Die Garantie ist ein verbreitetes Thema in Abmahnungen: Oftmals geht es um fehlende oder unvollständige Garantiebedingungen. Aber auch die sogenannte Ebay-Garantie hat durch ihre Gestaltung Online-Händler beschäftigt. Nun wurde sie überarbeitet – aber kann sie jetzt auch rechtssicher genutzt werden?
Ebay-Garantie: Was war das Problem?
Wer als Händler auf Ebay Produkte anbietet, der haftet für sein Angebot. Das ist auch dann der Fall, wenn das Angebot Bestandteile enthält, die er nicht unmittelbar selbst gestaltet hat oder gestalten kann – weil der Marktplatz hier eine Linie vorgibt. So etwa bei der „Ebay-Garantie“, die nicht mit einer üblichen Hersteller- oder Verkäufergarantie zu verwechseln ist: Top-Verkäufer, deren Angebote bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können sich dieser bedienen und, wie Ebay selbst angibt, den Käufern damit ein „sorgloses Kauferlebnis“ bieten. Für die Käufer geht damit etwa eine Widerrufsfrist von einem Monat einher, für Händler hingegen soll die Nutzung des Angebots unter anderem mit einem besseren Ranking verbunden sein.
Doch nicht für jeden Händler ging die Nutzung der Ebay-Garantie nur mit Vorteilen einher: Geworben wurde damit, dass durch die Garantieregelung ein einmonatiges Widerrufsrecht bestehe. Während wohl die meisten Ebay-Händler dieses Widerrufsrecht entsprechend dem gesetzlichen Rahmen nur Verbrauchern zu Teil werden lassen und demnach auch ihre Widerrufsbelehrung entsprechend gestalten, schlossen die Ebay-Garantie-Angaben allerdings Unternehmer nicht aus. Damit waren die Aussagen im Angebot des Händlers widersprüchlich: Auch Käufer, die nicht als Verbraucher sondern als Unternehmer einzuordnen wären, hätten angesichts der Ebay-Garantie-Bewerbung davon ausgehen können, dass für sie ein einmonatiges Widerrufsrecht gelte, obwohl dies an sich ausgeschlossen war.
Bedingungen wurden geändert
Abmahnungen einiger Händler waren damit die Folge, da der Zustand so irreführend war. Offenbar hat Ebay das Problem erkannt und die Angaben geändert. „eBay hat sich den Anfragen einzelner Nutzer angenommen und deshalb die Garantiebedingungen zur Steigerung der Nutzerzufriedenheit an einigen Stellen konkretisiert“, teilt uns eine Unternehmenssprecherin auf unsere Anfrage hin mit.
Der einmonatige Widerruf, den die Ebay-Garantie in den vom Verkäufer eingeräumten Fällen zusichert, bezieht sich jetzt nur noch auf Verbraucher – die Darstellung wurde entsprechend angepasst. Daneben wurden auch die Garantiebedingungen umformuliert: Individuell längere Widerrufsfristen und sonstige Bedingungen der Widerrufsbelehrung im Bezug auf das jeweilige Angebot des Verkäufers sollen demnach unberührt bleiben. Ebay hat damit einen Stolperstein aus dem Weg geräumt.
Händler sollten aber darauf achten, dass weiterhin keine Differenzen zwischen ihrer verwendeten Widerrufsbelehrung und den Anforderungen der Ebay-Garantie bestehen – etwa darf die Widerrufsbelehrung dann nicht von einem nur 14-tägigen Widerrufsrecht sprechen. Bei Produkten, die vom Widerrufsrecht ausgenommen sind, sollte auf die Nutzung der Ebay-Garantie vorsichtshalber verzichtet werden: Die Ebay-Garantie sieht hier nicht ausdrücklich einen Ausschluss des Widerrufsrechts vor, was beim Verbraucher zu der Annahme führen könnte, dass insofern eine solche immer besteht, wenn die Ebay-Garantie angeboten wird.
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