Verkauf von Elektro- und Elektronikprodukten Teil 17 – Dunstabzugshauben

Veröffentlicht: 21.01.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 21.01.2015

Bei Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen kommt es Verbrauchern maßgeblich auf den Energieverbrauch an. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber aus der Angabe der Energieeffizienzklasse sogar eine Pflichtinformation beim Verkauf gemacht. Auch bei Dunstabzugshauben kommt es dem Verbraucher maßgeblich auf den Energieverbrauch an.

Elektrogeräte
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Welche weiteren Pflichtangaben (für den Online-Handel) maßgeblich sind, haben wir nachfolgend zusammengestellt.

1. Begriff der Dunstabzugshaube

„Dunstabzugshaube“ bezeichnet ein Gerät, das mit einem von ihm gesteuerten Motor betrieben wird und dazu bestimmt ist, verunreinigte Luft über einer Kochmulde aufzunehmen, oder das ein Downdraft-System umfasst, das für den Einbau neben Herden, Kochmulden oder ähnlichen Kochgeräten bestimmt ist und den Dampf nach unten in ein internes Abluftrohr zieht.

Die Bereitstellung der Produktinformationen gilt auch dann, wenn diese nicht für den Hausgebrauch verkauft werden.

2. Kennzeichnung in der Werbung ab dem 1. April 2015

Händler müssen sicherstellen, dass in jeglicher Werbung für jede Form oder jedes Medium des Fernabsatzes und der Fernvermarktung in Bezug auf ein bestimmtes Haushaltsdunstabzugsmodell auch dessen Energieeffizienzklasse angegeben wird, wenn sie energiebezogene Informationen oder Preisinformationen enthält.

3. Kennzeichnung im Online-Shop ab dem 1. April 2015

Für die Angabe bestimmter Pflichtinformationen beim Handel mit Dunstabzugshauben ist die Verordnung Nr. 65/2014 verantwortlich. Ab dem 1. April 2015 müssen Online-Händler beim Verkauf von Dunstabzugshauben über das Internet elektronische Etiketten und Produktdatenblätter bereit halten.

a) Bereitstellung des Etiketts als Grafik

Das vom Lieferanten bereitgestellte Etikett ist in der Nähe des Produktpreises darzustellen.

Die Größe ist so zu wählen, dass das Etikett gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der festgelegten Größe (75 mm x 150 mm oder entsprechend proportional größer) entsprechen.

b) Bereitstellung des Etiketts in einer „geschachtelten Anzeige“

Aus technischen Gründen ist es nicht immer möglich, das Etikett in der Nähe des Produktpreises darzustellen (z.B. auf Plattformen). Das Etikett kann alternativ auch mit Hilfe einer sog. „geschachtelten Anzeige“ eingefügt werden.

Bei Anwendung einer solchen Darstellung muss das Etikett beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen.

Das für den Zugang zum Etikett genutzte Bild muss

- ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produkts sein (z.B. grün, bei Energieeffizienzklasse A+++),

- auf dem Pfeil die Energieeffizienzklasse des Produkts in Weiß in einer Schriftgröße, die der Größe des Preises entspricht, enthalten und

- einem der folgenden zwei Formate entsprechen:

Pfeile

Bei einer solchen Darstellung muss die Anzeige des Etiketts den folgenden Vorgaben entsprechen:

- das Bild (z.B. einer der beiden Pfeile entsprechend der konkreten EnergieeffizienzklassePfeile) wird in der Nähe des Produktpreises angezeigt;

- das Bild muss mit einem Link zum Etikett versehen sein;

- das Etikett wird nach einem Mausklick auf das Bild, nach einem Maus-Rollover über das Bild oder nach dem Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen angezeigt;

- das Etikett wird in einem Pop-up-Fenster, auf einer neuen Registerkarte, auf einer neuen Seite oder als Einblendung angezeigt;

- die Anzeige des Etiketts wird mit Hilfe einer Option zum Schließen oder mit einem anderen Standard-Schließmechanismus beendet;

- Für Fälle, in denen das Etikett nicht angezeigt werden kann (z.B. wenn Geräte die Grafik nicht wiedergeben können), muss ein alternativer Text angezeigt werden: Dieser nennt die Energieeffizienzklasse des Produkts in einer Schriftgröße, die der des Preises entspricht.

c) Bereitstellung des Produktdatenblattes

Auch das vom Lieferanten bereitgestellte Produktdatenblatt muss nun im Online-Angebot angezeigt werden. Das Produktdatenblatt ist in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Produktdatenblatt gut sichtbar und leserlich ist.

Das Produktdatenblatt kann alternativ auch mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige (s.o.) dargestellt werden; in diesem Fall muss auf dem Link klar und leserlichProduktdatenblatt“ angegeben sein. Ein Bild wie oben ist nicht vorgesehen. Bei Anwendung einer solchen Darstellung muss das Produktdatenblatt beim ersten Mausklick auf den Link, beim ersten Maus-Rollover über den Link bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Links auf einem Touchscreen erscheinen.

Übrigens: Die Etikette und Produktdatenblätter in elektronischer Form erhalten Händler von ihren Lieferanten.

Übergangsregelungen

Diese Regelungen gelten ab dem 1. April 2015. Zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 1. April 2015 können Händler die unter Punkt 3 genannten Pflichten auf die Haushaltsdunstabzugshauben anwenden.

 

Die Themenreihe im Überblick

Teil 1 – Einführung und Übersicht

Teil 2 – Registrierung von Elektrogeräten nach dem Elektrogesetz

Teil 3 – Kennzeichnungspflichten nach dem Elektrogesetz

Teil 4 – Die WEEE- Registrierungsnummer

Teil 5 – Die Kennzeichnung nach dem Produktsicherheitsgesetz

Teil 6 – Die Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten nach der ElektroStoffV

Teil 7 – Die CE-Kennzeichnung

Teil 8 – Die Gebrauchsanleitung

Teil 9 – Staubsauger

Teil 10 – Haushaltskühl- und Haushaltsgefriergeräte

Teil 11 – Haushaltsgeschirrspüler

Teil 12 – Haushaltswaschmaschinen

Teil 13 – Haushaltswäschetrockner

Teil 14 – Fernsehgeräte

Teil 15 – Lampen und Leuchten

Teil 16 – Haushaltsbacköfen

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