Warnung: Seit Jahren treiben Adressbuchverlage - insbesondere die Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) - ihr Unwesen. Diese versuchen Unternehmer unter Vortäuschung eines amtlichen Schreibens und unter Verschleierung der Kostenpflicht der Einträge in teure Verträge hineinziehen.
Diese Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale machen einen sehr amtlichen Eindruck, denn in ihrer Gestaltung sind sie behördlichen Schreiben sehr ähnlich. Offensichtlich zielt die Gewerbeauskunft-Zentrale bewusst auf dieses Aussehen ab, um so die Adressaten zu täuschen. Tatsächlich handelte es sich um ein kostenpflichtiges Angebot für die Eintragung der Firmenanschrift in ein Firmenregister.
Betroffen sind vorwiegend Unternehmen, Vereine, kirchliche Einrichtungen und öffentliche Stellen, die das Vorgehen der Gewerbeauskunft-Zentrale als „Abzocke“ empfinden.
Im Anschreiben selbst wird der Empfänger zum Ausfüllen bzw. zur Korrektur seiner Angaben aufgefordert. Unterlässt der Angeschriebene die Rücksendung des ausgefüllten Schreibens, erhält er erneut Post von der Gewerbeauskunft-Zentrale. Im zweiten Schreiben wird der Empfänger ermahnt, das Schreiben unbedingt auszufüllen.
Wurde das Schreiben unterzeichnet an die Gewerbeauskunft-Zentrale zurückgesendet kommt bald das böse Erwachen, denn dann trifft wenig später eine saftige Rechnung von meist über 500 Euro ein. Das sind die Kosten für das erste „Vertragsjahr“. Der Branchenbucheintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale soll sogar für zwei Jahre erfolgen.
Nur aus dem Kleingedruckten ergibt sich, dass es sich trotz der harmlosen Überschrift „Gewerbeauskunft-Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge“ um eine kostenpflichtige Eintragung in ein Gewerberegister handelt, denn tatsächlich findet sich auf der rechten Seite des „Lockschreibens“ der versteckte Hinweis auf die monatlichen Kosten von 39,85 Euro.
In der Vergangenheit hatten sich bereits mehrere Gerichte mit dem Vorgehen der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH auseinanderzusetzen. Dabei haben die Richter zunehmend gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale bzw. die dort eingesetzte Art der “Kundengewinnung” entschieden.
Beispielhaft hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 14. Februar 2012 (Az. I-20 U 100/11) bestätigt, dass die Angebotsformulare der GWE-Wirtschaftsinformations-gesellschaft mbH irreführend und damit wettbewerbswidrig sind. Für die betroffenen Unternehmen ist dies zwar ein Lichtblick. Dieser Rechtsstreit ist aber noch nicht beendet, sondern Gegenstand eines derzeit beim Bundesgerichtshof anhängigen Verfahrens (Az.: I ZR 70/12).
Wird der geforderte Betrag nicht gezahlt, meldet sich zügig ein Inkasso-Unternehmen, welches eindringlich zur Zahlung auffordert. Auch zu diesem Punkt hat sich Ende letzten Jahres das Landgericht Düsseldorf geäußert (Urteil vom 21.12.2012, Az. 38 O 37/12).
Die Richter urteilten, dass der Versuch, durch Rechnungsübersendungen, Mahnungen und Inkassoschreiben, so gewonnene „Kunden“ zu Zahlungen zu bewegen, eine geschäftlich unlautere Handlung darstelle.
Aktuell ist aber noch eine Vielzahl von Formularen ähnlich Anbieter im Umlauf, die den Anschein erwecken, sie stammten vom Gewerbeamt, Bundesanzeiger oder Handelsregister.
Was können Sie tun?
Warnen Sie Ihre Mitarbeiter vor dieser Art von Schreiben, insbesondere das Personal beim Posteingang, und ermahnen diese zu einer besonders gründlichen Prüfung.
Der Händlerbund rät den Betroffenen insbesondere im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung, sich gegen die – unberechtigte – Forderung zur Wehr zu setzen und keinesfalls sofort zu bezahlen. Bedienen Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte fachkundiger anwaltlicher Hilfe.
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Telefonanrufe hatten wir nicht. Aber da sehe ich keine Gefahr für mich, da ich grundsätzlich nie Auskunft über die Firma per Telefon gebe, ganz egal wer da dran ist.
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Läuft nun seit fast einem Jahr so, Anwalt ist eingeschaltet, RTL habe ich angeschrieben und die sagten, daß sie das Thema noch einmal aufgreifen wollten, da sich so viele Geschädigte gemeldet haben.
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habe nun meinen anwalt eingeschaltet. das beste ich es wurde noch nicht ein mal von mir unterzeichnet dennoch soll ich zahlen! NO WAY!!!
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auch ich habe 2012 als ich eine UG gegründet habe,diese aufforderung bekommen.
als ich mich geweigert habe zu zahlen,bekamm ich wieder post mit einen gerichtsurteil .. aber ohne stempel oder unterschrift der richterin.
in akte 2012 wurde dann über diese firma ein bericht gesendet ... mit der bitte
zur vorsicht.war sehr interesant.dann bekamm ich ein fax mit der drohung einer kontosperrung.d arauf hin habe ich dort angerufen .. aber der CHEF war nicht da ..man rufe mich zurück.was man auch getan hat,ich habe den guten mann gesagt,das ich das ganze weiterleite zu akte ...seid der zeit habe ich meine ruhe :-)
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Erst letzte Woche(KW14/2013 ) bekammen wir das 3. Anschreiben von der Gewerbeauskunftszentrale
mit der Anmahnung das wir auf die ersten zwei Schreiben nicht reagiert haben und der dringlichen Aufforderung unsere Daten zu ergänzen und das Anschreiben zurück zu faxen.
Sind mal gespannt wie dieses Spiel weiter geht.
MFG
Klaus Küfner
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Einfach alle Schreiben ignorieren und wegwerfen.
Viele Grüße!
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Sämtliche Sender berichten immer wieder von solchen Abzocke-Maschen . Wer heutzutage auf so was noch reinfällt (zumal der Preis für das Ausfüllen und Zurücksenden auf der Vorderseite dieses Schreibens der GWE relativ deutlich steht), ist schon sehr blauäugig.
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