Die Bundesregierung sieht in den ausländischen Versandapotheken vor allem eine Bedrohung für die nationalen, stationären Apotheken, denn: Während nationale Apotheken einer Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente unterliegen, sind ausländische Versandapotheken frei.
Um die nationalen Apotheken weiter konkurrenzfähig zu machen, wurde daher eine Reform beschlossen: Künftig sollen keinerlei Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente mehr gegeben werden dürfen (wir berichteten). Docmorris sieht hierin einen Verstoß gegen das Europarecht und droht der FAZ zufolge nun mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Europarechtswidriger Winkelzug?
„Mit Befremdung haben wir festgestellt, dass offenkundig der EuGH und sein Urteil zur Boni-Gewährung aus 2016 vorsätzlich missachtet werden sollen“, hat Walter Oberhänsli, der Chef der Docmorris Muttergesellschaft, mit dem Bekanntwerden der Pläne im März gegenüber der Welt verkündet. Hintergrund dieser Annahme ist eine Entscheidung des EuGHs aus dem Jahr 2016: Damals wurde die Regelung aus dem Arzneimittelgesetz für europarechtswidrig erklärt, die sowohl nationale, als auch ausländische Apotheken an den Festpreis binden. Damit würde der grenzüberschreitende Handel unzulässig eingeschränkt werden.
Mit der neuen Regelung soll zwar keine Preisbindung eingeführt werden, allerdings könnte das Verbot von Rabatten ebenfalls als eine solche Einschränkung betrachtet werden. Laut Bundesgesundheitsministerium soll die Regelung aber in die Sozialgesetzgebung verschoben werden. Damit liege kein Verstoß gegen das EuGH-Urteil vor, da dieses das Arzneimittelgesetz bewertet hat. Docmorris sieht hier natürlich einen Verstoß gegen das Urteil und hat angekündigt, Klage gegen die Bundesregierung einzureichen. „Die Bundesregierung würde damit ein ähnliches Desaster erleben wie mit der Pkw-Maut.“, prophezeit Docmorris-Chef Olaf Heinrich laut der FAZ.
Die geplante Apothekenreform würde für Docmorris einen Einschnitt bedeuten: Die Versandapotheke gibt seinen Kunden bisher einen Rabatt von 2,50 Euro für jedes eingereichte Rezept.
Kooperation mit deutschen Apotheken
Docmorris selbst wird in Deutschland nicht in den stationären Handel gehen. In Deutschland dürfen Apotheken nämlich nicht von Kapitalgesellschaften betrieben werden. Allerdings sucht das Unternehmen lokale Apotheker für Kooperationen. „Der Branche ist klar, dass sie im Zuge der Digitalisierung und veränderter Kundengewohnheiten vor großen Herausforderungen steht.“, wird Heinrich dazu zitiert. Durch eine Zusammenarbeit mit stationären Apotheken soll es Kunden künftig möglich sein, Medikamente online zu ordern und noch am selben Tag im Geschäft abholen zu können.
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