Die Entwicklung im Bereich Legal Tech bereitet den Landesjustizministern schon seit zwei Jahren Unbehagen: Dienste, wie etwa flightright.de oder wenigermiete.de teilen dem Nutzer mit, welche Ansprüche bei Flugausfällen und Verstößen gegen die Mietpreisbremse bestehen. Die Rechtsberatung übernimmt hier aber kein Mensch, sondern ein Algorithmus. Ist das der Weg zum Urteilsspruch aus dem Computer? Genau mit dieser Frage hat sich eine Arbeitsgruppe beschäftigt. Ziel ist die Einführung verbindlicher Regeln, um eine vollautomatisierte Justiz zu verhindern. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe werden laut RP ab Mittwoch auf der Justizministerkonferenz in Travemünde diskutiert.
Justiz darf Anschluss nicht verlieren
Grundlegend besteht Einigkeit darüber, dass die Justiz nicht den Anschluss an das digitale Zeitalter verlieren darf. Schon jetzt nutzen vor allem Großkonzerne und Anwälte technische Möglichkeiten, um den Arbeitsalltag effizienter zu gestalten. Auch in der Justiz selbst soll immer mehr digitalisiert werden. So soll die Einführung der E-Akte ab 2020 den Verwaltungsapparat agiler und moderner gestalten.
Rechtsberatung nur durch Menschen
Gleichzeitig geht es aber auch um den Schutz vor zu vielen Automatismen in der Justiz: Verbraucher sollen laut Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) vor unseriösen Geschäftspraktiken geschützt werden: Während Rechtsanwälte an das Gesetz gebunden seien, würden viele Portale dieses umgehen.
Angebote im Internet, mit denen der Verbraucher schnell und einfach an seine Rechte kommen soll, häufen sich. So können Mieter beispielsweise über das Angebot wenigermiete.de prüfen, ob das Verhalten ihres Vermieters rechtens ist und welche Ansprüche ihnen zustehen. Klar, nicht jeder kann oder möchte sich den Gang zum Anwalt leisten; dennoch stoßen diese Angebote auf Kritik, denn: Die Durchführung von Rechtsberatungen soll unterm Strich den Juristen und nicht etwa Computerprogrammen vorbehalten sein. Was erlaubt ist, und was nicht: Damit beschäftigt sich in einem aktuellen Fall auch gerade der Bundesgerichtshof. Das wegweisende Urteil wird am 12. Juni, also in der nächsten Woche, erwartet.
Garantie auf einen menschlichen Richter
Bei der Justizministerkonferenz geht es vor allem darum, die Grenzen für Legal Tech abzustecken: Das Grundgesetz garantiert jedem einen menschlichen Richter. Das bedeutet, dass Urteile in Zukunft nicht etwa vollautomatisch generiert werden dürfen. „Gerichtliche Entscheidungen müssen Menschen vorbehalten bleiben“, heißt es dazu von Wolf. Die finale Frage an dieser Stelle ist: Wann sind Gerichtsentscheidung voll automatisiert zustande gekommen? Eines ist sicher: Richter sollen künftig natürlich auch von den technischen Entwicklungen profitieren. Geht es laut Wolf, so dürfen Richter auch künftig Computerprogramme zur Unterstützung einsetzen. Allerdings müsse der Entscheidungsvorschlag der Programme für die Richter nachvollziehbar sein. Die letzte Entscheidung, ob so ein Vorschlag dann auch tatsächlich angenommen wird, müsse den Richtern vorbehalten sein.
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