Aufgrund der Berichterstattung rund um die Abmahnwelle wegen Schleichwerbung des Verbandes Sozialer Wettbewerb sind viele Betreiber von Facebook-Seiten und Instagram-Profilen verunsichert. Daher werden häufig alle Beiträge als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet und das selbst dann, wenn es sich um Werbung für die eigenen Produkte handelt. Doch: Ist das überhaupt notwendig?
Verbot von Schleichwerbung
Laut § 5a Absatz 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die Verschleierung des kommerziellen Zwecks – sprich: Schleichwerbung – rechtswidrig. Sinn und Zweck der Regelung ist es, den Verbraucher davor zu schützen, von einer scheinbar nicht kommerziellen Handlung in die Irre geführt zu werden.
Klassisches Beispiel für eine Schleichwerbung ist folgender Fall: Ein Blogger erhält Geld von einem Unternehmen und schreibt über ein Produkt. So ein Beitrag muss als Werbung gekennzeichnet werden, damit der Betrachter sieht, dass die Produktempfehlung oder der Testbericht vielleicht nicht ganz objektiv ist. Gleiches gilt, wenn der Unternehmer dem Blogger ein Produkt kostenlos zur Verfügung stellt. Es geht also schlicht und ergreifend um das Fließen einer Leistung.
Aber: Bei der Werbung für das eigene Produkt fließt doch keine Leistung?
Eigenwerbung ist ganz offensichtlich Werbung
Eigenwerbung als Werbung zu kennzeichnen, ist laut dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht notwendig, denn: Geht der Betrachter auf die Seite eines Unternehmens, so rechnet er damit, dort Werbung des betreffenden Unternehmens zu finden. Hier kann es schon zu gar keiner Verschleierung des kommerziellen Zweckes kommen. Aus welchem Grund sollte ein Unternehmer denn auch eine Seite betreiben, wenn nicht zu Marketing-Zwecken?
Die Kennzeichnung von Eigenwerbung ist daher absolut überflüssig. Aufpassen sollten Unternehmen allerdings, wenn sie Produkte ihrer Partner empfehlen. Häufig wird hier eine Kennzeichnung als Werbung notwendig sein, da eine wirtschaftliche Beziehung zu dem Partner besteht.
Und was gilt bei privaten Blogs?
Genau das gleiche gilt im übrigen auch für diejenigen, die einen privaten Blog betreiben. Wird der Blog beispielsweise zur Präsentation selbst hergestellter Sachen verwendet, so müssen diese Beiträge nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Gleiches gilt, wenn dazu noch das verwendete Werkzeug und Material genannt wird. Anders sieht es lediglich aus, wenn Material, Werkzeug oder Anleitung von einem Unternehmen gesponsert wurde oder eine andere, vergleichbare Leistung geflossen ist.
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Meine Frau ist seit kurzem Partnerin der Ringana-Kosmetikfirma.
Sie ist selbstständig und macht in der Regel nur Werbung für die Firma und vermittelt Bestellungen zwischen Kunden und Ringana.
Für jeden Verkauf erhält sie am Ende des Monats eine Provision.
Wir würden gern auf TikTok Werbevideos stellen und haben es bereits mit einem versucht, wurden aber blitzschnell gemeldet. Wir erhielten eine Nachrichg von TikTok darüber mit der Begründing: "Nicht gekennzeichnete r Markeninhalt". Wir haben die Offenlegung aktiviert, angegeben dass für Dritte geworben wird, des ganze auch gespeichert. Meine Frau erklärte mündlich am Anfang des Videos, dass sie nun seit kurzen Ringana-Partner in wäre und daher ein Produkt vorstellen möchte, dass sie überzeugt hat.
Was haben wir falsch gemacht und wie macht man des dann Richtig????
Wäre froh wenn mir jemand helfen könnte.
Liebe Grüße
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Hallo Anna,
berichtet ein Online-Magazin aus redaktioneller und unabhängiger Sicht über Produkte, handelt es sich nicht um Werbung.
Viele Grüße
Die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo Jan,
das ist eine sehr gute Frage. Prinzipiell ist nichts falsches daran, Eigenwerbung als Werbung zu kennzeichnen. Solltest du dir also bezüglich der Darstellung auf TikTok unsicher sein, schadet eine Kennzeichnung zumindest nicht.
Mit bestem Grüßen
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo Sabrina,
das kommt tatsächlich ein bisschen auf den Einzelfall an. Machst beispielsweise auf deinem privaten Facebook-Accoun t, den nur wenige Kontakte einsehen können, handelt es sich um eine rein private Nutzung. Betreibst du diesen Account aber öffentlich oder hast viele Hundert Freunde, kann eine Werbekennzeichn ung tatsächlich erforderlich sein, wenn du regelmäßig Inhalte veröffentlichst und dein "privater Account" eher einem öffentlichen Blog ähnelt.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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vielen Dank für Ihre Fragen.
@Messerschmidt: Wird ein fremder Post geteilt, so ist für den Betrachter in der Regel ersichtlich, dass es sich um Fremdwerbung handelt. Eine Kennzeichnung dürfte daher nicht notwendig sein.
@Peter: Büchhändlern geht es in erster Linie natürlich um den Verkauf von Büchern. Werden diese auf einem eigenen Unternehmenskan al beworben, geht es also hauptsächlich um die Förderung des eigenen Geschäfts, was so im Grundfall nicht kennzeichnungsp flichtig sein dürfte.
@Ralf Ehlers: Verlinken Sie beispielsweise des Hersteller des beworbenen Produktes und geht aus dem Beitrag auch hervor, dass dieser Zusammenhang besteht, dann ist es keine Werbung. Anders sieht es aus, wenn Sie quasi wahllos anfangen Marken zu verlinken. Dann besteht der sogenannte redaktionelle Zusammenhang nicht und es handelt sich um kennzeichnungsp flichtige Werbung.
@Felix: Werbung ist alles, was der Förderung des eigenen oder fremden Unternehmens dient. Es kann also alles drunter fallen. Die Werbung für eigene Produkte muss aber nicht gekennzeichnet werden, da der Betrachter einer Unternehmenssei te ja schon damit rechnet, dass das Unternehmen Werbung für sich selbst macht. Veröffentlichen sie ein Produktvideo auf ihrer Unternehmenssei te, muss dies also nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Auf den Rabattcode kommt es dann nicht an. Das wäre sonst wie, als würden Sie als Kunde einen Online-Shop besuchen und erwarten, dass der Händler jede einzelne Produktpräsenta tion als Werbung kennzeichnen.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Was ist wenn ich als Händler Produkte meiner Lieferanten, die ich ja verkaufen möchte, präsentiere?
Müssen diese auf meiner gewerblichen Seite als Werbung gekennzeichnet werden? Es ist doch mein Geschäft die Artikel zu präsentieren, zu bewerben und zu verkaufen.
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Wenn ich beispielsweise einen Buchversand betreibe aber kein Verlag bin, also nur Bücher anderer Verlage anbiete (Partner), dann müssen meine Buchempfehlunge n auf Instagram als Werbung gekennzeichnet werden?
Schließlich bin ich nicht der Hersteller, sondern nur der Wiederverkäufer von Produkten meines "Partners".
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Was ist aber wenn jemand den Post teilt? Dann steht nichts von Werbung und ein bisher völlig unbedarfte Mensch fühlt sich genötigt etwas zu kaufen.Es müsste also derjenige darauf achten der Teilt aber wer der Teilt denkt daran es mit Werbung zu kennzeichnen?
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