Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 21.12.2014

Veröffentlicht: 21.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 19.12.2014

Auch wenn es eher einfallslos wirk: die Freude über ein Schmuckstück unter dem Christbaum ist bei nahezu jeder Frau ungetrübt. Um den Online-Shop fit für die letzten Tage des Weihnachtsansturms zu machen, sollten Sie unsere Ratschläge beim Schmuckverkauf beherzigen.

Diamantring
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  • Beschreibungen im Online-Shop wie „massives goldenes Armband“ in Zusammenhang mit dem Einstellen in entsprechende Kategorien (z.B.: „Edelmetall: Gold“), erwecken den Eindruck, dass tatsächlich ein Produkt aus (hochwertigem) Massivgold angeboten wird. Weist das Schmuckstück bei einer derartigen Beschreibung lediglich eine Messinglegierung mit vergoldeter Oberfläche auf, stellt dies eine Irreführung dar.
  • Für lediglich vergoldete Ware darf die Karat-Angabe nicht verwendet werden, da andernfalls der Anschein einer in Wahrheit nicht bestehenden Hochwertigkeit erzeugt wird.
  • Weben Sie nicht mit „nickelfrei“, wenn die Angabe tatsächlich gar nicht zutrifft und Sie sich bezüglich dieser Tatsache nicht sicher sind. Hierzu gab es zahlreiche Abmahnungen.

 

Wir wünschen allen unseren Lesern einen erholsamen 4. Advent.

 

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