Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 1.12.2014

Veröffentlicht: 01.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.12.2014

Was schenk man einem Kind zu Weihnachten? Natürlich: Spielzeug. Laut einer Studie von myToys.de haben Eltern in diesem Jahr geplant, durchschnittlich 129 Euro für ihre Kinder und deren Weihnachtsgeschenke auszugeben. Die beliebtesten Produktkategorien sind dabei natürlich Spielzeuge und Spiele, was sogar einen Anteil von 79 Prozent ausmacht.

 Teddy© LiliGraphie / fotolia.com - ©  THesIMPLIFY / fotolia.com - © by-studio / Fotolia.com

Wenn einem verzweifelten Elternteil/Verwandten/Paten oder sonstigen Schenker partout nichts einfallen lassen will, landet oft auch der altbewährte Teddybär im Einkaufskorb bzw. virtuellen Warenkorb. Wussten Sie, dass die niedlichen kleinen Plüschtiere zwar aus Textilien bestehen, aber gar keine Textilien sind, die entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet werden müssen?

Zwar schreibt die Textilkennzeichnungsverordnung erst einmal vor, dass alle Textilerzeugnisse ein entsprechendes Fähnchen (z.B. „100% Baumwolle“) o.ä. tragen müssen. Wie wir es von Gesetzes gewohnt sind, gibt es aber für alles eine Ausnahme. Teddys fallen beispielsweise unter die Ausnahmen, weil sie Spielzeug sind und ein Spielzeug kann nicht gleichzeitig ein Textilerzeugnis sein...

 

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