kann nicht gültig ist, oder... Und nur nebenbei wir packen Pakete bis 55 kg alleine, auch ohne Probleme. Hier gibt es ja Wägelchen für den Transport... Gerne können Politiker mal bei uns ein kostenloses Praktikum machen.
JK
02.01.2025

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Forderung an die Politik: Schluss mit der Weltfremdheit! Die Regierung muss endlich verstehen, dass ihre Eingriffe uns nicht helfen, sondern uns ersticken. Wir fordern: Transparenz im Gesetzgebungsprozess: Es kann nicht sein, dass Entscheidungen hinter verschlossenen Türen von praxisfremden Akteuren getroffen werden. Einbindung der Betroffenen: Händler, Paketdienste und andere Branchenakteure müssen gehört werden. Praxisnahe Lösungen: Anstatt starre Vorgaben zu machen, brauchen wir flexible und umsetzbare Ansätze. Wir Händler sind das Rückgrat der Wirtschaft. Wenn die Politik so weitermacht, bricht dieses Rückgrat – mit katastrophalen Folgen für die gesamte Gesellschaft. Es ist höchste Zeit, die Realität zur Grundlage politischen Handelns zu machen. Ich hoffe inständig, dass diese verhängnisvolle Entwicklung, die durch eine Negativauslese auf Schlüsselstellen innerhalb der Parteienlandschaft verursacht wurde, am 23. Februar 2025 endlich ein Ende findet und die verantwortungslosen Akteure die längst überfällige rote Karte erhalten. Seit 2005 war die Regierung eine Bühne für wechselnde Machtkonstellationen: erst die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD, gefolgt von der Schwarz-Gelben Koalition mit der FDP, dann erneut Großen Koalitionen und zuletzt die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Trotz dieser vielfältigen Zusammensetzungen blieb eines konstant: die schleichende Belastung von Wirtschaft und Gesellschaft durch fehlgeleitete Entscheidungen. Es wird höchste Zeit, dass wir nach einem echten politischen Neustart in Ruhe die Geschäfte wieder in Gang bringen und die Schäden aufarbeiten, die seit dem 22. November 2005 unaufhörlich angehäuft wurden. Nur so können wir den Stillstand überwinden, den diese destruktiven Entwicklungen ausgelöst haben.
Bert Fröstel
16.12.2024

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Neben fahrlässiger Untätigkeit zeichnete sich diese Regierung vor allem durch branchenübergreifend ahnungslose Irrlichterei und ihren daraus entspringendem, unfähigen Aktionismus aus. Das Bundeswirtschaftsministerium drängt sich nach der im Heizungsgesetz massiv nachgewiesenen Unfähigkeit in der Regierungsfehlschlagliste weiter vor. Die Verantwortlichen legen auf wirtschaftlichen Sachverstand oder fachliche Expertisen durch Verbandsanhörungen keinen Wert. Scheinbar geht es den Akteuren in großer Eile darum, den Schaden durch eine toxische Mischung von undurchdachten Schnellschüssen zu maximieren. Parlamentarische Handlungsunfähigkeit flüchtet sich in demokratiefeindliche Hinterzimmer-Aktivität. Absehbare Folgen sind weitere Wirtschaftsdesaster. Sie könnte die KEP-Branche in weitere Krisen stürzen. Es gilt, alle Kräfte zu bündeln, um dieses Fiasko zu verhindern. Sind diese Eingriffe in die Gewerbefreiheit mit EU-Recht vereinbar?
Dr. Ing. Andreas Keibel
13.12.2024

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Da haben sich wieder irgendwelche wirren Apparatschicks im Elfenbeinturm zusammengehockt und irgendeinen nicht umsetzbaren Müll abgesondert. Sollen jetzt alle Lieferfahrzeuge mit 2 Mann Besatzung umherfahren, bei dem Personalmangel und dem Kostendruck? Eine moderne elektrische Sackkarre würde es wohl auch tun. Ansonsten Speditionen, und die haben auch nur einen Fahrer, dafür dann Hebebühne und Hubwagen.