Im Jahr 2016 hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs den Apothekern in Deutschland viel Sorge bereitet: Normalerweise unterliegen verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland einer Preisbindung. Damit soll unter anderem gewährleistet werden, dass auch in wirtschaftlich schwachen Regionen Apotheken überleben können, ohne sich einen Preiskampf mit der stärkeren Konkurrenz liefern zu müssen.
Seit Jahren bieten allerdings ausländische Versandapotheken wie DocMorris verschreibungspflichtige Medikamente günstiger an. Und das zu Recht urteilte der EuGH: Ausländische Apotheken unterliegen auch dann nicht der Preisbindung, wenn sie nach Deutschland verkaufen (wir berichteten).
15 Millionen Euro Schadensersatz
Nun fordert DocMorris vor dem Landgericht Düsseldorf der Interworld zufolge sage und schreibe 15 Millionen Euro Schadensersatz von der Apothekerkammer Nordrhein. Der Grund: Die Kammer hat in den Jahren 2012 bis 2015 gerichtlich dafür gesorgt, dass sich DocMorris an die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gehalten hat. Diese Praxis war – so der Europäische Gerichtshof im Jahr 2016 – aber europarechtswidrig.
In Deutschland dürfte DocMorris nichts verkaufen
DocMorris liefert sich schon seit Jahren regelmäßig Rechtsstreitigkeiten. Er kürzlich geriet die Online-Apotheke mit dem Heilmittelwerbegesetz in Konflikt.
Besonders interessant: Der Firmensitz befindet sich in den Niederlanden; die Zufahrtsstraße zum Grundstück kommt laut Internetworld von Deutschland aus. Der Grund ist ein ganz einfacher: DocMorris ist eine Kapitalgesellschaft und solche Gesellschaften dürfen in Deutschland gar keine Apotheken betreiben. Das dürfen nur Apotheker als eingetragene Kaufleute.
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