Vorsicht vor Branchenbuch-Falle der Gewerbeauskunft-Zentrale

Veröffentlicht: 10.04.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 10.04.2013

Warnung: Seit Jahren treiben Adressbuchverlage - insbesondere die Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) - ihr Unwesen. Diese versuchen Unternehmer unter Vortäuschung eines amtlichen Schreibens und unter Verschleierung der Kostenpflicht der Einträge in teure Verträge hineinziehen.

Justizia

Diese Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale machen einen sehr amtlichen Eindruck, denn in ihrer Gestaltung sind sie behördlichen Schreiben sehr ähnlich. Offensichtlich zielt die Gewerbeauskunft-Zentrale bewusst auf dieses Aussehen ab, um so die Adressaten zu täuschen. Tatsächlich handelte es sich um ein kostenpflichtiges Angebot für die Eintragung der Firmenanschrift in ein Firmenregister.

Betroffen sind vorwiegend Unternehmen, Vereine, kirchliche Einrichtungen und öffentliche Stellen, die das Vorgehen der Gewerbeauskunft-Zentrale als „Abzocke“ empfinden.

Im Anschreiben selbst wird der Empfänger zum Ausfüllen bzw. zur Korrektur seiner Angaben aufgefordert. Unterlässt der Angeschriebene die Rücksendung des ausgefüllten Schreibens, erhält er erneut Post von der Gewerbeauskunft-Zentrale. Im zweiten Schreiben wird der Empfänger ermahnt, das Schreiben unbedingt auszufüllen.

Wurde das Schreiben unterzeichnet an die Gewerbeauskunft-Zentrale zurückgesendet kommt bald das böse Erwachen, denn dann trifft wenig später eine saftige Rechnung von meist über 500 Euro ein. Das sind die Kosten für das erste „Vertragsjahr“. Der Branchenbucheintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale soll sogar für zwei Jahre erfolgen.

Nur aus dem Kleingedruckten ergibt sich, dass es sich trotz der harmlosen Überschrift „Gewerbeauskunft-Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge“ um eine kostenpflichtige Eintragung in ein Gewerberegister handelt, denn tatsächlich findet sich auf der rechten Seite des „Lockschreibens“ der versteckte Hinweis auf die monatlichen Kosten von 39,85 Euro.

In der Vergangenheit hatten sich bereits mehrere Gerichte mit dem Vorgehen der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH auseinanderzusetzen. Dabei haben die Richter zunehmend gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale bzw. die dort eingesetzte Art der “Kundengewinnung” entschieden.

Beispielhaft hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 14. Februar 2012 (Az. I-20 U 100/11) bestätigt, dass die Angebotsformulare der GWE-Wirtschaftsinformations-gesellschaft mbH irreführend und damit wettbewerbswidrig sind. Für die betroffenen Unternehmen ist dies zwar ein Lichtblick. Dieser Rechtsstreit ist aber noch nicht beendet, sondern Gegenstand eines derzeit beim Bundesgerichtshof anhängigen Verfahrens (Az.: I ZR 70/12).

Wird der geforderte Betrag nicht gezahlt, meldet sich zügig ein Inkasso-Unternehmen, welches eindringlich zur Zahlung auffordert. Auch zu diesem Punkt hat sich Ende letzten Jahres das Landgericht Düsseldorf geäußert (Urteil vom 21.12.2012, Az. 38 O 37/12).

Die Richter urteilten, dass der Versuch, durch Rechnungsübersendungen, Mahnungen und Inkassoschreiben, so gewonnene „Kunden“ zu Zahlungen zu bewegen, eine geschäftlich unlautere Handlung darstelle.

Aktuell ist aber noch eine Vielzahl von Formularen ähnlich Anbieter im Umlauf, die den Anschein erwecken, sie stammten vom Gewerbeamt, Bundesanzeiger oder Handelsregister.

Was können Sie tun?

Warnen Sie Ihre Mitarbeiter vor dieser Art von Schreiben, insbesondere das Personal beim Posteingang, und ermahnen diese zu einer besonders gründlichen Prüfung.

Der Händlerbund rät den Betroffenen insbesondere im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung, sich gegen die – unberechtigte – Forderung zur Wehr zu setzen und keinesfalls sofort zu bezahlen. Bedienen Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte fachkundiger anwaltlicher Hilfe.

