Wir wurden gefragt: Ist im Shop ein Hinweis auf die Verpackungsverordnung erforderlich?

Veröffentlicht: 07.01.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 07.01.2015

Verpackungen dürfen grundsätzlich nicht ohne Lizenz an die Kunden weitergegeben werden. Diese Vorgabe stellt die sog. Verpackungsverordnung (VerpackV) auf. Viele Online-Händler sind darüber informiert und haben sich auch bereits einem entsprechenden dualen System angeschlossen. Aber wie sieht es praktisch aus? Muss der Kunde darüber auch im Online-Shop informiert werden?

 

Fragen
© Jan Engel / Fotolia.com

Gestern erreichte uns die interessante Frage eines Online-Händlers zur Verpackungsverordnung. Wir sehen immer mehr Angebote, wo Hinweise zur Verpackungsverordnung enthalten sind, so der Händler. Als Beispiel wäre da zu nennen: „Gemäß der Verpackungsverordnung haben wir uns dem Entsorgungssystem XY angeschlossen.“. Müssen wir aus juristischer Sicht auch in unseren Online-Shops und auf Plattformen einen Hinweis auf den Anschluss an ein Entsorgungssystem einfügen, oder reicht es, dass wir an ein solches duales System überhaupt angeschlossen sind?

Hinweispflicht weggefallen

Seit dem 01.01.2009 sind die Hinweispflichten nach der Verpackungsverordnung weggefallen. Es obliegt jedem Online-Händler als Verkäufer die Pflicht, sich einem dualen Entsorgungssystem anzuschließen. Eine Informationspflicht, dass der Kunde darüber informiert werden muss, besteht nicht. Das gilt auch wenn Sie nicht selbst, sondern über Dropshipping versenden.

Ganz im Gegenteil: Insoweit besteht die Gefahr, dass derartige Hinweise als Werbung mit Selbstverständlichkeiten und damit als wettbewerbswidrig angesehen werden könnte. Wir empfehlen deshalb, den Hinweis zu entfernen.

Antwort:

Im Shop ist ein Hinweis auf die Verpackungsverordnung nicht erforderlich.

Kommentare  

#6 Redaktion 2015-01-14 09:28
Liebe Sandra,

Sie müssen zwischen den verschiedenen Verkaufsverpack ungen unterscheiden. Für Verkaufsverpack ungen gilt beispielsweise: Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpack ungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen, haben sich zur Gewährleistung der flächendeckende n Rücknahme dieser Verkaufsverpack ungen an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen.

Wir möchten Sie außerdem auf das Webinar des Händlerbundes zur Verpackungsvero rdnung hinweisen. Das Webninar ist abrufbar auf Youtube unter www.youtube.com/.../.


Die Redaktion
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#5 Sandra 2015-01-13 16:09
Als Händler muss ich mich doch nur einem Entsorgungssyst em anschließen, wenn ich mit Ware befüllte Kartons erstmals in den Verkehr bringe. Den Artikel mit der Umverpackung bringe ich nicht erstmalig in den Verkehr. Das tut der Hersteller, bei dem ich die Ware einkaufe. Den Transportkarton bringe ich auch nicht erstmals in den Verkehr. Das tut der Hersteller der Kartonagen. Ich bringe zwar mit Ware befüllte Transportkarton s erstmals in den Verkehr. Nach § 6 I 2 kann ich aber vom Hersteller der Serviceverpacku ng, wozu wohl auch der Transportkarton gehört, verlangen, dass er dies an meiner Stelle tut. Kurz gesagt: Wenn der Hersteller der Ware und der Hersteller der Kartonagen an ein Entsorgungssyst em angeschlossen sind, muss ich das als Versandhändler nicht tun. Oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden?
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#4 Redaktion 2015-01-08 10:16
Liebe Anke, lieber Frank1988, lieber Jürgen Siegmann,

vielen Dank für Ihre Fragen. Es ist so, dass die Verpackungsvero rdnung eine deutsche Verordnung ist, die ihre Grundlage im deutschen Kreislaufwirtsc hafts- und Abfallgesetz hat. Sie gilt daher nur für den Bereich der BRD. In anderen Ländern gelten aber eigene nationale Regelungen zum Umgang und zur Wiederverwertun g von Abfall, welche der Händler bei länderübergreif endem Handel unbedingt beachten sollte. Weitere Informationen können u.a. auf den Webseiten der öffentlichen Stellen, Wirtschaftskamm ern und Entsorgungsunte rnehmen des jeweiligen Landes abgerufen werden.

Von einem Verstoß gegen die Verpackungsvero rdnung werden Sie als Mitbewerber nur erfahren, indem sie eine Testbestellung durchführen.


Die Redaktion
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#3 Jürgen Siegmann 2015-01-07 16:12
Mich würde in dem Zusammenhang mal interessieren, wer eigentlich überprüft, ob ein Onlinehändler bei einem Versorgungssyst em angemeldet ist. Ich zahle da seit Jahren brav meine Beiträge, habe aber die Vermutung, dass ich damit ziemlich alleine dastehe.
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#2 Frank1988 2015-01-07 14:57
Wie weiß man (oder die Behörden) dann, ob der Mitbewerber sein Pflicht erfüllt und sich einem Entsorgungssyst em angeschlossen hat?
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#1 Anke 2015-01-07 14:40
Interessant wäre es mal, wie es jetzt tatsächlich mit dem EU Ausland aussieht bezgl. der Verpackungsverordnung.
Ich sehe viele Shops, die den EU wieten Versand anbieten, doch welche Auflagen sind zu erfüllen?
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