„Coronavirus: Keine Panik? Die Wirtschaft sieht das anders”, so lautete der Titel einer unserer jüngsten Artikel und tatsächlich scheint etwas Wahres dran zu sein. Offenbar sind die Dollarzeichen, die in den Augen einiger Online-Händler blinken, zu groß. Sie bieten die dringend benötigten Atemschutzmasken oder Desinfektionsmittel zu einem Vielfachen ihres ursprünglichen Verkaufspreises an und hoffen auf das schnelle Geld. Unethisch oder knallharte Marktwirtschaft? Darüber lässt sich derzeit trefflich diskutieren.
Ein Händler fragte uns gestern, warum Verkäufer ihre Preise nicht mehr selbst festlegen dürfen. Aber aus rechtlicher Sicht sollten sich die findigen Unternehmer jedenfalls auf etwas gefasst machen.
Verrat an Vertragsfreiheit oder sittenwidriger Wucher?
Eine Flasche Desinfektionsmittel für 25 Euro oder eine Atemschutzmaske für 200 Euro – genau solche Preise sollen derzeit am Markt möglich sein. „Das ist doch Wucher!”, wird der verständnisvolle Deutsche nun rufen. Und in der Tat liegen viele Kritiker mit ihrem Rechtsempfinden richtig. Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Punkt. Nichtig ist insbesondere ein Vertrag, durch den jemand unter Ausbeutung einer Zwangslage einen Preis verlangt, der in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung steht.
Der Preis für eine Atemschutzmaske, die im Einkauf ein Pfennigartikel ist, und nun für 200 Euro verkauft wird, steht indiskutabel in keinem Verhältnis mehr zueinander. Hinzukommen muss für ein rechtswidriges Wuchergeschäft außerdem die Ausnutzung einer Zwangslage. Den Betroffenen bleibt aktuell möglicherweise keine andere Wahl, als das Geschäft einzugehen, da es an bezahlbaren Alternativen mangelt. Besonders in Regionen, wo das Virus schon weit vorgedrungen ist, könnte das der Fall sein. Aktuell kann man durchaus auch davon sprechen, dass die potentiellen Käufer in einer Zwangslage sind, denn medizinisches Personal oder Menschen an Arbeitsstellen mit viel Menschenkontakt sind auf die Artikel angewiesen.
Jeder Fall ist anders. Doch das Ausnutzen der aktuellen Corona-Hysterie kann durchaus für ein sittenwidriges (Wucher-)Geschäft sprechen, wenn es Händler zu weit treiben. Dann endet auch die Vertragsfreiheit und der Vertrag ist nichtig. Wucher kann nicht nur sittenwidrig, sondern auch eine Straftat gemäß § 291 des Strafgesetzbuches (StGB) sein und wird dann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Künstliche Verknappung gegen Hamsterkäufe
„Nur noch 3 Artikel vorhanden“ – solche oder ähnlich Aussagen verführen den verzweifelten Kunden erst recht zum Kauf, egal wie hoch der Preis ist. Zum Hashtag Hamsterkäufe sei also auch hier allen Händlern geraten, von derartig fragwürdigen Strategien abzusehen. Denn die Unternehmen setzen durch angeblich absichtliche Falschangaben bei Warenbeständen oder Verfügbarkeiten die Verbraucher unter Druck und animieren sie so zu schnellen und unüberlegten Käufen. Der Händler drängt den Kunden auf einer falschen Grundlage dazu, eine schnellere Entscheidung zu treffen, die er sonst vielleicht nicht getroffen hätte. Eine Abmahnung könnte die Folge sein.
Hausregeln bei Ebay und Co.
Händler müssen neben den Gerichten oder Behörden auf Plattformen noch eine weitere Instanz beachten: Die Marktplätze selbst und deren Hausregeln. Ebay hat bereits erste Maßnahmen ergriffen, wie wir Anfang der Woche bereits berichtet haben. Ebay forderte seine Verkäufer auf, aktive Angebote mit Artikeln wie Gesichtsmasken, Handdesinfektionsgel oder -tücher usw. zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den Ebay-Grundsätzen entsprechen. So bezieht sich auch Ebay auf die Grundsätze des Wuchers: „Angebote, die von Naturkatastrophen und tragischen Ereignissen (wie dem Ausbruch des Coronavirus) profitieren, sind verboten.” Außerdem sollten Händler noch einmal prüfen, ob sie in ihren Artikelbezeichnungen und Artikelbeschreibungen missbräuchlich Begriffe wie „Coronavirus“, „Covid-19“, „Virus“, „Epidemie“ im Zusammenhang mit gesundheitsbezogenen Angaben verwenden, was ebenfalls kritisch ist.
