Update: eBay gibt neue Anweisungen zur Verwendung der Rücknahmebedingungen

Veröffentlicht: 08.07.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.07.2013

Ab September 2013 wird eBay die Basisanforderungen für seine Verkäuferkonten anpassen. Damit riskiert der Plattform-Riese, eine große Anzahl von Verkäufern zu verprellen. Wer nicht von selbst mitmacht, für den wird eBay ab September die Einstellungen vornehmen – dies bringt für Shop-Betreiber zahlreiche Stolpersteine mit sich, wie Sie hier nachlesen können.

 eBay Paragraphen

Bereits im Frühjahr dieses Jahres kündigte der Online-Auktionsriese eBay an, ab September 2013 weitreichende Änderungen für Online-Händler, die den Status „Verkäufer mit Top Bewertung“ erhalten möchten, einzuführen. Unter anderem werden (zumindest) die Topseller verpflichtet, die von eBay eingeführte Funktion „Angaben zu den Rücknahmebedingungen“ zu verwenden. Der Händlerbund hatte bereits hier ausführlich über die Zulässigkeit der Rücknahmebedingungen berichtet - und seine rechtliche Position dazu geäußert.

In den letzten Tagen versendete der Plattformriese eBay erneut einen Newsletter mit folgenden Hinweisen:

  1. „Ab September 2013 sind Sie dazu verpflichtet, folgende zwei Rücknahmebedingungen zu definieren: Angabe der Rückgabe- bzw. Widerrufsfrist
  2. Wer die Kosten für die Rücksendung trägt (Sie oder der Käufer)

Wenn Sie die Rücknahmebedingungen nicht definieren, werden wir ab September 2013 automatisch „14 Tage Widerrufsrecht“ und „Käufer trägt Rücksendekosten“ festlegen.“

Auch mit dieser neuen Anpassung läuft das Online-Auktionshaus Gefahr, etliche Verkäufer zu verprellen, denn die Rücknahmebedingungen „14 Tage Widerrufsrecht“ und „Käufer trägt Rücksendekosten“ bringen zahlreiche Stolpersteine für Händler auf eBay mit sich. 1. Angabe der Widerrufsfrist „14 Tage“

Wurde durch den Online-Händler selbst keine Widerrufsfrist Funktion „Angaben zu den Rücknahmebedingungen“ definiert, legt eBay ab September 2013 automatisch „14 Tage Widerrufsrecht“ fest.

Innerhalb der Kurzinformationen stellt sich dies optisch wie folgt dar:

eBay Widerrufrecht Ansicht 1

Hierzu hatten wir bereits unsere rechtlichen Bedenken in einem Artikel geäußert. Neben dieser dargestellten Version gibt es aber noch folgende (neue) Darstellungsvariante:

eBay Widerrufsrecht Ansicht 2

Der pauschale Satz „Kontaktieren Sie den Verkäufer nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen“ ist nicht zutreffend, weil der Verbraucher nicht den Eingang der Ware abwarten muss, um den Widerruf erklären zu können. Der Verbraucher darf vielmehr schon vor Erhalt der Ware den Widerruf (z.B. per E-Mail) erklären.

Zum anderen suggeriert dieser Hinweis dem Verbraucher, er habe nur die Möglichkeit, den Widerruf durch eine Kontaktaufnahme (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) mit dem Verkäufer zu erklären. Dies ist unzutreffend, denn der Widerruf kann auch durch bloßes Zurücksenden der Ware erklärt werden.

Widersprüche vermeiden

Bei Angabe der Widerrufsfrist innerhalb der Kurzinformationen sollte zudem unbedingt darauf geachtet werden, dass die Volltextbelehrung und die Kurzinformationen inhaltlich identisch sind, d.h. dass beide eine deckungsgleiche Widerrufsfrist angeben.

