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Ein Logo ist mehr als nur ein Symbol – es repräsentiert ein Unternehmen, eine Identität und Erfolg. Doch wie verhält es sich mit dem rechtlichen Schutz? Viele Unternehmen und Kreative unterliegen Missverständnissen, wenn es darum geht, ein Logo effektiv zu schützen. Viele gehen beispielsweise davon aus, dass ihr Logo automatisch geschützt ist, sobald es gestaltet wurde, oder glauben, sie könnten es wie eine technische Erfindung patentieren.

Solche Annahmen können zu teuren Fehlern führen. Der rechtliche Schutz von Logos ist ein komplexes Thema, das oft missverstanden wird. Heute räumen wir mit den zehn häufigsten Mythen auf und erklären, worauf man achten muss, um ein Logo bestmöglich zu schützen.

Mythos: „Ein Logo ist automatisch geschützt, sobald ich es erstellt habe.“

Gleich der erste Punkt ist weniger ein Mythos als vielmehr eine Halbwahrheit. Tatsächlich schützt das Urheberrecht Werke automatisch, darunter beispielsweise auch eine kreative Gestaltung wie ein Logo. Doch dieser Schutz reicht nicht immer aus, vor allem wenn man sein Logo kommerziell nutzen möchte. Das soll folgendes Beispiel verdeutlichen:

Stell dir vor, du hast ein Logo für dein Start-up entworfen. Du veröffentlichst es auf deiner Website und denkst, es ist ja jetzt geschützt, weil es mein Design ist. Aber wenn ein anderes Unternehmen ein ähnliches oder sogar identisches Logo designt hat, hast du ohne eine Markeneintragung nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, denn das andere Unternehmen kann sagen: „Hey, wir haben uns auch ein Logo entworfen, ohne deins zu kennen und das ist unseres.“

Mythos: „Ich kann mein Logo einfach patentieren.“

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass man sein Logo auch patentieren müsse. Patente schützen jedoch nur technische Erfindungen. Stattdessen schützt das Markenrecht visuelle Kennzeichen wie Logos. In einfachen Fällen kann auch das Urheberrecht greifen, aber für den umfassenden Schutz ist das Markenrecht das effektivere Werkzeug, da es speziell für Zeichen und Symbole im geschäftlichen Kontext entwickelt wurde (s. o.).

Mythos: „Ich kann jedes Logo schützen lassen, was ich erfunden habe.“

Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Nicht jedes Logo, das du entwirfst, kann automatisch als Marke eingetragen werden. Es gibt klare rechtliche Voraussetzungen, die ein Logo erfüllen muss, um schutzfähig zu sein. Dazu gehört insbesondere die Unterscheidungskraft. Ein Logo muss sich deutlich von anderen Logos unterscheiden und darf keine rein beschreibenden Elemente enthalten. Ein Logo, das nur allgemeine Begriffe wie „Bäckerei“ oder „Dienstleistung“ verwendet, oder welches alltägliche Symbole wie einen Kreis oder ein Herz enthält, wird in der Regel nicht als Marke akzeptiert.

Zudem müssen bestimmte rechtliche Regeln beachtet werden, wie etwa das Verbot, irreführende oder anstößige Inhalte zu verwenden. Auch nationale Symbole oder bestimmte kulturelle oder religiöse Zeichen können oft nicht geschützt werden.

Mythos: „Die Eintragung in Deutschland reicht aus, um umfassend geschützt zu sein.“

Markenschutz ist territorial begrenzt, das heißt, wenn man ein Logo nur in Deutschland eintragen lässt, ist es auch nur dort rechtlich abgesichert. Um ein Logo in anderen Ländern zu schützen, musst man zusätzliche Schritte unternehmen, wie eine Eintragung bei der EUIPO (für EU-weiten Schutz) oder der WIPO (für internationalen Schutz). Ohne diese Eintragungen kann ein Unternehmen in einem anderen Land ein ähnliches Logo verwenden, ohne dass man selbst rechtliche Ansprüche geltend machen kann. Das ist bereits einigen globalen Unternehmen wie Apple teuer zu stehen gekommen.