Bei Nachlässigkeiten kann die Plattform die Verstöße mit dem Löschen von Artikeln quittieren oder schlimmstenfalls das Konto schließen. Für Händler ist es daher wichtig, die Spielregeln genau zu kennen und danach zu handeln, um auch an dieser Front keine Probleme zu bekommen.
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Außerdem verbitten wir uns jede Relativierung des Holocausts.]
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Ernst gemeinte Frage.
Üblicherweise werden dann "zu niedrige" Preise kritisiert, und nicht dass diese privaten es wagen AUCH zu Wuchern ;-) .
Es heißt die sind zu niedrig, weil sie keine Steuern zahlen etc..
Diese Privatleute müssten auch zu den gleichen Konditionen (also in großer Menge) einkaufen wie der große Händler, um diesem durch niedrigere Preise Konkurrenz zu machen. Ist das der Fall?
Ich glaube dass die gleichen Beschwerden kämen, wenn alle echten Händler Wuchern, und eine Hand voll Privatleute würde es wagen zu Selbstkosten zu verkaufen.
Gerade jetzt in der "Krise" könnten Privatpersonen und Händler mit genug Einsatz das erwartete Geschäft etwas vermiesen.
Wenn mir danach wäre, könnte Ich mir über Ebay Kleinanzeigen Aufträge zur Neuausrichtung einer Satschüssel nach dem Sturm, Installation einer Schüssele tc. suchen, und dies für sagen wir €30/h INKL. Rechnung, aber ohne Steuer anbieten. Da gibt es dann eingesessene Betriebsinhalbe r mit Firmenräumen, Autos, Repräsentier-Li mousine, Angestellten, dem Anspruch monatlich evtl. 6000 Euro zu entnehmen, 2 oder 3 mal im Jahr zu verreisen etc. etc. etc., die schrieben "Dumping", als würde denen diese Arbeit "gehören", als gäbe es ein noch ein "Zunftrecht".
Wenn jemand von z.B. 750 Euro im Monat lebt (egal wie viel er verdient, auch mit 1Mrd auf dem Konto würde Ich keine 50k/100K/250k-L imo kaufen), hat der nicht diese Kosten dieser Betrieb hat, und der feiste Eigentümer da als selbstverständl ich unterstellt.
Auch als Händler mit Steuernummer etc. könnte so ein Verkäufer auf Ebay etc. ohne Gewinnerzielung sabsicht handeln, und so evtl. billiger verkaufen als die normalen Händler.
DAS zu untersagen dürfte schwer sein. Umsatzsteuer muss die Person auch keine abführen, §19...
Und Einkommenssteue r zahlt man auch keine für diese Handelsaktivitä t.
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dass private Verkäufer derzeit ein eigenes Geschäftsmodell entwickelt ist wirklich ärgerlich. Tatsächlich gelten auch für sie die gleichen Regelungen zum Verbot vom Wucher. Hinzu kommt, dass diese sog. privaten Verkäufer im Zweifel gar nicht mehr als solche gelten, wenn sie mit Gewinnerzielung sabsicht und in größerem Umfang verkaufen. Über einen Tipp freut sich sicher jedes Finanzamt. Außerdem: Marktplatz-Betr eiber können zur Haftung herangezogen werden, wenn ein Unternehmer auf der entsprechenden Plattform Umsätze erzielt, diese jedoch nicht auf korrekte Weise der Besteuerung zuführt.
Beste Grüße,
die Redaktion
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# Christoph — 2020-05-03 08:48
“Dürfen Händler ihre Preise nicht mehr selbst festlegen?”
Interessante Frage und die Antwort ist ziemlich einfach: HÄNDLER ja, PRIVATLEUTE nein.
Zu viele sog. “Händler” die nicht diversen rechtlichen Bestimmungen unterliegen und als Privatleute gewerblichen Verkauf betreiben tummeln sich auf eBay und Co und verkaufen zu horrenden Wucher-Preisen alles was sie in die Finger kriegen und das übrigens schon vor der Corona-Krise!
Sammler-Edition en von Spielen und Konsolen, Noteboooks... ein Händler bietet jeden Monat ein nagelneues neues Notebook aus dem Hause Apple an. Sammler-Edition en werden gehamstert und dann für teuer Geld weiter verschachtert und NEIN solche Leute dürfen den Preis nicht selbst festlegen!
Ein Händler der sich einen Handelsregister -Eintrag holt, sich an alle Bestimmungen und rechtliche Vorgaben halten muss ist hier zwangsweise im Nachteil was es zudem wettbewerbswidr ig macht.