 

 

 

Kommentare  

#12 Prela 2013-04-11 11:50
Ja, wir bekommen ebenfalls seit etwa einem guten 1/4-Jahr regelmäßig Post von der GWE. Ich war anfänglich auch geneigt, dieses Schreiben auszufüllen. Es sieht so "amtlich", so "offiziell" aus. Aber der Name machte mich irgendwie mißtrauisch, so dass ich das erst einmal zur weiteren Prüfung "abgelegt" habe. Bei intensiver Prüfung fallen einem dann auch die ca. 500 Euro Jahresgebühr auf und man fragt sich, zahle ich das, wenn ich dieses Schreiben ausfülle und absende??? Ganz eindeutig weiß man das nicht, da dieser Text auch separat steht und viel kleingedruckter ist als die Adressabfrage. Ist wirklich eine hinterhältige Art!
Telefonanrufe hatten wir nicht. Aber da sehe ich keine Gefahr für mich, da ich grundsätzlich nie Auskunft über die Firma per Telefon gebe, ganz egal wer da dran ist.
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#11 Ilka 2013-04-11 09:56
Mir ist mir das gleiche auch passiert. Wollte mal wieder ganz gewissenhaft sein.... schnell unterschrieben und ab zurück geschickt.
Läuft nun seit fast einem Jahr so, Anwalt ist eingeschaltet, RTL habe ich angeschrieben und die sagten, daß sie das Thema noch einmal aufgreifen wollten, da sich so viele Geschädigte gemeldet haben.
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#10 cab 2013-04-10 21:46
kann händlerbund denn nichts da machen? bin mitglied!
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#9 cab 2013-04-10 21:44
geht mir genauso. habe 2 schrieben von denen erhalten und wie geschildert irreführend. da es eine mahung war wollte man natürlich schnell reagieren. dann kam die rechnung. auf ein telefonat mit denen wurde gesagt: kollege meldet sich bei ihnen. anruf kam ne woche später mit direkt einer "letzten" Mahnung (es gab keine davor!). als ich mich anwalt drohte hiess es nur: machen sie das!

habe nun meinen anwalt eingeschaltet. das beste ich es wurde noch nicht ein mal von mir unterzeichnet dennoch soll ich zahlen! NO WAY!!!
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#8 A. Lenhart 2013-04-10 18:56
Hallo!

auch ich habe 2012 als ich eine UG gegründet habe,diese aufforderung bekommen.
als ich mich geweigert habe zu zahlen,bekamm ich wieder post mit einen gerichtsurteil .. aber ohne stempel oder unterschrift der richterin.
in akte 2012 wurde dann über diese firma ein bericht gesendet ... mit der bitte
zur vorsicht.war sehr interesant.dann bekamm ich ein fax mit der drohung einer kontosperrung.d arauf hin habe ich dort angerufen .. aber der CHEF war nicht da ..man rufe mich zurück.was man auch getan hat,ich habe den guten mann gesagt,das ich das ganze weiterleite zu akte ...seid der zeit habe ich meine ruhe :-)
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#7 Klaus Küfner 2013-04-10 18:18
Da können wir auch ein Lied davon singen.

Erst letzte Woche(KW14/2013 ) bekammen wir das 3. Anschreiben von der Gewerbeauskunftszentrale
mit der Anmahnung das wir auf die ersten zwei Schreiben nicht reagiert haben und der dringlichen Aufforderung unsere Daten zu ergänzen und das Anschreiben zurück zu faxen.

Sind mal gespannt wie dieses Spiel weiter geht.

MFG
Klaus Küfner
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#6 Andrea JanßenWilmsen 2013-04-10 17:46
Ich selbst bin in diese Falle nicht getappt, jedoch eine Kollegin und diese ist noch heute nach ca. 8 Monaten mit diesem "Fall" beschäftigt - ihr RA ebenfalls. Es ist einfach schlimm, wie "leicht" es scheinbar immer noch ist, mit ein bißchem grauen Papier, der richtigen Headline und der scheinbaren Unscheinbarkeit Geld zu verdienen. Und die Erfahrung von Brigitte Meyer kann ich nur bestätigen: sobald in den Anrufen meinerseits auch nur ein bißchen "nachgehakt" wird - z.B. die angebliche Auftragsbestäti gung meinerseits doch bitte einmal per Mail oder Fax zu senden - ist das Gespräch urplötzlich unterbrochen...
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#5 Lima Shop 2013-04-10 17:32
Auch wir haben dieses Schreiben erhalten und es ist genau so wie beschrieben. Wenn man nicht reagiert kommt das nächste Schreiben mit Nachdruck.
Einfach alle Schreiben ignorieren und wegwerfen.

Viele Grüße!
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#4 Kathrin Lenz 2013-04-10 16:59
Diese Schreiben bekommen wir regelmäßig seit unserer ersten Gewerbeanmeldun g vor 15 Jahren. Aber mal ehrlich: Wer sich Geschäftsmann nennt, sollte auch lesen können.
Sämtliche Sender berichten immer wieder von solchen Abzocke-Maschen . Wer heutzutage auf so was noch reinfällt (zumal der Preis für das Ausfüllen und Zurücksenden auf der Vorderseite dieses Schreibens der GWE relativ deutlich steht), ist schon sehr blauäugig.
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#3 Linus 2013-04-10 16:18
Also ich habe mindestens schon 10 solcher Schreiben erhalten. Einmal kurz lachen und ins Altpapier. Die Eintragug ist ja auch freiwillig, man kann nicht gezwungen werden. Ein Schreiben eines Inkassounterneh mens habe ich diesbezüglich noch nie bekommen. Das wäre dann ja wirklich kriminell..
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