Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 5.12.2014

Veröffentlicht: 05.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.12.2014

Für die kalten Tage decken sich die meisten schon frühzeitig mit Kerzen aller Art ein: Duftkerzen, Baumkerzen und und und. Laut der european candle association lag der Kerzenkonsum im vergangenen Jahr bei etwa 613.000 Tonnen. Aber werden Kerzen nach Gewicht verkauft – mit der Folge dass der für viele Online-Händler lästige Grundpreis angegeben werden muss?

Kerzen

Bildquellen: © THesIMPLIFY / Fotolia.com - © RTimages / Fotolia.com - © marilyn barbone / Fotolia.com

Ja, findet das Landgericht Bochum. Die Richter urteilten, dass auch beim Verkauf von Kerzen ein Grundpreis angegeben werden muss (Urteil vom 11.02.2014, Az.: I-12 O 220/13). Grund ist, dass das Gewicht einer Kerze für die Brenndauer von Bedeutung sei. Ob dieses Urteil sinnvoll ist oder nicht, sei mal dahingestellt.

Tipp: Online-Händler, die Kerzen in ihrem Warenbestand haben, sollten daher schnell noch nachbessern und den Grundpreis ergänzen.

 

Vorschaubild: © THesIMPLIFY / Fotolia.com - © marilyn barbone / Fotolia.com

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.