Hier sind die Plattformen und die Händler haftbar zu machen damit nicht eBay ein noch größerer Schwarzmarkt wird als es jetzt schon ist
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Und was hat das mit der Höhe des Preises zu tun? Ein Händler darf beliebige Preise nehmen, und eine Privatperson darf nur den üblichen Preis nehmen?
Ein Händler "darf" Wuchern, eine Privatperson nicht?
Exakt dass ist die Aussage gewesen:
Frage: “Dürfen Händler ihre Preise nicht mehr selbst festlegen?”
Antwort: (...) HÄNDLER ja, PRIVATLEUTE nein."
Auch bei Sammler-Edition en darf jeder den Preis selbst festlegen, denn da gibt es keine Notlage, es ist ein Luxusproblem. Niemand BRAUCHT irgendein seltenes Sammlerobjekt.
Ich glaube Ich verstehe worum es "Christoph" hier geht, aber dass hat NICHTS mit Corona oder Verknappungs-Si tuationen zu tun, sondern mit Steuern zahlen vs. keine Steuern zahlen etc.:
"Ein Händler der sich einen Handelsregister -Eintrag holt, sich an alle Bestimmungen und rechtliche Vorgaben halten muss ist hier zwangsweise im Nachteil was es zudem wettbewerbswidr ig macht."
Das kommt irgendwie so rüber als ob Händler darüber jammern dass sie nicht alleine von der aktuellen Situation profitieren können.
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absolut verständlich, was du schreibst. Tatsächlich haben wir jede Menge ähnlicher Anfragen gefrusteter Ebay-Händler erhalten. Wir haben Ebay natürlich schon mit den Vorwürfen konfrontiert. Dort heißt es, man tue alles Mögliche, um allen betroffenen Händlern einen reibungslosen Handel zu gewährleisten. Die Anfragen überrollen jedoch auch Ebay derzeit.
Wir behalten die Problematik aber auf jeden Fall im Auge und werden auf Nachfrage bei Ebay bei Bedarf noch ein Update dazu veröffentlichen . Zunächst aber die Bitte: Lass dich nicht unterkriegen!
Beste Grüße,
die Redaktion
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Interessante Frage und die Antwort ist ziemlich einfach: HÄNDLER ja, PRIVATLEUTE nein.
Zu viele sog. “Händler” die nicht diversen rechtlichen Bestimmungen unterliegen und als Privatleute gewerblichen Verkauf betreiben tummeln sich auf eBay und Co und verkaufen zu horrenden Wucher-Preisen alles was sie in die Finger kriegen und das übrigens schon vor der Corona-Krise!
Sammler-Edition en von Spielen und Konsolen, Noteboooks... ein Händler bietet jeden Monat ein nagelneues neues Notebook aus dem Hause Apple an. Sammler-Edition en werden gehamstert und dann für teuer Geld weiter verschachtert und NEIN solche Leute dürfen den Preis nicht selbst festlegen!
Ein Händler der sich einen Handelsregister -Eintrag holt, sich an alle Bestimmungen und rechtliche Vorgaben halten muss ist hier zwangsweise im Nachteil was es zudem wettbewerbswidr ig macht.
Hier sind die Plattformen und die Händler haftbar zu machen damit nicht eBay ein noch größerer Schwarzmarkt wird als es jetzt schon ist
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mit Interesse habe ich Ihren Artikel "Corona-Wucher: Dürfen Händler ihre Preise nicht mehr selbst festlegen?" gelesen.
Ist Ihnen aber auch bekannt, dass Marktführer wie ebay ihre Vorrangstellung ausnutzen, um eine künstliche Knappheit der Waren und damit höhere Preise zu erzeugen?
Ebay nimmt alle Anzeigen von der Plattform, egal wir gering auch der angebotene Preis ist, um nur die von ebay "autorisierten" Handler zu protegieren!!!
Seit über 4 Wochen versuche ich von ebay die mir am 02.04. ursprüngliche gegebene Zusage für die Freischaltung zum Handel von eingeschränkt handelbaren Produkten einzufordern - bislang vergeblich.
...und es geht dabei nicht um den Preis! Meine vorbereiteten und von den Support-Mitarbe itern von ebay auch einsehbaten Angebotsentwürf e liegen keinesfalls über denen vergleichbarer ahtiver Angebote; ganz im Gegenteil.
Es gibt da im Hindergrund bei ebay eine "Abteilung" die diese Zulassungen erteilt, aber an die man weder extern noch (nach Aussagen der Support-Mitarbe riter) intern herankommt.
