Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 16.12.2014

Veröffentlicht: 16.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 16.12.2014

Eine Frage aus der kuriosen Rechtswelt: Darf ein Gartencenter auch an einem Sonntag Chrsitbaumkugeln verkaufen? Nein, so die klare Ansage des Gerichts. Weihnachtsartikel stünden in keinem funktionellen Zusammenhang mit Blumen und Pflanzen und deren Verkauf an einem Sonntag sei daher ein Verstoß gegen das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (OLG Hamm, Urteil vom 26.03.2013, Az. 4 U 176/12). Die Abmahnung war gerechtfertigt.

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Hintergrund: Nach der Vorschrift ist der Verkauf von Blumen und Pflanzen in einem Gartencenter erlaubt: „An Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen dürfen geöffnet werden […] Verkaufsstellen, die nach ihrem Sortiment auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen ausgerichtet sind, sofern sie sich auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen in kleinen Mengen beschränken,[…]“

Auch wenn es manchmal schwer fällt … der Online-Handel ist aufgrund der zahlreichen Abmahnfallen ein echtes Haifischbecken. Doch zwei Sachen stehen zumindest fest: Abgemahnt werden auch stationäre Händler und - als Online-Händler dürfen Sie Ihren Shop 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr öffnen…

 

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