Wir wurden gefragt: Muss ich die WEEE-Registrierungsnummer auf meiner Webseite angeben?

Veröffentlicht: 19.01.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.07.2016

Jeder Händler von Elektro- und Elektronikartikeln hat schon einmal von der sog. WEEE-Registrierungsnummer gehört, die man bei einer Registrierung eines Elektro- oder Elektronikgerätes bei der stiftung ear erhält. Muss die Registrierungsnummer auch im Online-Handel geführt werden oder ist sie nur vom Hersteller anzugeben?

Fragen

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Registrierungspflicht

Jeder Hersteller ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde registrieren zu lassen, bevor er Elektro- oder Elektronikgeräte in den Verkehr bringt. Hersteller, die sich nicht registrieren lassen haben, dürfen die Elektro- und Elektronikgeräte nicht in Verkehr bringen.

Auch Vertreiber dürfen Elektro- und Elektronikgeräte, deren Hersteller sich nicht oder nicht ordnungsgemäß haben registrieren lassen, nicht zum Verkauf anbieten. Vertreiber, die schuldhaft - also fahrlässig oder vorsätzlich - neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbieten, werden wie Hersteller behandelt. Diese „Quasi-Hersteller“ müssen die für Hersteller geltenden Pflichten aus dem Elektrogesetz beachten und folglich die angebotenen Elektrogeräte auf den eigenen Namen registrieren lassen und die Registrierungsnummer im schriftlichen Geschäftsverkehr führen. So kann es dazu kommen, dass auch Händler über eine eigene WEEE-Registrierungsnummer verfügen.

Die Angabe der WEEE-Registrierungsnummer

Jeder registrierte Hersteller (oder „Quasi“-Hersteller) hat die Registrierungsnummer im „schriftlichen Geschäftsverkehr“ zu führen. Dies bedeutet für die Praxis, dass die Registrierungsnummer auf der geschäftlichen Korrespondenz zu führen ist, z.B. Angebotsschreiben, Auftragsbestätigungen, Rechnungen. Zweckmäßig kann die Anbringung der Registrierungsnummer darüber hinaus auch auf weiteren Dokumenten wie Lieferschein, Werbemittel und Webseite sein.

Die Webseite zählt jedoch nicht dazu, weshalb das Impressum im Online-Shop davon grundsätzlich auch nicht umfasst ist. Eine freiwillige Angabe stellt jedoch keinen Abmahngrund dar.

Antwort:

Nein, die WEEE-Registrierungsnummer muss nicht auf der Webseite angeben werden. Sie kann aber freiwillig (z.B. im Impressum) genannt werden.

 

[Update: Seit Inkraftreten des neuen Elektrogesetzes gilt Folgendes: Jeder Hersteller ist verpflichtet, beim Anbieten und auf Rechnungen seine Registrierungsnummer anzugeben. Daher muss die WEEE-REgistrierungsnummer auch im Online-Handel angegeben werden.]

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