Den Marktplatz-Händlern soll es besser ergehen: Der Marktplatz-Riese hat Änderungen angekündigt, die die Rechtsstellung von Online-Händlern, die dort ihre Waren an die Menschen bringen, verbessern soll. Die Nutzungsvereinbarung, der Business Solutions Vertrag, soll dazu in vielen Punkten zu ihren Gunsten angepasst werden. Sie sind umfangreich und haben auch das Bundeskartellamt dazu veranlasst, entsprechende Untersuchungen gegen den Konzern einzustellen. Doch was bringen sie Händlern am Ende praktisch? Wir haben einen Blick darauf gewagt, was die Änderungen für die Kündigung oder Sperrung von Händlern bedeutet.

Hier war bisher öfters kritisiert worden, dass es zu plötzlichen Aktionen gekommen sei – dies teilweise auch ohne die Lieferung einer Begründung. Die Rechtssicherheit von Händlern wird nun verbessert. Grundsätzlich soll zum Beispiel über den Grund einer Verkaufskontensperrung informiert werden, auch sollen sofortige Sperrungen und Kündigungen nur in bestimmten Fällen zulässig sein. Doch Amazon lässt sich viel Spielraum offen. Mehr.

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Die Wettbewerbszentrale trifft keine Verschwiegenheitspflicht

Nicht erst seit Inkrafttreten der DSGVO ist klar: Manche Informationen gehören nicht weitergetragen. Das gilt individuell auch für bestimmte Berufsgruppen in einem besonderen Umfang – etwa bei Ärzten oder Rechtsanwälten. Diese unterliegen regelmäßig einer Verschwiegenheitspflicht. Doch was gilt bei Verbänden wie der Wettbewerbszentrale? Darüber hatte kürzlich das Landgericht Rostock zu entscheiden. Der Kläger hatte sich dem Verband gegenüber zur Unterlassung verpflichtet. Die Wettbewerbszentrale hat die strafbewehrte Unterlassungserklärung dann an ihre Mitglieder weitergeleitet. Hierin sah der Kläger einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht.

Das Gericht schloss sich seiner Ansicht allerdings nicht an. Zwischen der Wettbewerbszentrale und dem Kläger bestünden zwar gewisse Rücksichtnahmepflichten, allerdings gebe es keine Pflicht zur Verschwiegenheit. Mehr. 

Deutsche Umwelthilfe und Elektrogesetz-Sünder

Erst kürzlich siegte die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht gegen den Betreiber von Netto-Online. Grund dafür war das Elektrogesetz: Hiernach sind Händler von Elektro- und Elektronikgeräten unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, Elektroaltgeräte kostenfrei zurückzunehmen und einer Entsorgung zuzuführen. Darüber müssen Verbraucher außerdem ordnungsgemäß informiert werden. Seitens Netto-Online war es hier zu Verstößen gekommen. 

Doch der Händler ist offenbar nicht das einzige Sorgenkind. 55 Händler hat die Deutsche Umwelthilfe untersucht, lediglich vier davon seien ihren Pflichten vollumfänglich nachgekommen. Zumindest solange die Länderbehörden untätig blieben, will der Verein die Einhaltung des ElektroG auf dem Rechtsweg durchsetzen. Mehr.