Legt eBay also mangels entgegenstehender Voreinstellung ab September innerhalb der Rücknahmebedingungen eine Frist von 14 Tagen fest, muss auch der Volltext eine entsprechende 14-tägige Frist enthalten. Soll die Widerrufsbelehrung auch weiterhin eine Monatsfrist enthalten, so muss nach der automatischen Voreinstellung „Angaben zu den Rücknahmebedingungen“ seitens eBay die Angabe der Frist in den Kurzinformationen - soweit möglich - manuell wieder auf einen Monat geändert werden. Andernfalls droht eine Abmahnung wegen widersprüchlicher Angaben.

Widerrufsfrist bei eBay- Auktionen 1 Monat

Für Verkäufer, die Auktionen anbieten, gibt es außerdem folgende Besonderheit: Online-Händler können bei eBay die Widerrufsbelehrung mit einer Frist von 14 Tagen nicht verwenden, wenn Sie unter anderem auch Gebote – also Auktionen - bei eBay eingestellt haben. In diesen Fällen müssen Sie die Widerrufsbelehrung mit einer Frist von 1 Monat verwenden.

Der rechtliche Hintergrund dessen ist, dass der Anbieter dem Kunden die Widerrufsbelehrung in Textform unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln muss, damit die Widerrufsfrist von 14 Tagen wirksam vereinbart werden kann.

Der Vertragsschluss erfolgt jedoch bei Auktionen bereits mit Abgabe des Höchstgebotes des Bieters und nicht erst mit Ablauf der Angebotsfrist. Damit ist es dem Verkäufer unmöglich sicherzustellen, dass die Widerrufsbelehrung rechtzeitig mit Abgabe des Höchstgebotes übermittelt wird.

Aufgrund der derzeitigen Rechtslage muss empfohlen werden, beim Verkauf im Auktionsformat die Widerruf- (bzw. Rückgabe-)belehrung mit einer Frist von 1 Monat zu verwenden und somit die Kurzinformationen selbständig auf „1 Monat“ einzustellen.

2. Angabe „Käufer trägt Rücksendekosten“

Wenn der Online-Händler in den „Angaben zu den Rücknahmebedingungen“ selbst keine Aussagen zur Tragung der Rücksendekosten definiert hat, legt eBay ab September 2013 automatisch „Käufer trägt Rücksendekosten“ fest. Sollte der von eBay vorgesehene Kurzhinweis tatsächlich (nur) folgenden Inhalt enthalten: „Käufer trägt Rücksendekosten“ – und es sich nicht um ein bloßes Redaktionsversehen seitens eBay handeln - ist dieser weder zulässig noch ausreichend.

Diese eBay-Kurzinformation ist inhaltlich nicht zutreffend, denn grundsätzlich trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung. Der Käufer trägt bei Vereinbarung der 40-Euro-Klausel allenfalls die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, unter der Voraussetzung, dass die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

Legt eBay also mangels entgegenstehender Voreinstellung ab September den Hinweis „Käufer trägt Rücksendekosten“ innerhalb der „Angaben zu den Rücknahmebedingungen“ fest, sollte dieser keinesfalls verwendet werden.

3. So hinterlegen Sie Ihre Widerrufs- oder Rücknahmebedingungen in „Mein eBay“

  1. Loggen Sie sich in Mein eBay ein.
  2. Klicken Sie in der linken Navigationsleiste unter „Mein Mitgliedskonto" auf „Einstellungen".
  3. Blättern Sie nach unten zu „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer".
  4. Klicken Sie neben „Informationen zu gewerblichen Verkäufern auf Artikelseiten anzeigen“ auf den Link „Ändern". Die Seite „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ wird aufgerufen.
  5. Treffen Sie eine Auswahl zur Frist und Rücksendekosten:

eBay Widerrufrecht Ansicht 3

eBay Widerrufsrecht Ansicht 4

Wird die Funktion „Angaben zu den Rücknahmebedingungen“ über eBay direkt bedient, erhält der Kunde folgenden Kurzhinweis:

eBay Widerrufsrecht Ansicht 5

Werden die Artikel aber über ein Warenwirtschaftssystem wie plentymarkets oder Afterbuy eingestellt, wird mangels weiterer Zugriffsrechte der Anbieter in der Artikelbeschreibung lediglich folgender Hinweis platziert:

eBay Ansicht 6

Dass letztere Darstellung den rechtlichen Anforderungen nicht genügt, hatten wir bereits hier und hier geäußert.