Mythos: „Markenschutz ist nur für große Unternehmen wichtig.“

Der Markenschutz ist nicht nur für große Unternehmen von Bedeutung, sondern auch für kleine Unternehmen, Selbstständige und Start-ups. Gerade in der Gründungsphase ist es wichtig, dass das künftige Logo und die Marke abgesichert wird, damit die Konkurrenz sie nicht übernehmen oder nachahmen kann. Der Schutz eines Logos kann auch ein Geschäftsmodell schützen und helfen, sich in einem überfüllten Markt von der Konkurrenz abzuheben, beispielsweise sind Eigenmarken bei Amazon ein relevanter Aspekt.

Mythos: „Aber ein Logo einzutragen, kostet zu viel Geld.“

Es stimmt, dass mit der Eintragung eines Logos als Marke gewisse Kosten verbunden sind, aber diese Investition ist oft weniger teuer, als viele glauben, und vor allem langfristig lohnenswert. Die Kosten für die Markeneintragung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen, in denen das Logo geschützt werden soll. In Deutschland beginnen die Gebühren für eine nationale Markeneintragung bei rund 300 Euro.

Im Vergleich zu den potenziellen Risiken, wenn ein Logo nicht geschützt ist, sind diese Kosten jedoch überschaubar. Ohne Markeneintragung könnte es zu hohen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen kommen, wenn ein ähnliches Logo von der Konkurrenz verwendet wird und so eine Verwechslung entsteht. Zudem sichern diese Gebühren den rechtlichen Schutz oft für bis zu zehn Jahre, was die Eintragung zu einer nachhaltigen und wertvollen Investition macht.

Mythos: „Einmal eingetragen, bleibt die Marke für immer geschützt.“

Der Markenschutz ist nicht dauerhaft und muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Meistens ist eine Verlängerung alle zehn Jahre erforderlich, andernfalls erlischt der Schutz. Wenn die Marke nicht rechtzeitig verlängert wird, verliert sie ihre Gültigkeit und andere können das Logo verwenden oder als Marke eintragen lassen. Die kontinuierliche Erneuerung ist daher entscheidend, um den Schutz langfristig zu erhalten.

Mythos: „Ich kann mein Logo ja vorsorglich eintragen lassen, dann ist es sicher.“

Es mag verlockend klingen, ein Logo „pro forma“ einzutragen, um auf der sicheren Seite zu sein. Doch eine Markeneintragung sollte wohlüberlegt und sorgfältig vorbereitet werden. Die Eintragung allein reicht nicht aus, um ein Logo langfristig zu schützen, wenn es nicht aktiv genutzt wird. Im Markenrecht gilt der Grundsatz der „Benutzungsschonfrist“. Das bedeutet, dass nach der Eintragung des Logos eine bestimmte Zeit (in der Regel 5 Jahre) eine Schonfrist läuft. Wird das Logo dann nicht genutzt, kann es passieren, dass Dritte die Löschung der Marke wegen Nichtbenutzung beantragen.

Ein Logo nur pro forma einzutragen, ohne eine klare Strategie, kann dazu führen, dass der Schutz nicht den gewünschten Effekt hat, weil wichtige Klassen fehlen oder das Logo ungenutzt bleibt.

Mythos: „Ich habe es mir anders überlegt und mein Logo etwas optimiert. Das ist vom Schutz umfasst.“

Es ist ein häufiger Irrtum zu glauben, dass kleine Änderungen am Logo automatisch vom bestehenden Markenschutz abgedeckt sind. Sobald ein Logo angepasst oder verändert wird – sei es durch Anpassungen der Schriftart, Farbgebung oder der grafischen Elemente – kann es sein, dass diese neue Version nicht mehr unter den ursprünglichen Schutz fällt. Der Markenschutz gilt nur für die exakt eingetragene Version des Logos. Wer eine modifizierte Version verwenden möchte, sollte prüfen, ob es notwendig ist, diese ebenfalls als Marke eintragen zu lassen.

Mythos: „Nur mit dem ®- oder TM-Zeichen ist ein Logo geschützt.“

Viele glauben fälschlicherweise, dass ein Logo erst durch das Hinzufügen eines ®- oder ™-Symbols rechtlich geschützt ist. Das ist jedoch nicht korrekt. Der rechtliche Schutz eines Logos entsteht nicht durch diese Zeichen, sondern durch die tatsächliche Eintragung als Marke bei den zuständigen Behörden. Das ®-Symbol darf nur verwendet werden, wenn das Logo offiziell als Marke eingetragen wurde. Das Hinzufügen dieser Zeichen bietet also keinen zusätzlichen Schutz, sondern dient eher als Hinweis.

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