Anfang des Monats wurde bekannt, dass der Erfolgs-Slogan „Dann geh doch zu Netto!” womöglich nicht aus der Feder der verantwortlichen Agentur stammen könnte. Erstmals tauchte der Slogan in dem Spot „Kaufmannsladen” auf. Der Aufnahmeleiter war während des Drehs nicht zufrieden mit dem Drehbuch. Einer der Mütter der Kinder kam daher laut eigenen Angaben die Idee für den Slogan.
Nachdem um den Spruch ein regelrechter Hype entstanden ist, hat die einfallsreiche Mutter beim Unternehmen nach einer Bezahlung gefragt. Dieses verwies sie allerdings auf den Rechtsweg (wir berichteten).
Agentur schießt zurück
Allerdings blieb es W&W zufolge nicht bei dem Verweis auf den Rechtsweg. Hinter dem Spot „Kaufmannsladen” steckt die Agentur Jung von Matt / Saga und die findet die Äußerungen der Mutter alles andere als lustig: Die Agentur vertritt nämlich die Meinung, alleiniger Urheber des Slogans zu sein und bestreitet jede Miturheberschaft der Mutter. Daher soll diese von solchen Äußerungen Abstand nehmen. Auf der Homepage der Anwaltskanzlei LHR Rechtsanwälte, welche die Rechte der Mutter vertritt, heißt es dazu, dass die Agentur die Mutter regelrecht zu einer übereilten Entscheidung dränge.
Kurze Bedenkzeit
So heißt es auf der Anwaltshomepage, dass sich die Agentur am vergangen Donnerstagnachmittag an die Mutter gewandt habe. In dem Schreiben sei dazu aufgefordert wurden, die Angabe, dass sie (Mit-)Urheberin des Slogans sei, nicht mehr aufrecht zu halten. Fristende sei Montag, 10 Uhr gewesen, so dass die Mutter innerhalb kürzester Zeit übers Wochenende entscheiden sollte, ob sie zur Vermeidung einer Klage auf ihre eventuellen Ansprüche verzichten wolle.
Wie auf das Ultimatum reagiert wurde, ist zurzeit noch nicht bekannt. Die Agentur Jung von Matt / Saga hat jedenfalls gerichtliche Schritte angekündigt, sollte die Mutter diese Äußerungen nicht unterlassen.
Kommentar schreiben