Sofern Sie den angezeigten Hinweistext innerhalb der Kurzinformation nicht selbstständig variieren können, kontaktieren Sie bitte eBay und fordern Sie eBay auf, Ihnen mitzuteilen, wie Sie den Text der Rücknahmebedingungen inhaltlich abwandeln können.

Fazit:

Diese neuen Anforderungen bei Nichtverwendung der „Angaben zu den Rücknahmebedingungen“ des Online-Auktionshauses bringen erneut zahlreiche Stolpersteine für Händler auf eBay mit sich. Auch wenn man über den Sinn und Unsinn dieser verkürzten Rücknahmebedingungen geteilter Meinung sein kann, müssen Händler diese Kurzinformationen verwenden, wenn diese Ihre lukrativen Status als Verkäufer mit Top-Bewertung behalten möchten.

Online-Verkäufer sollten ihre Rücknahmebedingungen (Angabe der Frist sowie Hinweis zu den Rücksendekosten) daher spätestens bis September 2013 definieren, um nicht automatisch die 14-tägige Widerrufsfrist und eine falsche und unvollständige Belehrung über die Tragung der Rücksendekosten zu verwenden.

 

 

 

Kommentare  

#5 Cristina Mourato 2013-07-11 09:45
Hallo U. Sechting,
ich habe auch ein bisschen suchen müssen, wo die Angebote bei ebay pauschal geändert werden können. Das geht im Verkaufsmanager Pro.
Am besten geben Sie in der ebay-Suche ein: gebündeltes Bearbeiten von ebay-Artikeln. Dann kriegen Sie eine detaillierte Anleitung.
Bei mir hat es gestern abend geklappt mit über 1000 Artikeln.
Sollte es nicht klappen, dürfen Sie mich gerne anrufen.
Herzlichst C. Walker-Mourato
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#4 thomy 2013-07-11 09:21
Alles gut und schön, aber wer bezahlt mir dann die Strafe wenn ich dann abgemahnt werde ?? Hat eBay keine Rechtsanwälte die sich auskennen, oder warum machen die so einen Unsinn ??? Dann werd ich meine ganzen Artikel aus eBay herausnehmen müssen bis es irgendeine Möglichkeit gibt, dieses rechtliche unsichere Thema zu umgehen.....
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#3 Nina 2013-07-10 18:31
Ebay kann einfach nicht einfach
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#2 OnlinehändlerNews 2013-07-10 16:56
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Wir haben in Vorbereitung des Artikels selbst die Einstellungen überprüft und die oben gezeigt Screenshots angefertigt. Sofern Sie die Einstellungen in Ihrem Account nicht vorfinden, setzen Sie sich bitte mit dem technischen Support bei eBay in Verbindung. Die Mitarbeiter werden Ihnen eine andere Einstell- bzw. Umstellmöglichk eit zeigen. Per Telefon erreichen Sie diesen unter 0800 - 666 5722 oder per Kontaktformular unter contact.ebay.de/.../....

Zur Nachnahme können wir als Infoportal des Händlerbundes leider keine rechtliche Beratung vornehmen, da es sich beim Verhältnis zwischen dem Händler und DHL um eine B2B-Beziehung handelt, zu der der Händlerbund leider keine Rechtsberatung anbietet.
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#1 Sechting 2013-07-10 16:13
Guter und wichtiger Hinweis. Leider sind auf meinem Ebay-Account keine Auswahlfenster für Frist und Kosten vorhanden!

MfG
U. Sechting
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