Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 8.12.2014

Veröffentlicht: 08.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 08.12.2014

Hätten Sie gedacht, dass Slogans wie „Ja is denn heut schon Weihnachten?“, die Franz Beckenbauer schon vor Jahren in einem E-Plus-Werbespot fragte, sogar geschützt sein können? Die im tiefsten Bayrisch an die Fernsehzuschauer gestellte Frage ist tatsächlich eine von vielen eingetragenen Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt. Franz Beckenbauer hat es mit dem Satz sogar zu einer eigenen Redewendung gebracht.

Schneemann

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Einige Unternehmer waren ebenfalls sehr spitzfindig und haben sich typische Weihnachtsbegriffe rechtlich schützen lassen. Folgende – zugegeben teilweise sehr kuriose - Marken haben wir für Sie zum Thema Weihnachten gefunden:

  • Zu Weihnachten auf Wein achten!
  • Fröhliche Weihnachten mit Frank
  • X-MAS und White X-Mas
  • Christmas on Horse (Anmeldung läuft)
  • Christkind
  • Christmas Dreams
  • Dresdner Christstollen
  • White Christmas
  • „Ohne Dich ist Weihnachten doof“

Nicht mal das Christkind darf sich noch "Christkind" nennen, ohne eine markenrechtliche Abmahnung befürchten zu müssen.

 

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Kommentare  

#1 Günter Mölck-Schmidt 2014-12-08 10:30
Absolut lächerlich. Denen, die das eingetragen haben, gehört der Hintern mit der Rute vom Weihnachtsmann versohlt
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