Zeitgleich werden auf ebay weiterhin exorbintant hohe Preise für Masken gefordert - nun ja, ebay verdient ja auch prozentzuale Provision vom Verkaufserlös ;-).
Ich konnte mehrere Zehntausend Masken vergleichsweise günstig in Chian einkaufen - diese liegen seit 4 Wochen hier im Lager!
Aber offensichtlich braucht die hier in Deutschland sowieso keiner! Nicht einmal die Landesärztekamm er und auch nicht die Kassenärztliche Vereinigung reagierten auf mein Angebot, Masken zu SPENDEN!
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Das ist leider falsch. Alle haben diese Artikel in China anfertigen lassen. Als die Epidemie in China ausgebrochen ist, hat China alles was vorhanden war selbst verwendet und nichts mehr exportiert. Der Verbrauch in China ist weiter sehr hoch geblieben. In vielen Regionen Chinas sind die Einwohner verpflichtet diese Masken zu tragen. Danach gings los Weltweit.
Zum Glück haben viele chinesische und taiwanesische Firmen angefangen Masken zu produzieren. Alle Länder brauchen Masken und kaufen dort ein. Der Verbrauch Weltweit ist gewaltig gestiegen.
Die Materialien für diese Masken werden von wenigen Firmen produziert - sind Hightech Materialien die nur bestimmte Mengen liefern können. Die für FFP3 und N95 verwenden Materialien die hauptsächlich von Dupont USA kommen.
Die Produkte müssen noch getestet und zertifiziert werden. Das dauert und kostet gerade wenn es schnell gehen soll.
Die Transport Firmen werden überschwemmt mit Lieferungen. DHL hat aus China bis Vorgestern nichts geholt (wenn ich mich nicht täusche). Alles musste mit Fedex, TNT oder UPS transportiert werden... Früher hat es 3 Tage gebraucht um die Lieferung vor der Tür geliefert zu bekommen. Jetzt kann man froh sein, wenn es 3 Wochen dauert.
Und und und ....
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Händler setzen bei Ebay gerne den Preis hoch, wenn sie keinen Bestand mehr haben, statt das Angebot zu beenden, und später erneut einzustellen.
Das ist kein Wucher, die gehen nicht davon aus, dass jemand eine Switch für €1000 kauft.
Was Meldungen angeht ist Ebay vieles Egal.
Ich habe schon Artikel die auf der offiziellen EU-Webseite für verbotene Artikel stehen gemeldet. Wurden nicht entfernt, und endeten mit einem Verkauf. Z.B. Generatoren die Stromschläge und Brände verursachen...
Auch gefälschte Speicherkarten bleiben drin.
Dann habe Ich mal eben per Fax Strafanzeige gegen den Verkäufer (von dem Ich gar nichts gekauft hatte) erstattet, Bestätigung der Staatsanwaltsch aft Potsdam (für Ebay zuständig) erhalten, etwas darauf sogar einen Brief der SA an seinem Wohnort mit dessen Klarname.
Was bedeutet, die SA hat es wohl verfolgt. Der war so dumm 512GB-Micro-SD- Karten anzubieten, als es die noch von keinem Hersteller gab.
Wenn die jetzt Corona-Wucher entfernen, gut. Aber bei verbotenen Waren kann ich es 10x eine Woche vor Ablauf melden, auf die Verbotsseite der EU verlinken, keine Reaktion.
Daher sehe Ich Ebay persönlich in der Haftung, wenn jemand stirbt, das ganze Haus abbrennt etc..
Notfalls muss man eben die kleine angestellte Drohne anklagen und einknasten, um Angst unter den Angestellten zu schüren.
@Sascha
Das ist nicht automatisch Steuerhinterziehung.
Wenn das Jahreseinkommen unter aktuell 9432 Euro bleibt, ist es das nicht.
Ich gehe aber davon aus, dass das keine Menschen ohne Einkommen sind.
Und med. Studien fallen ganz raus.
@ Helma Spona
Ich schreibe immer wieder auf Twitter etc. zu den Bauernprotesten , die Supermärkte sollten selbst Höfe betreiben, und so den Bauern ungehen. Das wäre moralisch OK.
Keine Firma hat die Pflicht Arbeitsplätze zu schaffen oder erhalten. Wenn Amazon endlich seine Lager vollautomatisie rt betreiben kann, SUPER. Bis dahin sollen sie aber ein gutes Gehalt bezahlen.
Z.B. stellt Frosta seine grünen Bohnen auf eigenen Höfen selbst her.
Der Deutsche Staat sollte Forschung zur Automatisierung fördern, und die Einführung subventionieren.
Ein guter Staat belohnt es Arbeitsplätze durch Maschinen zu ersetzen!
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