Verkauf von Elektro- und Elektronikprodukten Teil 18 – Batterien

Veröffentlicht: 27.01.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.01.2015

Online-Händler, die Batterien bzw. Produkte samt Batterien vertreiben, sind vor allem verpflichtet, Altbatterien der Kunden zurückzunehmen. Deshalb muss der Kunde in der Online-Präsenz auch deutlich darauf hingewiesen werden. Die Umsetzung im Shop sollte sorgfältig erfolgen, da auch hier Abmahnungen denkbar sind.

Elektroprodukte
© Vladislav Kochelaevs - Fotolia.com / Tina Plewinski

Rücknahmepflicht

Gemäß dem Batteriegesetz ist jeder Vertreiber von Batterien verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen.

„Endnutzer“ sind neben Verbrauchern auch Unternehmer, soweit diese die Batterien selber nutzen und nicht weiterverkaufen.

Info: Die Rücknahmepflicht ist allerdings auf Altbatterien der Art beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat. Der Kunde ist also nicht dahingehend beschränkt, ausschließlich die Batterien zurückzugeben, die er beim Vertreiber auch tatsächlich erworben hat - er darf aber auch keine „sortimentsfremden“ Altbatterien zurückgeben.

Im Versandhandel gilt als „Verkaufsstelle“ das Versandlager des Online-Händlers. Insofern muss der Online-Händler die Batterien auch nur an seinem Versandlager (regelmäßig die Versandadresse) zurücknehmen. Von der Rücknahmepflicht erfasst werden auch Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind. Allerdings sind die Produkte selbst, in welche (Alt-)Batterien eingebaut sind, nicht von der Rücknahmepflicht erfasst.

Hinweisplicht

Jeder Vertreiber, der gewerblich Batterien an Endnutzer abgibt, hat den Kunden durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln darauf hinzuweisen:

  • dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können;
  • dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist;
  • welche Bedeutung das Symbol der durchgestrichene Mülltonne hat;
  • welche Bedeutung die chemischen Zeichen Hg, Cd, Pb haben.

Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

Hinweisplicht im Online-Shop

Nach dem Batteriegesetz hat, wer Batterien im „Versandhandel an den Endnutzer abgibt, ...die Hinweise in den von ihm verwendeten Darstellungsmedien zu geben...“.

Im Online-Shop ist daher eine separate Schaltfläche mit der Bezeichnung „Hinweise zur Batterieentsorgung“ einzurichten und dort der entsprechende Hinweistext zentral einzustellen. Sofern es technisch nicht möglich ist, eine zentral abrufbare Schaltfläche mit den Hinweisen einzurichten (wie z.B. bei eBay oder ähnlichen Plattformen), kann der Hinweistext in die Artikelbeschreibungen mit eingefügt werden. Dabei sollte sich der Hinweistext allerdings durch Fettdruck oder auffällige Umrahmung von der restlichen Artikelbeschreibung deutlich abheben.

Hinweisplicht im eBay-Shop

Bei eBay ist es technisch nicht möglich, eine zentral abrufbare Schaltfläche mit den Hinweisen zur Batterie-Entsorgung einzurichten. Daher ist der Hinweistext in die Artikelbeschreibungen einzufügen. Dabei sollte sich der Hinweistext allerdings durch Fettdruck oder auffällige Umrahmung von der restlichen Artikelbeschreibung deutlich abheben. 

 

Die Themenreihe im Überblick

Teil 1 – Einführung und Übersicht

Teil 2 – Registrierung von Elektrogeräten nach dem Elektrogesetz

Teil 3 – Kennzeichnungspflichten nach dem Elektrogesetz

Teil 4 – Die WEEE- Registrierungsnummer

Teil 5 – Die Kennzeichnung nach dem Produktsicherheitsgesetz

Teil 6 – Die Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten nach der ElektroStoffV

Teil 7 – Die CE-Kennzeichnung

Teil 8 – Die Gebrauchsanleitung

Teil 9 – Staubsauger

Teil 10 – Haushaltskühl- und Haushaltsgefriergeräte

Teil 11 – Haushaltsgeschirrspüler

Teil 12 – Haushaltswaschmaschinen

Teil 13 – Haushaltswäschetrockner

Teil 14 – Fernsehgeräte

Teil 15 – Lampen und Leuchten

Teil 16 – Haushaltsbacköfen

Teil 17 – Dunstabzugshauben

Teil 18 – Batterien

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